Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1202

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1202 (GBl. DDR 1952, S. 1202); 1202 Gesetzblatt Nr. 160 Ausgabetag: 15. November 1952 nahmen das Hofgelände und die zu passierenden Wege innerhalb des Betriebsgeländes frei von Ackergeräten und anderen behindernden Gegenständen zu halten. Wenn Verkehrsstraßen oder öffentliche Fahrwege passiert werden müssen, sind der Herde so viele Viehpfleger beizugeben, daß sie richtig und ungefährdet geleitet werden kann. § 11 Bissige Pferde sind außerhalb des Stalles mit Maulkörben zu versehen. Pferde, welche als Schläger und Beißer bekannt sind, müssen außerhalb des Stalles durch Warntafeln gekennzeichnet sein. § 12 Pferde dürfen zur Tränkung und Schwemme nicht von Kindern unter 14 Jahren geführt werden. § 13 Pferde dürfen zur Tränkung und Schwemme nur geritten werden, wenn sie durch ordnungsgemäße Zügel stets sicher in der Hand des Reiters sind und die Schwemme nur so tief ist, daß die Pferde nicht zum Schwimmen gezwungen sind. § 14 Pferde, welche zum Durchgehen neigen, sind mit Sicherheitsgebiß oder doppelter Leine zu führen. § 15 Den Stuten sind bei der Deckung Spannseile anzulegen. § 16 Das Anbringen der Brandzeichen bei Pferden darf nur von hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. § 17 Bullen (Farren, Zuchtstiere), die über ein Jahr alt sind, müssen einen Nasenring erhalten. Außerhalb des Stalles sind sie mit Kopfzeug, Leitstrick und Leitstange zu führen. § 18 Bösartigen Bullen ist beim Transport im öffentlichen Verkehr eine Augenblende anzulegen. Sie dürfen weder frei weiden, noch zur Zugleistung verwendet werden. § 19 Das Einziehen von Nasenringen darf nur von hierfür geschulten Personen ausgeführt werden. §20 Beim Treiben von mehr als sechs Stück Rindvieh im öffentlichen Straßenverkehr sind mindestens zwei Personen als Treiber erforderlich. § 21 Bösartige Eber dürfen nicht auf die Weide getrieben werden. §22 Beim Umgang mit Ebern hat der Pfleger stets einen Stock bei sich zu führen. § 23 Vor bissigen Hunden ist am Eingang des Gebäudes oder Grundstückes durch entsprechende Hinweistafeln zu warnen. Im öffentlichen Verkehr ist bissigen Hunden ein Maulkorb anzulegen und das Führen an der Leine Bedingung. Sofern keine abzuschließenden Tore vorhanden sind, dürfen bissige Hunde auch während der Nacht nicht frei umherlaufen. § 24 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Auktionen, Körungen, Tierschauen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Tiere vorgeführt werden. § 25 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1952 Ministerium für Arbeit I. V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 104. Bauhaltung in der Landwirtschaft Vom 30. Oktober 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: § 1 Alle zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden baulichen Anlagen und Einrichtungen, einschließlich der Treppen und Leitern sowie der hierfür vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen, müssen in betriebssicherem Zustand hergestellt und unterhalten werden. § 2 Verkehrsstellen, die sich an Wasserläufen, Teichen, Abhängen und Gruben befinden, sowie Brücken und Stege, müssen so gesichert sein, daß niemand abstürzen kann. § 3 Vertiefungen auf dem Betriebsgelände (Jauche-, Kalk-, Mörtel- und andere Gruben, Erdlöcher, Brunnen, im Freien gelegene Keller, offene Kanäle, Zisternen usw.) müssen entweder fest überdeckt oder durch eine mindestens 1 m hohe Umwehrung gesichert sein. Bei Teichen innerhalb des Betriebsgeländes ist an den Stellen, an denen die Teichränder steil ab-fallen, ein Geländer anzubringen. § 4 (1) Abort-, Dung- und Jauchegruben sowie Getreide- und Grünfuttersilos dürfen nur unter Aufsicht und angeseilt bestiegen werden. (2) Vor dem Einsteigen ist durch Lichtproben festzustellen, ob sich schädliche Gase angesammelt haben. Das ist anzunehmen, wenn das Licht erlischt. Die Gase sind zu entfernen. Das Einsteigen in die Gruben oder Silos darf erst dann erfolgen, wenn eine erneute Probe ergeben hat, daß die Gase restlos beseitigt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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