Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 150

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 150 (GBl. DDR 1952, S. 150); 150 Gesetzblatt Nr. 26 Ausgabetag: 23. Februar 1952 Bl 14.2.52 irtsch.) 8.8.52 AinBl jBl 2.52 Satz 2 tjrung schaftsbetrieb ist jeweils das Kreisforstamt des Kreises zuständig, in dem sich der Sitz des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes befindet. § 9 Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe ergeben sich aus dem Statut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, das vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassen ist. § 10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. § 11 DieseVerordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft. Berlin, den 14. Februar 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium Der Ministerpräsident für Land- und Forstwirtschaft Grotewohl Scholz Minister Verordnung über die Errichtung von volkseigenen Seehafenbetrieben. Vom 14. Februar 1952 Der Fünf jahrplan sieht eine wesentliche Steigerung des über die Seehäfen der Deutschen Demokratischen Republik geleiteten Außenhandels vor. Das erfordert eine zentrale Verwaltung dieser Häfen und eine einheitliche Regelung des Güterumschlages in ihnen. Es wird deshalb folgendes verordnet: § 1 Es werden volkseigene Seehafenbetriebe mit dem Sitz in Rostock, Wismar und Stralsund errichtet. § 2 (1) Die volkseigenen Seehafenbetriebe arbeiten nach ihrem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt wird. In diesem Rahmen sind die volkseigenen Betriebe selbständig planende und wirtschaftende sowie in eigener Verantwortung abrechnende Einheiten der volkseigenen Wirtschaft. Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (2) Die volkseigenen Seehafenbetriebe sind juristische Personen und Rechtsträger von Volkseigentum. Als Rechtsträger von Volkseigentum haben sie zur Durchführung ihrer Planaufgaben die Rechte wahrzunehmen und die Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem ihnen übertragenen Volkseigentum ergeben. § 3 Die Seehafenbetriebe führen die Bezeichnung: VEB Seehafen Rostock-Warnemünde, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund. § 4 Die volkseigenen Seehafenbetriebe unterstehen unmittelbar der Generaldirektion Schiffahrt. § 5 Den volkseigenen Seehafenbetrieben obliegen der Ausbau, die Verwaltung und der Betrieb dieser Häfen einschl. des Umschlages und der Lagerung von Gütern. Das Ministerium für Verkehr kann den Seehafenbetrieben weitere Aufgaben übertragen. § 6 (1) Die Seehafenbetriebe ziehen Hafen-, Umschlags- und Eisbrechergebühren sowie Liegegelder nach den bestehenden Gebührentarifen ein. (2) Tarifänderungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. § 7 (1) Die bisherigen Hafengemeinschaften Rostock-Warnemünde, Wismar und Stralsund werden aufgelöst. (2) Das volkseigene Anlagevermögen und Umlaufvermögen der bisherigen Hafengemeinschaften Rostock-Warnemünde, Wismar und Stralsund wird den volkseigenen Seehafenbetrieben in Rechtsträgerschaft übertragen. Das gleiche gilt für volkseigenes Anlagevermögen der Städte Rostock, Warnemünde, Wismar und Stralsund, insoweit es der ständigen Nutzung für Aufgaben der früheren Hafengemeinschaften diesen überlassen war, mit Ausnahme der Objekte, die sich in Rechtsträgerschaft der Vereinigungen volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe befinden. Die Übertragung erfolgt auf Vorschlag des Ministeriums für Verkehr nach Bestätigung durch das Ministerium des Innern der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Die Übernahme des Volksvermögens erfolgt mit Aktiven und Passiven. (4) Die Übergabe wird mit Wirkung vom 1. Januar 1952 durchgeführt. § 8 Rechtshandlungen, die in der Zeit vom 1. Januar 1952 bis zwei Wochen nach dem Tage der Verkündung dieser Verordnung auf Grund der bisher geltenden Bestimmungen vorgenommen wurden, bleiben rechtswirksam. § 9 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Verkehr. ' § 10 DieseVerordnung tritt mitWirkungvoml. Januar 1952 in Kraft. Berlin, den 14. Februar 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium für Verkehr Grotewohl I. V.: Wo 11 w eb er Staatssekretär Herausgegeben von der Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis:* Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelnummern, je Seite 0,03 DM, sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen Drude: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II. Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie. Von besonderer Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des Untersuchungshaf tvollzuges Staatssicherheit ist die-Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren.

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