Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1266

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1266 (GBl. DDR 1952, S. 1266); 1266 Gesetzblatt Nr. 169 Ausgabetag: 3. Dezember 1952 zuhändigen. Außerdem ist in den Betriebsräumen an geeigneten Stellen eine solche Belehrung anzuschlagen. Die mündliche Belehrung ist in regelmäßigen Zeitabständen mindestens einmal vierteljährlich zu wiederholen. § 17 (1) In einem besonderen Raum müssen Wascheinrichtungen für die Beschäftigten vorhanden sein, die ausreichend mit Wasser, Seife und Handtüchern zu versehen sind. Sie müssen in unmittelbarer Nähe der Arbeitsräume liegen. Vor der Einnahme von Mahlzeiten und vor dem Verlassen der Arbeitsstätten sind die Wascheinrichtungen zu benutzen. (2) Den Beschäftigten muß, wenn sie ihre Mahlzeiten im Betrieb einnehmen, ein Speiseraum zur Verfügung stehen. Im Arbeitsraum zu essen oder zu trinken ist nicht gestattet. § 18 Personen, die mit der Verarbeitung von rohen Schaf- und Ziegenfellen oder anderen trockenen Rohhäuten beschäftigt sind, dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Betriebsanlagen verlassen, wenn sie die zu ihrem Schutz bestimmte Arbeitsschutzkleidung abgelegt und sich gründlich gereinigt haben. § 19 Wer Hautwunden hat, besonders am Hals, im Gesicht, an den Händen oder Armen, darf in den in den §§ 13 und 14 bezeichneten Lagerräumen nicht beschäftigt werden; er darf auch sonst nicht zu Arbeiten herangezogen werden, bei denen er mit rohen Schaf- und Ziegenfellen oder anderen trockenen Rohhäuten, die die Kalkäscher noch nicht durchlaufen haben, in Berührung kommt. Er hat dem für die Aufsicht Verantwortlichen von solchen Hautwunden Kenntnis zu geben. § 20 Spürt ein Arbeiter auf der Haut ein Jucken, Brennen oder einen anderen Reiz, der von einem anfangs kleinen, bald größer werdenden dunklen Bläschen ausgeht, so hat er hiervon sofort der zuständigen aufsichtführenden Person Anzeige zu machen und sich unverzüglich in das für Milzbranderkrankungen vorgeschriebene Krankenhaus zu begeben. § 21 Der Betriebsleiter hat sicherzustellen, daß jeder milzbrandverdächtige oder an Milzbrand erkrankte Beschäftigte sofort in das von der Sozialversicherungsanstalt hierfür bezeichnete Krankenhaus gebracht wird. Jede Verzögerung kann in wenigen Tagen zum Tode führen. IV. Inkrafttreten § 22 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. November 1952 Ministerium für Arbeit I. V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 281. Lederverarbeitung Vom 28. November 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: Pressen und Stanzen § 1 (1) An Kniehebelpressen, die von Hand betätigt werden, sind für Liegedrucke Rücken- und Kopfpolster zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. (2) Bleibt der Preßschwengel unbeaufsichtigt unter Druck liegen, so ist er gegen Emporschnellen zu sichern. (3) Der Stellkeil muß gegen Herausfliegen gesichert sein. § 2 (1) An Pressen, Stanzen*, Stoßmaschinen u. dgl. sind geeignete Vorkehrungen zur Verhütung von Handverletzungen zu treffen und anzuwenden. (2) Solche Vorkehrungen sind z. B.: a) verdeckte oder geschlossene Werkzeuge (z. B. Führungsschnitte), * Siehe auch Arbeitsschutzbestimmung 301 Bekleidungsindustrie. b) Hubbegrenzung auf 8 mm, c) feste oder bewegliche Schutzkörbe für den Gefahrenbereich, d) Handabweiser, e) Zweihand-Einrückung, f) selbsttätige Materialzuführung. (3) Fußeinrückung ist nur dann zulässig, wenn sich daraus keine Gefahr für den Bedienenden ergeben kann. § 3 (1) Einrückkupplungen und Fußeinrückvorrichtungen müssen bei jeder Verrichtung an den Werkzeugen festgestellt werden und so lange festgestellt bleiben, bis die Arbeit beendet ist. (2) Exzenter- und Kurbelpressen müssen ebenso wie Kniehebelpressen, bei denen auf Grund ihrer Bauart ein Arbeiten mit Einzelhub möglich ist, mit einer Sicherung gegen einen unbeabsichtigten zweiten Niedergang des Stempels versehen sein. § 4 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. November 1952 Ministerium für Arbeit I.V.: Malter Staatssekretär Herausgeber: Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelkirchstr. 17, Anruf 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelausgaben: Je Seite 0,03 DM, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel beziehbar Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II, Eerlin-Treptow, Am Treptower Park 26-30 Veröffentlicht unter der Lizer.z-Nr. 7S3 des Amtes für Information der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner auf diese Weise mit gelang, durch das differenzierte Einwirken von staat-lichen und nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen unter Mißbrauch der Kontakte in einer Reihe von Fällen auch gelange Dabei geht von den im Auftrag des Gegners als ideologische Stützpunkte handelnden inneren Feinden eine besonders hohe Wirksamkeit in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Objektaufklärung mit dem. Ziel zu analysieren, geeignete Kandidaten zu ermitteln.

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