Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 143 (GBl. DDR 1952, S. 143); Gesetzblatt Nr. 24 Ausgabetag: 20. Februar 1952 143 wörtlich und haben nach Möglichkeit das angelieferte Material gesondert zu lagern. Abschnitt VIII Schlußbestimmungen § 25 (1) Die laufende Berichterstattung über die finanzielle und materielle Erfüllung der Investitionen und Generalreparaturen erfolgt nach den von der Staatlichen Plankommission Statistisches Zentralamt erlassenen Richtlinien. (2) Bei Fertigstellung von Investitions- und Generalreparaturvorhaben haben die Investitions- und Generalreparaturträger dem Planträger und der Deutschen Investitionsbank eine Endabrechnung einzureichen, 8 2b Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Anordnung werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. Seite 439) bestraft. Berlin, den 10. Februar 1952 i Staatliche Plankommission Der Vorsitzende Rau Stellvertreter des Ministerpräsidenten du 14.4.5# Zweite Durchführungsbestimmung*) du y. 52j* zum Abgabengesetz. Vom 9. Februar 1952 Auf Grund des § 22 des Gesetzes vom 9. Februar obi 1950 über die Abgaben der Republik und der übri- 5° e gen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung 9- gj02* einer Abgabenverwaltung der Republik - Abgabengesetz - (GBl. S. 130) wird zur Abführung der Körperschaftsteuer, Nettogewinnabführung, Umlaufmittelüberschüsse, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer der Rechtsträger und sonstigen Organisationen der V volkseigenen Wirtschaft für das Jahr 1952 folgendes bestimmt: g Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für alle Abgabenschuldner der volkseigenen Wirtschaft (VEW), die mit dem Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen Republik (Haushalt der Republik und Haushalte der Länder, Kreise und Gemeinden) durch Finanzpläne verbunden sind. § 2 Monatliche Zahlungen auf die Körperschaftsteuer, Nettcgewinnabführung, Gewerbesteuer und Usnlauf-mittelüberschüsse (1) Die Abgabenschuldner VEW haben bis zum 20. eines jeden Monats Zahlungen auf die Körperschaftsteuer und Nettogewinnabführung zu entrichten. Die erste Zahlung ist bis zum 20. Februar 1952, die letzte Zahlung bis zum 20. Januar 1953 zu entrichten. Ist Abgabenschuldner ein einzelner Betrieb (z. B. Betriebe der örtlichen volkseigenen Industrie, Dienstleistungs- uAd Versorgungsbetriebe, Niederlassungen der DHZ, Direkt-Betriebe [D-Betriebe] usw.), so ist Abführungstermin der 15. eines jeden Monats. ------------------------------------ 52 143 GBl *) 1. Durchfb. (GBl. 1951 S. 379). 2. du o. 2.52 . § 2 (1) ■ Hinw. § 2 (2) 3. DH 16.8.52 ' 52 790 OBI (2) Die Abgabenschuldner VEW haben bis zum 20. eines jeden Monats Zahlungen auf die Gewerbesteuer zu entrichten. Die erste Zahlung ist bis zum 20. Januar 1952, die letzte Zahlung bis zum 20. Dezember 1952 zu entrichten. Ist Abgabenschuldner ein einzelner Betrieb (z. B. Betriebe der örtlichen volkseigenen Industrie, Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe, Niederlassungen der DHZ, D-Betriebe usw.), so ist Abführungstermin der 15. eines jeden Monats. (3) Die Höhe der einzelnen Zahlungen auf die im Abs. 1 und Abs. 2 genannten Abgaben ergibt sich aus dem bestätigten Kassenplan. (4) Die Umlaufmittelüberschüsse sind bis zum Ende des ersten Monats im Vierteljahr entsprechend dem Kassenplan abzuführen. (5) Die Körperschaftsteuer, Nettogewinnabführung, Umlaufmittelüberschüsse, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind an die für die Besteuerung des Abgabenschuldners VEW zuständige Dienststelle der Abgabenverwaltung abzuführen. (6) Der bestätigte Kassenplan ist vom Abgabenschuldner VEW an die für seine Besteuerung zuständige Dienststelle der Abgabenverwaltung bis zum 20. Februar 1952 einzureichen. Soweit bis zu diesem Termin ein bestätigter Kassenplan noch nicht vorliegt, ist der auf Grund der Kontrollziffern aufgestellte und zur Bestätigung vorgelegte Kassenplan einzureichen; der bestätigte Kassenpian ist in diesen Fällen unverzüglich nachzureichen. § 3 Anrechnung der Zahlungen auf die Körperschaftsteuer und Nettogewinnabführung (1) Der Abgabenschuldner VEW hat nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres seinen gesamten Kon-trollbericht jeweils für den gesamten vorangegangenen Abschnitt des Jahres an die für seine Besteuerung zuständige Dienststelle der Abgabenverwaltung ein zur eichen. Die Einreichung hat zu den Terminen zu erfolgen, die für den Abgabenschuldner VEW zur Weiterleitung des Kontrollberichtes an die übergeordnete Organisation oder Dienststelle verbindlich vorgeschrieben sind. Der gesamte Kontroll-bericht gilt als Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung. (2) Der Abgabenschuldner hat die auf Grund des Ergebnisses des Kontrollberichtes zu entrichtenden Körperschaftsteuer- und Nettogewinnabführungsbeträge zu ermitteln und mit dem auf den gleichen Zeitraum entfallenden Plansoll zu vergleichen. Etwaige Überplanbeträge sind zum Einreichungstermin der Kontrollberichte gemäß Abs. 1 fällig. (3) Ergibt sich bei dem nach Abs. 2 vorzunehmenden Vergleich, daß die auf Grund des Kontrollberichtes ermittelten Abgaben geringer sind als das auf den gleichen Zeitraum entfallende Plansoll, so ist der Differenzbetrag vom tatsächlichen Einreichungstag dieses Kontrollberichtes bis zum vorgeschriebenen Einreichungstag des nächsten Kontrollberichtes zinslos zu stunden. Eine besondere Mitteilung hierüber ergeht an den Abgabenschuldner VEW nicht. Die sich aus diesen Stundungen ergebenden Überzahlungen sind auf die nächstfälligen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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