Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1193

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1193 (GBl. DDR 1952, S. 1193); ?Gesetzblatt Nr. 158 Ausgabetag: 11. November 1952 1193 e) ob fuer die Einnahmen und Ausgaben ordnungsmaessige Belege vorliegen, f) ob die Belege ordnungsmaessig und puenktlich gebucht wurden, g) ob die in den Buechern ausgewiesenen Geldeingaenge und -ausgaenge mit den Auszuegen der Banken und den Kassenbestaenden uebereinstimmen, h) ob die vorgeschriebenen Inventuren durchgefuehrt und ob alle Vermoegensgegenstaende einschliesslich der Warenbestaende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bewertet "worden sind, i) ob die Zahlungsverpflichtungen gegenueber den staatlichen Einrichtungen und volkseigenen Betrieben ordnungsmaessig festgestellt und erfuellt worden sind und ob im Falle des Zahlungsverzuges die vorgeschriebenen Massnahmen zur Sicherung der Geldeingaenge getroffen worden sind, k) ob die bestaetigten Stellenplaene bezueglich der Anzahl der Beschaeftigten, der Lohn- und Gehaltstarife und der Hoehe des Lohn- und Gehaltsfonds insgesamt und in den einzelnen Teilen eingehalten worden sind. ? 4 (1) Zur Durchfuehrung der Revisionen werden bei den Ministerien und Staatssekretariaten Revisionsgruppen gebildet. Die Minister und Staatssekretaere sind berechtigt, erforderlichenfalls bei den Leitern ihrer Hauptverwaltungen und den Leitern ihrer Verwaltungen Revisionsgruppen zu bilden. (2) Die Leiter der Revisionsgruppen und die sonstigen Pruefungskraefte werden von den zustaendigen Ministern und Staatssekretaeren ernannt. Sie sind ihnen unmittelbar unterstellt. Die Leiter der Revisionsgruppen bei den Hauptverwaltungen und Verwaltungen sind den Leitern der Hauptverwaltungen bzw. Verwaltungen unmittelbar unterstellt. (3) Von den Leitern der Revisionsgruppen sind vor Beginn eines jeden Quartals Pruefungsplaene aufzustellen, in denen die im Laufe des Quartals zu pruefenden Stellen unter Angabe der voraussichtlichen Pruefungsdauer einzeln aufzufuehren sind. Die Pruefungsplaene beduerfen der Bestaetigung der Verwaltung Finanzrevision im Ministerium der Finanzen. ? 5 (1) Die Vorsitzenden der Raete der Bezirke und Kreise bedienen sich zur Durchfuehrung der Revisionsaufgaben der gemaess ? 8 gebildeten Revisionsinspektionen. (2) Die Pruefungsplaene fuer die nachgeordneten Haushaltsorganisationen und Einrichtungen der volkseigenen Wirtschaft der Raete der Bezirke und Kreise sind von den Vorsitzenden der Raete der Bezirke und Kreise gemeinsam mit den Leitern der fuer sie zustaendigen Revisionsinspektionen aufzustellen. ? 6 Auf Anforderung der Verwaltung Finanzrevision im Ministerium der Finanzen hat der Leiter der Revisionsgruppe ueber seine Taetigkeit und ueber die Durchfuehrung des Arbeitsplanes Bericht zu erstatten und die Originalberichte mit den Unterlagen der Verwaltung Finanzrevision zu uebergeben. Verwaltung Finanzrevision ? 7 (1) Das Ministerium der Finanzen ist verpflichtet, mindestens jaehrlich einmal eine systematische und dokumentarische Revision nach den in ? 3 festgelegten Grundsaetzen bei a) den Ministerien und Staatssekretariaten, b) der Abteilung Staatshaushalt der Deutschen Notenbank, c) den Raeten der Bezirke durchzufuehren. (2) Das Ministerium der Finanzen hat die Aufgabe, spezialisierte Pruefungsrichtlinien fuer die einzelnen Gruppen der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen und fuer die einzelnen Wirtschaftszweige der volkseigenen Wirtschaft zu entwickeln. Es ist berechtigt, diese Pruefungsrichtlinien fuer alle Revisionsorgane als verbindlich zu erklaeren. (3) Dem Ministerium der Finanzen obliegt die Kontrolle der bei den Ministerien und Staatssekretariaten gemaess ? 4 gebildeten Revisionsgruppen. Es hat insbesondere die Pruefungsmethoden der Revisionsgruppen zu ueberwachen und deren Arbeitsplaene zu bestaetigen. ? 8 (1) Zur Durchfuehrung der ihm obliegenden Aufgaben wird im Ministerium der Finanzen eine ?Verwaltung Finanzrevision? als Abteilung des Ministeriums errichtet. (2) Der Verwaltung Finanzrevision unterstehen Revisionsinspektionen, die in den Bezirken und Kreisen gebildet werden. (3) Die Leiter der Revisionsinspektionen und die sonstigen Pruefungskraefte werden vom Ministerium der Finanzen ernannt. (4) Die Verwaltung Finanzrevision einschliesslich der Revisionsinspektionen in den Bezirken und Kreisen besitzt einen eigenen Struktur- und Stellenplan und wird aus dem Haushalt des Ministeriums der Finanzen finanziert. ? 9 Die Revisionsinspektionen in den Bezirken sind zustaendig fuer die Revision der Finanzwirtschaft a) der nachgeordneten Einrichtungen der Bezirke, b) der Raete der Kreise, c) der volkseigenen Wirtschaft, die mit dem Haushalt des Bezirkes verbunden ist. ? 10 Die Revisionsinspektionen in den Kreisen sind zustaendig fuer die Revision der Finanzwirtschaft a) der nachgeordneten Einrichtungen der Kreise, b) der Raete der Gemeinden,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1193 (GBl. DDR 1952, S. 1193) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1193 (GBl. DDR 1952, S. 1193)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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