Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 186

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 186 (GBl. DDR 1952, S. 186); 186 V0 23.8.51 ' 1. DB 23.8.5 ■ 3. DB 18. 2.5% 3. DB 18.2.51g - 52/1S5 OBI S 52/185 OBI -o Gesetzblatt Nr. 29 Ausgabetag: 29.Febrwx 2. DB 23.8.5t* 3. DB 18.2.5% 52/186 OBI t 6 OBI ®js2-52 Anordnung 19 (2) J über die Gewährung von Schulgeldfreiheit an den Ober- und Zehnklassenschulen. Vom 26. Februar 1952 i GBl O 26.2.5g eis 5L S.4.51 S 7 GBl F GBl 3.4. öl eis J. 2. 52 ) GBl rn w iBl 9 (2) S. DDR . 2. 5 2 GBl GBl ) 20.2. :is .4.52 (iBl § i Von der Zahlung des Schulgeldes sind ab 1. Januar 1952 alle Schüler der Ober- und Zehnklassenschule befreit, die gemäß den Bestimmungen über die Verteilung von Unterhaltsbeihilfen eine Unterhaltsbeihilfe erhalten. § 2 Von der Zahlung des Schulgeldes können ferner ab 1. Januar 1952 befreit werden: a) Schüler der Ober- und Zehnklassenschule mit guten fachlichen Leistungen und gesellschaftlicher Aktivität in der Schule, falls die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Erziehungsberechtigten, ohne die Voraussetzungen der Bedürftigkeit im Sinne der Bestimmungen über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen zu erfüllen, so gelagert sind, daß die Kosten für den Besuch der Oberschule (Zehnklassenschule) eine besonders schwere Belastung darstellen. b) Schüler, bei denen der Besuch der Oberschule (Zehnklassenschule) im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. c) Schüler, deren Geschwister gleichzeitig die Oberschule (Zehnklassenschule) besuchen, und zwar zu einem Teilbetrag oder in voller Höhe des Schulgeldes. § 3 (1) In den Fällen des § 2 dieser Anordnung müssen die Erziehungsberechtigten auf hierfür vorgeschriebenen Vordrucken bis zum 15. Mai jeden Jahres begründete Anträge an die Schulleitung der betreffenden Oberschule oder Zehnklassenschule stellen. (2) Bei Schülern, die erst im September des laufenden Jahres in die 9. Klasse der Oberschule (Zehnklassenschule) eintreten, richten die Erziehungsberechtigten die Anträge gemäß Abs. 1 an die Leitung der zuständigen Grundschule. (3) Für die Zeit vom 1 Januar bis zum 31. August 1952 sind die Anträge bis zum 31. März 1952 zu stellen. (4) Die Schulleitungen reichen die Anträge mit Stellungnahme an die auf Grund der Bestimmungen über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen gebildeten Kreiskommissionen zur Prüfung weiter. Über die Vorschläge der Kreiskommissionen entscheiden die Ministerien für Volksbildung der Landesregierungen nach Anhörung der Landeskommissionen. § 4 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft. Berlin, den 26. Februar 1952 Ministerium für Volksbildung Wandel Minister Dritte Durchführungsbestimmung*) zur Verordnung über die hygienische Überwachung der Brunnen. Vom 18. Februar 1952 Auf Grund des § 13 der Verordnung vom 23. August 1951 über die hygienische Überwachung der Brunnen (GBl. S. 795) wird bestimmt: § 1 Öffentliche Brunnen sind gemeinnützige Brunnen, welche der Deutschen Demokratischen Republik, einem Land, Kreis oder einer Gemeinde gehören oder an denen ein öffentliches Interesse besteht. § 2 Wasser aus Brunnen der Gewerbebetriebe, in denen Lebens- und Genußmittel hergestellt, verarbeitet oder verkauft werden, ist monatlich einmal nur dann bakteriologisch und chemisch zu untersuchen (§ 2 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 23. August 1951 zur Verordnung über die hygienische Überwachung der Brunnen GBl. S. 797), wenn gemäß Ansicht der Abteilung Gesundheitswesen des Kreises oder der Zentralstelle für Hygiene nach Art der Brunnenanlage oder der Wasserbeschaffenheit eine solche Untersuchung zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren notwendig ist. § 3 (1) Die Verwendung geeigneter Holzarten im Brunnenbau wird insoweit zugelassen, als für die Instandsetzung von Brunnen anderes Material nicht verwendet oder eine einwandfreie Trinkwasserversorgung zur Zeit nur auf diese Weise sichergestellt werden kann. Die Entscheidung über diese Zulassung trifft das Ministerium für Gesundheitswesen des Landes nach Anhören der Landes-Handwerks-kammer. (2) Bei Schachtbrunnen darf Holz zum Abdichten der Wände und zur Abdeckung nicht verwendet werden. Wo eine solche Verwendung bei notwendigen Instandsetzungen angetroffen wird, ist die Herstellung eines vorschriftsmäßigen Zustandes der instand zu setzenden Brunnen anzustreben. Berlin, den 18. Februar 1952 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister °) 1. Durchfb. (GBl. 1951 S. 797). 2. Duichlb. (GBl. 1951 S. 797). Berichtigung Bei der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 8. Februar 1952 zur Verordnung über die Verbesserung der Arbeit der Deutschen Handelszentralen (GBl. S. 152) müssen die Unterschriften auf S. 154 wie folgt lauten: S taatssekretariat für Materialversorgung I. A.: Binz Hauptabteilungsleiter Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär Herausgegeben von der Rpgierungskanzlel der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag. Berlin. Fernsprecher: 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelnummern, je Seite 0,03 DM, sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II, Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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