Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1175

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1175 (GBl. DDR 1952, S. 1175); Gesetzblatt Nr. 157 Ausgabetag: 10. November 1952 1175 (3) Ausnahmen von den Bestimmungen des Abs. 1 kann die Technische Bezirks-Bergbauinspektion bewilligen. f) Schächte § 302 (1) Fördergerüste und Schachtgebäude dürfen nicht aus Holz gebaut sein. Hölzerne Fördergerüste für Abteufschächte sind nur mit Genehmigung der Technischen Bergbauinspektion zulässig. Das Holz muß feuersicher getränkt oder mit einem feuerhemmenden Anstrich versehen sein. (2) Schächte mit hölzernem Fördergerüst sowie Schächte, die den einzigen Tagesausgang bilden, müssen mit einem fahrbaren, außerhalb des Schachtes ausmündenden Kanal ausgestattet sein. § 303 (1) Im Umkreis von 20 m um einziehende Tagesöffnungen dürfen feuergefährdete Bauten nicht errichtet und leicht entzündliche Stoffe nicht gelagert werden. (2) An der Rasenhängebank sind eiserne Vorrichtungen (Brandklappen) einzubauen. Diese müssen beim Ausbruch eines Brandes schnell geschlossen werden können. Material zur Abdichtung der Tagesöffnung ist bereitzustellen. (3) Brandklappen, Brandtüren usw. sind halbjährlich zu prüfen. Über die Prüfung ist ein Vermerk in das Brandbuch zu machen. 2. Feuerlöscheinrichtungen § 304 (1) Über Tage und an den Füllörtern der Einziehschächte müssen ausreichende Feuerlöscheinrichtungen bereitstehen. Mit ihrer Bedienung ist eine genügende Anzahl von Beschäftigten vertraut zu machen. (2) In Sprengstofflagern über und unter Tage, Maschinenräumen,- Reparaturwerkstätten, Magazinen, Transformatorenräumen und ähnlichen Räumen müssen. Handfeuerlöscher, erforderlichenfalls Spezialfeuerlöschgeräte in greifbarer Nähe vorhanden sein. § 305 (1) Über die Feuerlöscheinrichtungen und ihre Verwendung ist'ein besonderer Feuerlöschpian aufzustellen. (2) An geeigneten Stellen ist durch Schilder auf die nächste Feuerlöscheinrichtung hinzuweisen. (3) Halbjährlich sind die Feuerlöscheinrichtungen zu prüfen und die Löschmannschaften in ihrem Gebrauch zu unterweisen. 3. Verhalten bei Bränden unter Tage § 306 (1) Wer den Ausbruch eines Brandes entdeckt und ihn nicht selbst löschen kann, muß sofort der nächst erreichbaren Aufsichtsperson Meldung erstatten. (2) Aus den durch Brand oder Brandgase gefährdeten Betriebsorten ist die Belegschaft unverzüglich zurückzuziehen. Die Zugänge sind abzusperren. Diese Betriebsorte dürfen nur auf Anweisung des Werksleiters wieder belegt werden. Über alle Maß- nahmen sind die Technische Bezirks-Bergbauinspektion und die Arbeitsschutzinspektion zu unterrichten. § 307 (1) Bei Ausbruch eines Grubenbrandes entscheidet der Werksleiter, ob die Grubenwehr zu alarmieren und in der Nähe der Brandstelle bereitzustellen ist. (2) Der Werksleiter entscheidet ferner, ob die Brandbekämpfungsarbeiten ohne Gasschutzgeräte oder mit Einsatz der Grubenwehr durchzuführen sind. (3) Die Brahdbekämpfungsarbeiten müssen unter ständiger Beobachtung einer Aufsichtsperson durchgeführt werden. (4) Die Brandwetter müssen laufend auf ihren Gehalt an Kohlenoxyd geprüft werden. Außerdem sind in gewissen Zeitabständen Wetterproben zur Analyse zu entnehmen. 4. Verantwortlichkeit für die Brandbekämpfung § 308 Der Werksleiter ist dafür verantwortlich, daß bei Ausbruch von Bränden über und unter Tage zweckentsprechende Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden. Abschnitt XVI. Markscheidewesen 1. Grubenbild § 309 (1) Von jedem Bergwerk muß ein Grubenbild in zwei Ausfertigungen vorhanden sein, von denen die eine bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion, die andere auf dem Werk aufzubewahren ist. (2) Die Kosten für die Anfertigung und die regelmäßigen Nachtragungen der Grubenbilder tragen die Werke. 2. Nachtragung des Grnbenbilöes § 310 (1) Auf dem Grubenbild sind die Grubenbaue und die GebirgsaufSchlüsse in regelmäßigen Fristen nachzutragen, und zwar bis 50 000 t jährlicher Förderung jährlich, bis 300 000 t jährlicher Förderung halbjährlich, über 300 000 t jährlicher Förderung alle vier Monate. Dabei ist der Abbau nach seinem Stande am Ende des Vierteljahres anzugeben. Tagesgegenstände, auf die der Grubenbetrieb Rücksicht nehmen muß, sind mindestens jährlich nachzutragen. (2) Die Technische Bezirks-Bergbauinspektion kann kürzere Fristen anordnen oder die Fristen verlängern. § 311 Unverzüglich müssen auf das Grubenbild aufgetragen werden: a) die von der Technischen Bergbauinspektion und den Technischen Bezirks-Bergbauinspektionen festgelegten Sicherheitspfeiler und Schutzbezirke,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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