Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 153

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 153 (GBl. DDR 1952, S. 153); Gesetzblatt Nr. 27 Ausgabetag: 25. Februar 1952 153 ten Handelszentralen, die aufzugliedern sind, endet mit dem 31. Dezember 1951. Alle Vermögenswerte dieser Handelszentralen sind auf die neugebildeten Deutschen Handelszentralen zu übertragen. (2) Mit der Überleitung der Vermögenswerte werden beauftragt: a) für die aufzugliedernde DHZ Chemie, Anstalt des öffentlichen Rechts, die neugebildete DHZ Chemie, b) für die aufzugliedernde DHZ Steine und Erden, Anstalt des öffentlichen Rechts, * die neugebildete DHZ Baustoffe, c) für die aufzugliedernde DHZ Elektrotechnik und Feinmechanik/'Optik, Anstalt des öffentlichen Rechts, die neugebildete DHZ Elektrotechnik, d) für die aufzugliedernde DHZ Holz, Anstalt des öffentlichen Rechts, die neugebildete DHZ Rohholz und Schnittholz, e) für die aufzugliedernde DHZ Zellstoff und Papier, Anstalt des öffentlichen Rechts, die neugebildete DHZ Zellstoff und Papier, f) für die aufzugliedernde DHZ Textil, Anstalt des öffentlichen Rechts, die neugebildete DHZ Textilwaren, g) für die aufzugliedernde DHZ Innere Reserven, Anstalt des öffentlichen Rechts, die neugebildete DHZ Industriebedarf. (3) Für die Durchführung der Überleitung sind die Direktoren der unter Abs. 2 genannten neugebildeten Deutschen Handelszentralen und für die Kontrolle und buchhalterische Abrechnung die Hauptbuchhalter dieser Handelszentralen verantwortlich. (4) Die Direktoren der mit der Überleitung beauftragten Deutschen Handelszentralen sind für die ordnungsmäßige Abwicklung aller im Zeitraum der Überleitung noch nicht beendeten Vorgänge aus wirtschaftlicher Tätigkeit verantwortlich. Bilanzierung § 2 (1) Die Schlußbilanzen zum 31. Dezember 1951 der einzelnen Niederlassungen sind durch die mit der Überleitung beauftragten Zentralen Leitungen der Deutschen Handelszentralen spätestens bis zum 15. März zu bestätigen. 2 3 (2) Soweit Niederlassungen ab 1. Januar 1952 in mehrere Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen aufgeteilt werden, gilt die Bestätigung der Schlußbilanz als Auftrag, bis zum 31. März 1952 die Eröffnungsbilanzen der Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen zum 1. Januar 1952 zu entwickeln. \ (3) Die Übereinstimmung der Eröffnungsbilanzen der ab 1. Januar 1952 gebildeten Niederlassungen und der in bisherigem Umfange bestehen bleibenden Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen mit der Schlußbilanz zum 31. Dezember 1951 ist vom Hauptbuchhalter der mit der Überleitung beauftragten Zentralen Leitung der Deutschen Handelszentralen zu bestätigen. (4) Für die Einreichung der Schlußbilanzen zum 31. Dezember 1951 gelten die Bestimmungen der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe Vorschriften über das Rechnungswesen der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 32). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten der Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen, die bestehen a) zwischen verschiedenen Niederlassungen der gleichen Deutschen Handelszentrale, b) zwischen Niederlassungen und- Zentraler Leitung der gleichen Deutschen Handelszentrale, sind getrennt und unsaldiert auszuweisen. § 3 (1) Die Bilanzpositionen der Schlußbilanzen der Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen zum 31. Dezember 1951, mit Ausnahme der Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb der gleichen Deutschen Handelszentrale, sind nach ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit auf die Eröffnungsbilanzen der Niederlassungen aufzuteilen. Dies gilt auch für die zweckgebundenen Mittel der Niederlassungen (Direktorfonds, andere zweckgebundene Mittel, Fonds für Kleininvestitionen u. a.), soweit sie bis zum 31. Dezember 1951 von den Zentralen Leitungen verwaltet wurden. In Zweifelsfällen entscheidet das Staatssekretariat für Materialversorgung die wirtschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Positionen. (2) In den Schlußbilanzen der Niederlassungen sind die für 1951 geplanten Umlaufmittelfonds einzusetzen. Umlaufmittelüberschüsse oder -fehlbe-träge, die sich bei der Aufstellung der Schlußbilanzen ergeben, sind als Verbindlichkeiten oder Forderungen gegenüber den mit , der Überleitung beauftragten Zentralen Leitungen der Deutschen Handelszentralen auszuweisen. Die Direktoren der Deutschen Handelszentralen sind dafür verantwortlich, daß die Eröffnungsbilanzen zuml. Januar 1952 ebenfalls die planmäßigen Fonds 1951 enthalten. (3) Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten der Schlußbilanzen der Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen, die bestanden a) zwischen verschiedenen Niederlassungen der gleichen Deutschen Handelszentrale, b) zwischen den Niederlassungen und der Zentralen Leitung der gleichen Deutschen Handelszentrale sowie c) der in den Eröffnungsbilanzen der Niederlassungen erscheinende Saldo, der durch die Aufteilung gemäß § 3 Abs. 1 entsteht, sind in den Eröffnungsbilanzen der Niederlassungen gegenüber der mit der Überleitung beauftragten Zentralen Leitung der Deutschen Handelszentrale in diesen drei Positionen getrennt und unsaldiert auszuweisen. § 4 Aus den für den unmittelbaren Geschäftsbetrieb der Zentralen Leitung der Deutschen Handelszentralen aufgestellten Schlußbilanzen zum 31. Dezember 1951 sind für die ab 1. Januar 1952 gebildeten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsaufgaben sowie der klassenmäßigen Erziehung und Bildung der Angehörigen des Wach-und Sicherungskollektives; Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters.

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