Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1294

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1294 (GBl. DDR 1952, S. 1294); 1294 Gesetzblatt Nr. 172 Ausgabetag: 10. Dezember 1952 (2) Wurde der geplante Umsatz übererfüllt, so ist der Gewinnplan erst dann als erfüllt anzusehen, wenn das Ergebnis A gegenüber dem geplanten Ergebnis A je Erzeugnis im gleichen Prozentverhältnis wie der Umsatz gestiegen ist und das geplante Ergebnis B und C erfüllt worden ist. § 15 (1) Die Betriebe bzw. bilanzierenden Einheiten der volkseigenen Wirtschaft sind gemäß § 4 der Verordnung über den Direktorfonds berechtigt, 20 % der überplanmäßig eingesparten eigenen Umlaufmittel dem Direktorfonds zuzuführen. Den Betrieben bzw. bilanzierenden Einheiten ist durch das zuständige Ministerium bzw. den Kreis- oder Bezirksrat im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen ein neuer Richtsatzplan zu bestätigen, der vom Ministerium bzw. vom Kreis- oder Bezirksrat an die für den Betrieb bzw. die bilanzierende Einheit zuständige Filiale der Deutschen Notenbank einzureichen ist, die auf Grund des neuen Richtsatzplanes Kredit auszureichen hat. (2) Der Betrieb bzw. die bilanzierende Einheit führt den dem Staatshaushalt zustehenden Betrag der überplanmäßigen Umlaufmitteleinsparung dem Haushaltskonto des für ihn zuständigen Ministeriums bzw. Kreis- oder Bezirksrats unter Angabe der Buchungsstelle' Sachkonto 463 „Abführung von überplanmäßig eingesparten Umlaufmitteln der VEW“ zu. (3) Der Anteil, der dem Direktorfonds aus überplanmäßiger Umlaufmitteleinsparung zufließt, rieh- I tet sich nach dem Zeitpunkt der Abführung an den Staatshaushalt. Erfolgt die Abführung im Laufe des Jahres, so ist dem Direktorfonds Via der 20 “/ je Monat gerechnet vom Monat der Abführung an für den Rest des Jahres zuzuführen. § 16 Für die Verwendung des „Fonds zur Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter und Angestellten“ Fonds I * gelten grundsätzlich die in der Verordnung festgelegten Prozentsätze. Sofern jedoch die gemäß § 11 der Verordnung zur Verfügung stehenden Mittel für zusätzliche Investitionen in Höhe von 10"/o des dem Direktorfonds I zugeführten Betrages nicht ausreichen, um eine unbedingt' erforderliche größere Investition für kulturelle, soziale oder sportliche Zwecke durchzuführen, kann das zuständige Ministerium bzw. der Kreis- oder Bezirksrat einer Verschiebung des Größeriverhält-nisses des für kulturelle und soziale Maßnahmen I usw. zur Verfügung stehenden Anteils zugunsten j des Anteils für zusätzliche Investitionen auf beson-; deren Antrag der Betriebe von Fall zu Fall zustimmen. Der für Prämien vorgesehene Anteil darf nicht verändert werden. § 17 Für die im § 11 Abs. 4 der Verordnung über den Direktorfonds erwähnten sozialbetrieblichen Handwerkstätten ist mit Ausnahme der Kosten für Material und Löhne sowie für Mieten, Heizung, Energie, Wasser und laufende Instandhaltung eine anteilige Verrechnung der übrigen auf die Handwerkstätten entfallenden Gemeinkosten nicht vorzunehmen. § 18 Die von den Betrieben bzw. bilanzierenden Einheiten gemäß § 12 Abs. 2 an den zentralen Fonds des zuständigen Ministeriums abzuführenden 10‘Vo des bei den Betrieben bzw. bilanzierenden Einheiten gebildeten Fonds II sind monatlich auf das bei der Deutschen Notenbank für das zuständige Ministerium bestehende Sonderkonto Fonds II zu über-j weisen. Die Abführung der Beträge ist von den Betrieben bzw. bilanzierenden Einheiten über das neu einzurichtende Konto 1326 Abführungen an i den zentralen Fonds des Ministeriums zu buchen. Über die auf dem Sonderkonto angesammelten Mittel verfügt der zuständige Minister. § 19 In den Quartalen, in denen keine Kontrollaus-schußsitzungen durchgeführt werden, kann eine vorläufige Genehmigung der Zuführung zum Di-j rektorfonds aus überplanmäßiger Selbstkostensen-j kung von der übergeordneten Verwaltung bzw. I Hauptverwaltung oder Generaldirektion erfolgen, die bei der nächsten Kontrollausschußsitzung durch den Kontrollausschuß zu überprüfen und gegebenenfalls zu bestätigen ist. § 20 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1952 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Stellvertreter des Ministerpräsidenten Herausgeber: Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) VBB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelkirchstr. 17, Anruf 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Viert"’fShrlich 4, DM einschl. Zustellgebühr EinzCausgaben: Je Seite 0.03 DM, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel bezi“'bar Druck: (125) Greif Graph' "“r Großbet: bb Werk II, EerUn-Tieptow, Am Treptower Park 28-30 Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 763 des Amtes für Information der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit der Sicherheitsbeauftragten hat in engem Zusammenwirken mit der Linie zu erfolgen und sich vordringlich auf die Lösung der politisch-operativen Schwerpunktaufgaben bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Die Hausordnung der Anstalt wird ihnen zur Kenntnis gegeben. Es sollte jedoch künftig generell, um Provokationen in westlichen Massenmedien, Beschwerden der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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