Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1390

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1390 (GBl. DDR 1952, S. 1390); 1399 Gesetzblatt Nr. 181 Ausgabetag: 30. Dezember 1952 für die rechtzeitige und qualitativ gute Durch- ' führung der landwirtschaftlichen Arbeiten. Alle Anweisungen des Vorstandes oder des Vorsitzenden der Genossenschaft empfängt der Brigadier. Ohne Zustimmung des Brigadiers kann der Vorsitzende der Genossenschaft keine Brigademitglieder für andere Arbeiten einteilen oder Zugkräfte bzw. landwirtschaftliches Inventar anderen Brigaden übergeben. 8. Der Brigadier muß täglich den Mitgliedern seiner Brigade Arbeit auftragen unter Angabe der Bezeichnung der Qualität und des Umfangs der Arbeiten. Alle Arbeiten, die von den Genossenschaftsmitgliedern ausgeführt werden, werden in Arbeitseinheiten berechnet auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung beschlos- 1 senen Tagesarbeitsnormen und Bewertung. Der Brigadier führt täglich Buch über die von jedem Mitglied seiner Brigade geleistete Arbeit und darüber, wieviel Arbeitseinheiten anzurechnen sind. Jedes Mitglied der Brigade hat ein Leistungs- ; buch, in das es die täglich durchgeführten Arbeiten einträgt. Die Eintragung der Arbeitseinheiten für die geleistete Arbeit wird persönlich durch den Brigadier vorgenommen. Der Buchhalter der Genossenschaft ist verpflichtet, jeden Monat an sichtbarer Stelle zur allgemeinen Kenntnisnahme eine Liste der jedem Genossenschaftsmitglied von der Genos- 1 senschaft gutgeschriebenen Arbeitseinheiten auszuhängen. 9. Auf Grund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung wird in der Genossenschaft folgende Einteilung des Arbeitstages festgelegt: a) Während der Feldarbeiten beginnt der Arbeitstag um Uhr morgens und endet um : Uhr abends mit einer Mittagspause von Uhr bis Uhr. b) Im Winter beginnt der Arbeitstag um Uhr morgens und endet um Uhr abends, mit einer Mittagspause von Uhr bis Uhr. Anmerkung: Während der Zeit der angespannten Feldarbeiten (Frühjahrsbestellung, Pflegearbeiten, Ernte, Drusch, Herbstbestellung) kann der Vorstand der Genossenschaft den Arbeitstag verlängern. Für die Viehzuchtbrigade wird die Ar- j beitszeit gesondert festgelegt. 10. Der Vorsitzende führt nach Bedarf Beratungen I mit den Brigadieren durch, auf denen er die Anweisungen für die weitere Arbeit erteilt. III. III. Maßnahmen zur Auszeichnung für hervorragende Leistungen und zur Festigung der Arbeitsdisziplin 11. Zur Auszeichnung gut arbeitender Mitglieder der Genossenschaft und der Produktionsbrigaden j wird folgendes festgelegt: 1 a) Bei Übererfüllung des Produktionsplanes durch eine Produktionsbrigade werden auf Beschluß der Mitgliederversammlung der Brigadier und die besten Mitglieder der Brigade mit Geld oder Naturalien prämiiert. b) Der Vorstand der Genossenschaft spricht auf der Mitgliederversammlung den besten Brigademitgliedern den Dank aus. c) Für anhaltend gute Arbeitsleistungen trägt er auf Beschluß der Mitgliederversammlung diese Brigademitglieder in ein Ehrenbuch der Genossenschaft ein. d) Die beste Brigade wird mit der Wanderfahne der Produktionsgenossenschaft ausgezeichnet. 12. Gegenüber solchen Mitgliedern der Produktionsgenossenschaft, die ihre Arbeit nicht sorgfältig ausführen, die die Anweisungen des Brigadiers oder Vorstandes nicht befolgen, verspätet zur Arbeit erscheinen oder unentschuldigt fernbleiben, ergreift der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsdisziplin wie z. B. a) Wiederholung der schlechten Arbeiten ohne Anrechnung der Arbeitseinheiten. b) Abzug von Arbeitseinheiten bei Arbeiten, die nicht nachgeholt werden können. c) Kritik in der Brigade oder an der Wandzeitung. d) Der Vorstand erteilt eine Verwarnung. e) Die Mitgliederversammlung beschließt die Erteilung einer Rüge. f) Mitglieder, die die Disziplin fortgesetzt verletzen, das Statut und die Regeln der Inneren Betriebsordnung nicht einhalten, werden auf Beschluß der Mitgliederversammlung (gern, dem Statut) aus der Produktionsgenossenschaft ausgeschlossen. 13. Bei Beschädigung von genossenschaftlichem Vermögen, Inventar, Maschinen, Geräten, Ver-endung von Vieh, ist der Vorstand verpflichtet, die Schuldfrage zu prüfen und den Schuldigen schadenersatzpflichtig zu machen. IV. Verwendung des Vermögens der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften 14. Alle der Produktionsgenossenschaft gehörenden Produktionsmittel (Maschinen, Zucht- und Nutzvieh, tierische Zugkräfte, landwirtschaftliche Geräte, Gebäude) werden den Brigaden fest zugeteilt. Die Verantwortung für die Aufbewahrung der erwähnten Vermögenswerte trägt der Brigadier. Außerdem sind laut Statut die Genossenschaftsmitglieder verpflichtet, gegen die von der Mitgliederversammlung beschlossene Bezahlung Zugkräfte, Geräte und Maschinen für die Arbeit in der genossenschaftlichen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. 15. Innerhalb der Brigade wird das genossenschaftliche Eigentum zur Arbeit auf die Mit-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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