Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1178

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1178 (GBl. DDR 1952, S. 1178); 1178 Gesetzblatt Nr. 157 Ausgabetag: 10. November 1952 buch einzutragen. Abschrift des Befundes ist der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion vorzulegen. Abschnitt XIX. Betriebsaufsicht 1. Aufsichtspersonen § 333 Jeder Betrieb muß unter Leitung, Aufsicht und Verantwortlichkeit von Personen stehen, die hierzu die erforderliche Befähigung besitzen (Aufsichtspersonen). § 334 (1) Die Werksleiter haben alle Personen, die sie mit der Leitung und der Aufsicht von bergbaulichen Betrieben oder Betriebsteilen betrauen, der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion unter Angabe ihres Aufgabenkreises und ihrer bisherigen Tätigkeit namhaft zu machen, wobei ihre Befähigung als Aufsichtsperson zu begründen ist. (2) Erst nachdem die Befähigung der Aufsichtsperson von der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion anerkannt ist, darf die Aufsichtsperson in ihren Aufgabenkreis eingesetzt werden. § 335 Falls Aufsichtspersonen an der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben verhindert sind, dürfen sie nur von anderen anerkannten Aufsichtspersonen vertreten werden. § 336 Der Werksleiter darf Pflichten, die ihm diese Vorschriften auferlegen, nur auf anerkannte Aufsichtspersonen übertragen. Er hat hiervon die Technische Bezirks-Bergbauinspektion und die Arbeitsschutzinspektion unter Angabe, in welchem Umfange die Übertragung der Pflichten geschehen ist, in Kenntnis zu setzen. § 337 Die Aufsichtspersonen müssen die Arbeiter bei Übertragung der Arbeiten über die Art und Ausführung der Arbeit sowie über besondere Gefahren unterrichten. § 338 (1) In jeder Schicht hat der Schichtsteiger alle belegten Arbeitsorte seiner Abteilung mindestens einmal zu befahren und besonders auf die Einhaltung der technisch-sicherheitlichen Vorschriften und der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten. (2) Arbeitsorte unter Tage und solche über Tage, die nur mit einem Beschäftigten belegt sind, müssen in 'jeder Schicht mindestens zweimal durch eine Aufsichtsperson befahren werden. Zwischen den beiden Befahrungen müssen wenigstens zwei Stunden liegen. § 339 (1) Solange Arbeiter im Betriebe tätig sind, muß mindestens eine Aufsichtsperson auf der Anlage anwesend oder leicht erreichbar sein. (2) Der Schichtsteiger hat sich vor dem Verlassen der Anlage zu vergewissern, daß sich von seinen Leuten niemand ohne sein Wissen im Betriebe befindet. § 340 (1) Im Betriebe müssen jederzeit Anzahl und Namen der im Betriebe befindlichen Personen festzustellen sein. (2) Alle Personen, die unter Tage einfahren, müssen im Besitz einer Kontrollmarke sein. § 341 (1) Der Werksleiter ist verpflichtet, besondere Ereignisse (z. B. Explosionen, Verpuffungen, Brände, Wasser- oder Laugendurchbrüche, Auftreten von Gasen, Verschüttungen, wichtige Betriebsstörungen) der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion unverzüglich zu melden. Eine gleiche Meldung ist, auch wenn Personen nicht verletzt oder gefährdet sind, an die Arbeitsschutzinspektion zu erstatten; bei Betriebsstörungen nur insoweit, als sie schwerwiegend sind und den Arbeitsschutz betreffen. (2) Die übrigen Aufsichtspersonen müssen solche Ereignisse unverzüglich dem Werksleiter melden, der den Leiter der Arbeitsschutzkommission, der Sicherheitsinspektion und die Betriebsgewerkschaftsleitung zu unterrichten hat. 2. Brigadiere § 342 (1) Für jedes Arbeitsort ist für jede Schicht ein geeigneter Häuer als Brigadier zu wählen. Im Falle seiner Verhinderung ist ein geeigneter Vertreter zu wählen. (2) Für größere Abbauorte müssen entsprechend der Zahl der eingesetzten Brigaden mehr Brigadiere gewählt werden. § 343 Der Brigadier hat seine Brigade zur Befolgung dieser Vorschriften und der dazu gegebenen Weisungen der Aufsichtspersonen anzuhalten. Die Mitglieder der Brigaden müssen diese Weisungen befolgen. 3. Zechenbuch § 344 (1) Der Werksleiter hat für die Führung eines Zechenbuches zu sorgen und die Eintragungen in dieses Buch zu überwachen. (2) In das Zechenbuch sind auf Verlangen der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion Anordnungen und Verfügungen einzutragen. (3) Der Werksleiter muß die Eintragungen im Zechenbuch den Aufsichtspersonen unverzüglich bekanntgeben. Diese haben die Kenntnisnahme durch Unterschrift zu bestätigen. 4. Bekanntmachungen an die Belegschaft § 345 (1) Der Werksleiter muß Verfügungen und Anordnungen der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und solche der Arbeitsschutzinspektion auf deren Verlangen der Belegschaft bekanntgeben. (2) Aushänge, Anschläge und Tafeln müssen stets gut lesbar sein. § 346 - (1) Jedem Belegschaftsmitglied ist bei der Anlegung nach erfolgter Belehrung ein Abdrude der;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1178 (GBl. DDR 1952, S. 1178) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1178 (GBl. DDR 1952, S. 1178)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes zur Lösung aller politisch-operativen Aufgaben wahrgenommen werden können, soweit diese als eine abzuwehrende konkrete Gefahr zu tage treten und unabhängig davon, wie die Gefahr verursacht wurde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X