Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1315 (GBl. DDR 1952, S. 1315); 1315 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 17. Dezember 1952 j Nr. 176 Tag 11. 12. 52 Inhalt Verordnung über die weitere Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Textilien Seite 1315 11. 12. 52 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 195 2. (Regelung der Schuldverhältnisse im Bereich der Gebietskörperschaften und der volkseigenen Wirtschaft) 1316 Berichtigung 1317 Hinweis auf Veröffentlichungen im Ministerialblatt Nr. 51 1317 Verordnung über die weitere Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Textilien. Vom 11. Dezember 1952 Zur weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Textilwaren wird verordnet: § 1 Die staatlichen Handelsorganisationen (HO) haben Preissenkungen für folgende Textilwaren durchzuführen: Säuglingswäsche und Untertrikotagen für Säuglinge aus Baumwolle um 45 °/o Säuglingswäsche und Untertrikotagen für Säuglinge aus Zellwolle uml7°/o Obertrikotagen für Säuglinge aus Wolle um 30 % Obertrikotagen für Säuglinge aus Wolle, gemischt um 15 °/o Obertrikotagen für Säuglinge aus Kunstseide um22°/o Obertrikotagen für Säuglinge aus Kunstseide, gemischt um 13 °/o Obertrikotagen für Säuglinge aus Baumwolle um 36 °/o Obertrikotagen für Säuglinge aus Baumwolle, gemischt um 30 % Obertrikotagen für Säuglinge aus Zellwolle um 21 °/o Untertrikotagen für Kinder aus Zellwolle um 17 °/o Untertrikotagen für Kinder aus Baumwolle um 15 °/o Oberbekleidung für Knaben, Mädchen und Säuglinge aus Geweben um 15 °/o § 2 Im Handelsnetz des staatlichen Großhandels, des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften und des privaten Einzelhandels sind folgende Preissenkungen durchzuführen: Untertrikotagen und Säuglingswäsche aus Zellwolle um 17 % Obertrikotagen für Säuglinge aus Zellwolle um 21 °/o Untertrikotagen für Kinder aus Zellwolle um 17 °/o Oberbekleidung für Knaben, Mädchen und Säuglinge aus Geweben um 15 °/o § 3 Das Ministerium der Finanzen wird beauftragt, entsprechende Preisregelungen zu erlassen. § 4 Die Warenbereitstellung für den demokratischen Sektor von Groß-Berlin ermöglicht auch dem demokratischen Magistrat von Groß-Berlin, entsprechende Anordnungen zu erlassen. § 5 (1) Verstöße gegen diese Verordnung werden nach § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) bestraft, soweit nicht nach anderen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind. (2) Wer die Durchführung dieser Verordnung durch Spekulation schädigt, wird nach den hierfür geltenden besonderen Bestimmungen bestraft. § 6 Das Ministerium für Handel und Versorgung und das Ministerium der Finanzen können, soweit Durchführungsbestimmungen erforderlich sind, diese erlassen. § V Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. Dezember 1952 in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Ministerpräsidenten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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