Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1288

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1288 (GBl. DDR 1952, S. 1288); 1283 Gesetzblatt Nr. 172 Ausgabetag: 10. Dezember 1952 bis 650 PS mit zwei Kesseln über 650 PS bei nebeneinanderliegenden Kesseln sind nur erforderlich D. Fahrgastschiffe 1. Motorfahrgastschiffe, deren Motoren vom Steuerstand aus oe-dient we.rden können, bei einer Zulassung: bis zu 100 Fahrgästen über 100 bis zu 200 Fahrgästen 2. Dampf- und Motorfahrgastschiffe, deren Maschinen nicht vom Steuerstand aus bedient werden können, bei einer Zulassung: bis zu 100 Fahrgästen über 100 bis zu 200 Fahrgästen über 200 bis zu 350 Fahrgästen über 350 bis zu 500 Fahrgästen über 500 bis zu 750 Fahrgästen über 750 Fahrgäste E. Flöße Flöße bis zu 60 m Länge Flöße über 60 bis 90 m Länge Flöße über 90 bis 120 m Länge . F. Technische Fahrzeuge Die Vorschriften der Buchstaben A bis D gelten entsprechend. Spezialfahrzeuge, wie Bagger, Spüler u. dgl., sind mindestens so zu besetzen wie gleichgroße Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft oder wie Selbstfahrer. 1 Steuermann 2 Bootsleute 1 Maschinist 4 Heizer 1 Lehrling 1. u. 2. Steuermann 2 Bootsleute 1 Lehrling 2 Maschinisten 4 Heizer 3 Heizer 1 Bootsmann 1 Bootsmann 1 Lehrling 1 Bootsmann Maschinenpersonal wie unter C/2 1 Bootsmann 1 Lehrling Maschinenpersonal wie unter C/2 2 Bootsleute Maschinenpersonal wie unter C/2 2 Bootsleute 1 Lehrling Maschinenpersonal wie unter C/2 1 Steuermann 2 Bootsleute 1 Lehrling Maschinenper-scnal wie unter C/2 1. Steuermann 2. Steuermann 2 Bootsleute Maschinenpersonal wie unter C/2 1 Mann 2 Mann 3 Mann Aut Fahrzeugen der Wasserstraßenverwaltung können an Stelle von Lehrlingen langjährig erfahrene Wasserbauarbeiter eingesetzt werden. § 3 (i) Soweit es unter besonderen Umständen (z. B. bei Hoch- oder Niedrigwasser, bei Haff- und Boddenfahrt) für die Sicherheit der Fahrzeuge oder Flöße erforderlich ist, muß die Besatzung entsprechend verstärkt werden. (2) Die Anzahl der Besatzungsmitglieder muß mit der Mannschaftsrolle übereinstimmen. § 4 Frauen können unter den gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wie die männliche Besatzung als Besatzungsmitglieder tätig sein. § 5 Soweit sich unter der Besatzung Lehrlinge befinden, sind für diese der Lehrausbildungsplan sowie die Vorschriften über den Jugendschutz, insbesondere die Arbeitszeitbestimmungen fürJugend-liche. einzuhalten. § 6 (1) Neben dejn Schiffs- oder Floßführer ist der Schiffseigner verpflichtet, nur solche Personen auf Binnenfahrzeugen zu beschäftigen, deren Tauglichkeit und Befähigung im Sinne der Absätze 2 bis 5 durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachgewiesen worden ist. (2) Personen, die körperlich oder geistig erheblich beeinträchtigt oder krank sind, insbesondere Personen mit mangelhaftem Hör-, Seh-, Sprechoder Farbenunterscheidungsvermögen, sind für eine Tätigkeit auf Binnenschiffen untauglich und dürfen auf ihnen nicht beschäftigt werden. (3) Die Tauglichkeit ist durch ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis nachzuweisen, das von einem von der Abteilung Gesundheitswesen des Kreises hierzu ermächtigten Arzt auf Grund einer sorgfältigen Untersuchung auszustellen ist. (4) Das Tauglichkeitszeugnis ist auf fünf Jahre zu befristen und nach Ablauf dieser Zeit zu erneuern. Wer bis zum 1. Dezember 1953 nicht im Besitz des Tauglichkeitszeugnisses ist, darf in der Binnenschiffahrt nicht mehr beschäftigt werden. (5) Ein Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt darf erst nach Vorlage des ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses erteilt werden. (6) Das Ministerium für Gesundheitswesen erläßt die .zur Durchführung dieses Paragraphen erforderlichen Anweisungen. § 7 Die Generaldirektion Schiffahrt kann im Einvernehmen mit der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei zeitlich beschränkte Sonderbestimmungen erlassen, wenn dies aus besonderem Anlaß zur Sicherheit der Schiffahrt oder zur Erfüllung der Transportpläne erforderlich ist. § 8 Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 3 und 6 Abs. 1 dieser Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150, DM oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft. § 9 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher für die Besetzung der Fahrzeuge und Flöße der Binnenschifffahrt erlassenen Vorschriften außer Kraft. Berlin, den 2. Dezember 1952 Ministerium für Verkehr Dr. Reingruber Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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