Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 137

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 137 (GBl. DDR 1952, S. 137); 137 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 20. Februar 1952 Nr. 24 (/ Tag Ä Inhalt Seite E 10. 2. 52 J A n o r d n u n g zu. dem durch den Volkswirtschaftsplan 1952 vorgeschriebenen Plan für die Investitionen und Generalreparaturen 137 9.2.52 Zweite Durchführungsbestimmung zum Abgabengesetz 143 -------------------------------------------------------------------* ' 52/157 OB AO10.2. Anordnung zu dem durch den Volkswirtschaftsplan 1952 vorgesehriebenen Plan für die Investitionen und Generalreparaturen. Vom 19. Februar 1952 Abschnitt I Plangliederung und Zuständigkeitsbereiche § 1 (1) Der Plan der Investitionen legt den Umfang der Arbeiten für den Neu- oder Wiederaufbau oder die Erweiterung bestehender Anlagen und den Ersatz verbrauchter Anlagen in der volkseigenen Wirtschaft, und der öffentlichen Verwaltung fest. (2) Als Investitionsvorhaben gilt der gesamte Umfang a) des Neu- oder Wiederaufbaus von Bauten, Anlagen und Einrichtungen einschl. der Erstausstattung mit Verbrauchs Werkzeugen und des Erwerbs des erforderlichen Grund und Bodens, b) des Ersatzes von Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Ersatzinvestitionen). (3) Kleininvestitionen sind Investitionen in der volkseigenen Wirtschaft im Werte bis zu 1000, DM je Anlagegegenstand. Kleininvestitionen in der öffentlichen Verwaltung werden aus dem Plan der Werterhaltung finanziert. k § 2 (1) Der Plan der Generalreparaturen bestimmt den Umfang der Generalreparaturen an bestehenden Anlagen in der volkseigenen Wirtschaft. (2) Als Generalreparatur gilt der gesamte Umfang der Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die deren abgesunkene Kapazität wieder erhöhen oder die Lebensdauer verlängern. “Generalreparaturen können unregelmäßig oder periodisch anfallen, jedoch in Abständen, die mindestens ein Jahr auseinaridevliegen müssen. § 3 (1) Die Aufwendungen für örtliche Verlagerungen von volkseigenen Produktionsausrüstungen sofern sie nicht durch Betriebseinschränkungen oder Betriebsstillegungen verursacht wurden sind von dem aufnehmenden Betrieb zu tragen. Benötigt die- ! ser Betrieb wegen der Höhe der Aufwendungen zu- I Hinweis sätzliche Mittel, so ist über das Fachministerium voft.ii. ' 52/1192 Q eine Entscheidung des Ministeriums der Finanzen-der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik herbeizuführen. (2) Der Erwerb von bestehenden Produktionsanlagen sowie von Liegenschaften aus Nichtvolkseigentum wird aus Haushaltsmitteln finanziert. Sofern die für den Erwerb erforderlichen Aufwendungen 100 000, DM übersteigen, ist durch das Ministerium der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Beschluß des Ministerrats der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik herbeizuführen. (3) Werkzeuge und Modelle mit einer Benutzungs- dauer bis zu einem Jahr werden in die Kosten einbezogen, sofern es sich nicht um Erstausstattungen . gemäß § 1 Abs. 2 handelt. (4) Werkzeuge und Modelle bis zum Werte von 500, DM werden ohne Rücksicht auf die Benutzungsdauer ebenfalls in die Kosten einbezogen, sofern es sich nicht um Erstausstattung gemäß § 1 Abs. 2 handelt. (5) Werkzeuge und Modelle, die unmittelbar mit einem Auftrag Zusammenhängen und nur für diesen verwendet werden können, werden als Sondereinzelkosten dieser Fertigung behandelt und abgerechnet. § 4 (1) Planträger sind a) alle Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, b) die Landesregierungen und der Demokratische Magistrat von Groß-Berlin, c) Institutionen, die vom Ministerrat der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zur selbständigen Durchführung von Plänen ermächtigt sind, für ihren Zuständigkeitsbereich. (2) Die Planträger sind berechtigt, nachgeordnete Organe (Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen, Ministerien der Länder) mit der Durchführung zu beauftragen, jedoch bleiben die Minister, die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, die 52/137 GBl -§ 1 AO 10.2.52 ' Hinweis 5;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits dort begonnen werden sollte, wo Strafgefangene offiziell zur personellen Auffüllung der ausgewählt werden. Das betrifft insbesondere alle nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten.

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