Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1308

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1308 (GBl. DDR 1952, S. 1308); 1308 Gesetzblatt Nr. 175 Ausgabetag: 16. Dezember 1952 Anordnung für die Übernahme und Bestattung Verstorbener durch wissenschaftliche Institute. Vom 5. Dezember 1952 § 1 (1) Verstorbene, deren Bestattung nicht durch ihre Angehörigen oder ihnen sonst nahestehende Personen übernommen wird, sind einem vom Ministerium für Gesundheitswesen hierfür bestimmten wissenschaftlichen Institut zu übergeben. Dieses hat für ihre würdige Bestattung zu sorgen. (2) Die Vorschrift des Abs. 1 findet insbesondere, Anwendung auf a) unbekannte Tote; b) Verstorbene, deren Verwandte nicht bekannt oder unbekannten Aufenthaltes sind; c) Verstorbene, die bei Lebzeiten den Wunsch auf Übernahme durch eines der im Abs. 1 genannten Institute oder ihr Einverständnis damit in einer letztwilligen Verfügung oder schriftlich gegenüber einer Verwaltungsstelle erklärt haben; d) Verstorbene, von deren Bestattung die hierzu verpflichteten Personen in einer schriftlichen Erklärung gegenüber einer Verwaltungsstelle absehen oder für die sie nicht innerhalb angemessener Frist sorgen. § 2 (1) Verstorbene, auf die die Voraussetzungen des § 1 zutreffen, sind nach Ausstellung des Totenscheines unverzüglich in das für ihre Übernahme bestimmte Institut zu überführen. Die Überführung obliegt dem betreffenden Institut. (2) Handelt es sich um einen unbekannten Toten, oder ergibt sich der Verdacht eines nicht natürlichen Todes, so ist zur Überführung der Leiche die Zustimmung des Staatsanwaltes abzuwarten. (3) Die Leichen sind mindestens drei Monate vor Zersetzung geschützt aufzubewahren, es sei denn, daß ein Einspruch gegen ihre Übernahme und Bestattung nach Maßgabe dieser Anordnung offensichtlich nicht mehr zu erwarten ist. (4) Die Kosten der Überführung, Aufbewahrung und Bestattung (Beerdigung, Einäscherung) trägt das Institut, das die Leiche übernommen hat. Das Institut trägt auch die Kosten der Rückführung einer Leiche zum Zwecke der Bestattung durch Angehörige oder andere dem Verstorbenen nahestehende Personen. § 3 Zur Feststellung, ob auf einen Verstorbenen die Voraussetzungen des § 1 zutreffen, sind zuständig und verpflichtet: a) der Leiter derjenigen öffentlichen Einrichtung, in welcher sich der Verstorbene zuletzt in stationärer Behandlung, in Versorgung oder Pflege befand oder in Verwahrung gehalten wurde; b) in allen übrigen Fällen die örtlich zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. Die vorstehend bezeichneten Dienststellen haben auch die Überführung der Leiche in das für sie bestimmte Institut zu veranlassen. § 4 (1) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (§ 2 Abs. 3) darf das Institut die Leiche, bevor sie bestattet wird, für medizinische Forschungs- oder Unterrichtszwecke verwenden. (2) Bei Überführung, Behandlung und Bestattung der Leiche dürfen das Andenken des Verstorbenen und die Gefühle seiner Angehörigen nicht verletzt werden und ist auf die Forderungen der Pietät und die weltanschaulichen Ansichten der Bevölkerung gebührend Rücksicht zu nehmen. (3) Die Dienststellen, die öffentlichen Einrichtungen oder die Personen, welche die Leiche übergeben haben, sind von dem Zeitpunkt der Bestattung zu unterrichten. (4) In den Fällen des § 2 Abs. 2 darf die Leiche erst dann bestattet werden, wenn der Staatsanwalt der Bestattung schriftlich zugestimmt hat. Auch zur Einäscherung der Leiche bedarf es seiner ausdrücklichen Genehmigung (§104 der Strafprozeßordnung). § 5 Angehörigen des Verstorbenen, die seine Bestattung zu übernehmen wünschen, ist die Leiche jederzeit hierzu herauszugeben. § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1952 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Ergänzung der Anordnung über die Vergünstigungen für die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihre Mitglieder bei der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1952. Vom 6. Dezember 1952 In den Anordnungen vom 26. August 1952 und S. September 1952 über die Vergünstigungen für die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihre Mitglieder bei der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1952 (GBl. S. 828 und 865) ist bestimmt, daß bei Erfüllung des Pflichtablieferungssolls für das Jahr 1952 in einzelnen oder allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen für die über das Soll hinaus abgelieferten (überlieferten) Mengen die geltenden Aufkaufpreise zu zahlen sind. In Ergänzung dieser Anordnungen wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Auf Wunsch eines Mitgliedes der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft sind ihm die infolge der 10%igen Ermäßigung oder der Neufestlegung des Pflichtablieferungssolls für das Jahr 1952 überlieferten Mengen an Getreide und Kartoffeln vom VEAB zurückzuliefern. Bei Getreide ist in der überlieferten Getreideart oder auf Wunsch statt Brotgetreide im Verhältnis 1 :1 Futtergetreide zurückzuliefern. Wird Rücklieferung verlangt, so ist;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1308 (GBl. DDR 1952, S. 1308) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1308 (GBl. DDR 1952, S. 1308)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X