Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1380

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1380 (GBl. DDR 1952, S. 1380); 1380 Gesetzblatt Kr. 181 Ausgabetag: 30. Dezember 1952 II. Die Bcdennutzunt? 2. Die Bodenfläche der Produktionsgenossenschaften besteht aus: a) Boden, sowohl Eigentum als auch Pachtland, der von den Mitgliedern der Produktionsgenossenschaft eingebracht wird; b) Boden, der vom Staat zur Nutzung ohne Entschädigung der Produktionsgenossenschaft übergeben wurde. Bemerkung: Die Landarbeiter, die ohne Land in die Produktionsgenossenschaft eingetreten sind, können nach Möglichkeit Boden erhalten aus dem staatlichen Bodenfonds oder von freien Bodenflächen, die von ihren ehemaligen Besitzern nicht mehr bearbeitet werden. Diese Fläche soll in der Regel nicht größer als 6 ha sein. 3. Jeder werktätige Bauer, der der Produktionsgenossenschaft beitritt, bringt sein Ackerland in die Produktionsgenossenschaft ein. Auf diesem Ackerland erfolgt eine gemeinsame Bewirtschaftung und wird, in Übereinstimmung mit dem staatlichen Anbauplan, eine richtige Fruchtfolge durchgeführt. Die Gärten, Wiesen, Weiden, Wälder der Bauern, die in die Produktionsgenossenschaft eintreten, verbleiben in individueller Nutzung. Für den Anbau von Gemüse und Obst kann jeder in die Genossenschaft eingetretene Bauer auf Beschluß der Mitgliederversammlung einen Teil Land als persönliches Eigentum zur Nutzung behalten. Diese Fläche soll nicht größer als 0,5 ha sein. 4. Der Boden bleibt Eigentum der Bauern. Beim Austritt oder Ausschluß aus der Produktionsgenossenschaft erfolgt die Rückgabe der Bodenanteile bei gleicher Qualität am Rande der genossenschaftlichen Ländereien. 5. Die Produktionsgenossenschaft führt ein Bödenbuch, in dem der gesamte durch die Genossenschaft bewirtschaftete Boden auf den Namen des betreffenden Mitgliedes eingetragen wird. III. Die Verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen, Geräte, Zugkräfte sowie des Zucht- und Nutzviehs 6. Traktoren, Pferde, Ochsen und landwirtschaftliche Maschinen und Geräte werden zur gemeinsamen Nutzung in die Produktionsgenossenschaft eingebracht. Die Mitgliederversammlung beschließt, in welchem Umfange und zu welchem Termin die Bezahlung der Traktoren, Pferde, Ochsen sowie landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte, die von den werktätigen Bauern in die Produktionsgenossenschaft eingebracht werden, erfolgt. Die Bezahlung erfolgt durch die Genossenschaft aus den Gesamteinkünften in einer Frist bis zu zehn Jahren. Jedes Mitglied der Genossenschaft kann zur individuellen Nutzung behalten: ein Pferd, ein bis zwei Fohlen, einen Ochsen sowie das gesamte Zucht- und Nutzvieh. 7. Die Produktionsgenossenschaft führt Buch über das gesamte tote und lebende Inventar, das die Mitglieder in die Genossenschaft einbringen oder von der Genossenschaft gekauft wird. 8. Die Mitgliederversammlung und der Vorstand der Produktionsgenossenschaft kontrollieren und helfen, daß die Erfüllung der Ablieferungspflicht für tierische Produkte an den Staat durch alle Mitglieder der Genossenschaft garantiert wird. IV. Die Mitgliedschaft 9. Der Eintritt in die Produktionsgenossenschaft erfolgt nur auf Grund freiwilliger Zustimmung. 10. Mitglied der Produktionsgenossenschaft können werden: werktätige Bauern und Landarbeiter sowie alle Dorfbewohner, ohne Rücksicht auf das Geschlecht, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Über die Aufnahme als Mitglied der Genossenschaft beschließt die Mitgliederversammlung durch einfache Stimmenmehrheit. Wer Mitglied der Genossenschaft werden will, reicht ein schriftliches Gesuch ein mit der Angabe, wieviel Ackerland er in die genossenschaftliche Nutzung einbringt. In die Genossenschaft können nicht aufgenommen werden: Schieber, frühere Großhändler, Spekulanten, Großbauern, große Grundbesitzer sowie Kaufleute und Gastwirte, welche Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Bemerkung: Die Kinder der genannten Personen können in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn sie sich mit ihrem Vermögen und Boden von den Eltern getrennt haben, gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten und gewissenhaft arbeiten. 11. Jedes Mitglied zahlt beim Eintritt in die Produktionsgenossenschaft einen Eintrittsbeitrag von 5, DM, der dem gemeinschaftlichen Fonds der Genossenschaft zugeführt wird. Mit dem Eintritt in die Genossenschaft erkennt das Mitglied das Statut an. Bemerkung: Wenn aus einer Familie mehrere Personen Mitglied der Produktionsgenossenschaft werden, so wird der Eintrittsbeitrag nur von dem Mitglied erhoben, das den Boden einbringt. Bei Bandarbeiterfamilien zahlt ebenfalls nur ein Familienmitglied Eintrittsbeitrag. i 12. Der Ausschluß aus der Genossenschaft kann nur erfolgen auf Beschluß der Mitgliederversammlung, auf der mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sein müssen. In dem Protokoll der Mitgliederversammlung wird die Zahl der anwesenden Mitglieder angegeben und die Zahl derer, die für den Ausschluß gestimmt haben. Bei Beschwerde eines ausgeschlossenen Mitgliedes beim Rat des Kreises wird in Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes oder des Vorsitzenden der Genossenschaft und des ausgeschlossenen Mitgliedes endgültig entschieden, ob der Ausschluß berechtigt ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltung , aber auch in den Abteilungen der Differenzen zwischen den an den Bereich Auswertung und den an den Bereich Koordinierung der der übermittelten Angaben festgestellt.

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