Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1255

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1255 (GBl. DDR 1952, S. 1255);  1255 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 2. Dezember 1952 Nr. 168 Tag Inhalt Seite 27.11. 52 Gebühren- und Vollzugsordnung für das Staatliche Vertragsgericht 1255 25. 11. 52 Anordnung für den bahnärztlichen Dienst 1257 20. 11. 52 Dreizehnte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens Rahmenzeitplan für das 10-Monate-Studienjahr 1258 Gebühren- und Vollzugsordnung für das Staatliche Vertragsgericht. Vom 27. November 1952 In den vor das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, die Staatlichen Bezirksvertragsgerichte und die Vertragsschiedsstellen bei den Fachministerien und Staatssekretariaten gehörigen Vertragsschiedssachen werden Gebühren und Auslagen nur nach Maßgabe dieser auf Grund des § 14 der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes (GBl. S. 1143) ergangenen Gebührenordnung erhoben. Gebühren § 1 (1) Kostenpflichtig sind alle Streitsachen, sowohl die über Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen als auch diejenigen, die gemäß § 15 der Verfahrensordnung vom 6. März 1952 (GBl. S. 208) nur den Abschluß von Verträgen zum Gegenstand haben. Auch die von Amts wegen eingeleiteten Verfahren unterliegen der Kostenpflicht. (2) Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur im Zusammenhang mit einem Verfahren gemäß § 1 der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes Anwendung. § 2 Bei Streitsachen über Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen werden die Gebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes erhoben. Sie betragen bei einem Streitwert bis zu 10 000, DM 3°/o mindestens aber 30, DM, vom Mehrbetrag bis zu 100 000, DM 2°/o und von dem 100 000, DM übersteigenden Betrage l°/o insgesamt aber nicht mehr als 50 000, DM. Streitwerte bis zu 10 000, DM werden auf volle hundert, bis zu 100 000, DM auf volle tausend, solche über 100 000, DM auf volle zehntausend DM aufgerundet. S 3 Bei Streitsachen, die lediglich den Abschluß von Verträgen zum Gegenstand haben, wird eine Fest- gebühr von 100, DM bis 5000, DM erhoben, deren Höhe die Schiedskommission oder deren Vorsitzender festsetzt. g Die Gebühren aus den §§ 2 und 3 decken das gesamte Verfahren und werden in jeder Instanz, auch im Beschwerdeverfahren, besonders erhoben. § 5 Die Gebühren aus § 3 können auf das Doppelte erhöht werden, wenn in der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Planauflage kein Vertrag abgeschlossen ist und der Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf der 30tägigen Frist gestellt worden ist. g g Die Gebühren aus den §§ 2 und 3 werden nicht erhoben, wenn der Antrag unmittelbar nach Überreichung mit Zustimmung des Vertragsgerichtes zurückgenommen wird, ohne daß eine Tätigkeit der Vertragsgerichte stattgefunden hat. Sie ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn der Antrag nach Beginn einer Tätigkeit des Vertragsgerichtes mit Zustimmung des Vertragsgerichtes zurückgenommen wird. § ? Die Schiedskommission oder deren Vorsitzender kann einer Partei, deren schuldhaftes Verhalten die Vertagung einer mündlichen Verhandlung und Anberaumung eines neuen Termins notwendig macht, eine Sondergebühr in Höhe von Vio der Gebühren aus §§ 2 bzw. 3 zur Last legen, auch wenn diese Partei im Schiedsverfahren obsiegt. § 8 Findet ein Verfahren ohne Entscheidung über den streitigen Anspruch durch Rücknahme seinen Abschluß, so ist durch die Schiedskommission oder deren Vorsitzenden eine gesonderte Entscheidung über die Kosten zu treffen. Dasselbe gilt, wenn eine Einigung keine Kostenregelung vorsieht. § 9 Wird ein Verfahren auf ein anderes Vertragsgericht oder eine Vertragsschiedsstelle übertragen, so bildet das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren kostenrechtlich eine Instanz. Dies gilt auch für den Fall, daß das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein bei einem anderen Vertragsgericht oder einer Vertragsschiedsstelle schwebendes Verfahren an sieh zieht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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