Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 185

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 185 (GBl. DDR 1952, S. 185); Gesetzblatt Nr. 29 Ausgabetag: 29. Februar 1952 185 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe. . Vom 2G. Februar 1952 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 20. Februar 1952 über die Neuorganisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (GBl. S. 184) wird folgendes bestimmt: ' § 1 Die gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung vom 20. Februar 1952 über die Neuorganisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (GBl. S. 184) zu errichtenden Deutschen Schiffahrts und Umschlagsbetriebe (DSU) haben ihren Sitz in Berlin, Magdeburg, Stralsund und Dresden. § 2 Die Lenkung des überbezirklichen Transportmittelausgleiches erfolgt durch die Generaldirektion Schiffahrt. § 3 Die Maßnahmen gemäß § 2 der Verordnung vom 20. Februar 1952 über die Neuorganisation der volkseigenen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (GBl. S. 184) sind von der Generaldirektion Schiffahrt im Benehmen mit den zuständigen Ministerien des Innern der Landesregierungen durchzuführen. § 4 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1952 in Kraft. Berlin, den 26. Februar 1952 Ministerium für Verkehr I.V.: Wollweber - Staatssekretär Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen. Vom 15. Februar 1952 Zur Anpassung der Amtsgerichtsbezirke an die Abgrenzung der auf Grund des Gesetzes des Landes Sachsen vom 17. Dezember 1951 zur Neugliederung des Landkreises Aue (GVOB1. S. 587) gebildeten Landkreise Aue und Schwarzenberg sowie der Stadtkreise Schneeberg und Johann-Georgenstadt wird im Einvernehmen mit der Regierung des Landes Sachsen verordnet: § 1 (1) Der Bezirk des Amtsgerichts Aue umfaßt den Landkreis Aue. (2) In Schwarzenberg, Schneeberg und Johann-Georgenstadt wird je ein Amtsgericht errichtet. (3) Es umfaßt der Bezirk des Amtsgerichts Schwarzenberg den Landkreis Schwarzenberg, Schneeberg den Stadtkreis Schneeberg, Johann-Georgenstadt den Stadtkreis Johann-Georgenstadt. § 2 Die Landkreise Aue und Schwarzenberg sowie die Stadtkreise Schneeberg und Johann-Georgenstadt werden dem Bezirk des Landgerichts Chemnitz zugelegt. § 3 Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt die Justizverwaltung des Landes Sachsen. § 4 Diese Verordnung tritt am 1. April 1952 in Kraft. Berlin, den 15. Februar 1952 Ministerium der Justiz Fechner Minister Anordnung über die Erhebung von Schulgeld an den Ober- und Zehnklassenschulen. Vom 25. Februar 1952 Die Erhebung von Schulgeld und die Einziehung von Schulgeldrückständen für den Schulbesuch der Ober- und Zehnklassenschulen wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in folgender Weise durchgeführt: § 1 Die Erhebung von Schulgeld erfolgt nach Maßgabe der in der Volkskammer angenommenen Gesetze über den Staatshaushaltsplan. § 2 (1) Für alle Oberschüler und Zehnklassenschüler, die von der Zahlung des Schulgeldes nicht befreit sind, ist Schulgeld zu entrichten. (2) Die Erziehungsberechtigten sind außerdem verpflichtet, die entstandenen Rückstände an Schulgeld zu zahlen. (3) Spätestens bis zum 30. Juni 1952 müssen alle Schuldgeldrückstände beglichen sein, die vor Veröffentlichung dieser Anordnung entstanden sind. § 3 Die Ministerien für Volksbildung der Landesregierungen können in Härtefällen unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse begründeten Anträgen der Erziehungsberechtigten auf Zahlungserleichterung oder teilweisen Erlaß, in Ausnahmefällen auf völligen Erlaß, der bis zur Veröffentlichung dieser Anordnung entstandenen Rückstände stattgeben. § 4 Über die Einziehung der Rückstände ergehen besondere Richtlinien. Berlin, den 25. Februar 1952 Ministerium für Volksbildung Wandel Minister 52 185 OE § 2(1 )AO Hinweis AO 26.2. Schulgeld 52 '180 OE 49 9 GBl Art. 39 (2 Verf. DD Hinweis AO 25. 2. 52 185 Gl 52 185 (if A) 25. 2. Hinweis V)29. 1 52 "359 (il;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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