Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1175

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1175 (GBl. DDR 1952, S. 1175); Gesetzblatt Nr. 157 Ausgabetag: 10. November 1952 1175 (3) Ausnahmen von den Bestimmungen des Abs. 1 kann die Technische Bezirks-Bergbauinspektion bewilligen. f) Schächte § 302 (1) Fördergerüste und Schachtgebäude dürfen nicht aus Holz gebaut sein. Hölzerne Fördergerüste für Abteufschächte sind nur mit Genehmigung der Technischen Bergbauinspektion zulässig. Das Holz muß feuersicher getränkt oder mit einem feuerhemmenden Anstrich versehen sein. (2) Schächte mit hölzernem Fördergerüst sowie Schächte, die den einzigen Tagesausgang bilden, müssen mit einem fahrbaren, außerhalb des Schachtes ausmündenden Kanal ausgestattet sein. § 303 (1) Im Umkreis von 20 m um einziehende Tagesöffnungen dürfen feuergefährdete Bauten nicht errichtet und leicht entzündliche Stoffe nicht gelagert werden. (2) An der Rasenhängebank sind eiserne Vorrichtungen (Brandklappen) einzubauen. Diese müssen beim Ausbruch eines Brandes schnell geschlossen werden können. Material zur Abdichtung der Tagesöffnung ist bereitzustellen. (3) Brandklappen, Brandtüren usw. sind halbjährlich zu prüfen. Über die Prüfung ist ein Vermerk in das Brandbuch zu machen. 2. Feuerlöscheinrichtungen § 304 (1) Über Tage und an den Füllörtern der Einziehschächte müssen ausreichende Feuerlöscheinrichtungen bereitstehen. Mit ihrer Bedienung ist eine genügende Anzahl von Beschäftigten vertraut zu machen. (2) In Sprengstofflagern über und unter Tage, Maschinenräumen,- Reparaturwerkstätten, Magazinen, Transformatorenräumen und ähnlichen Räumen müssen. Handfeuerlöscher, erforderlichenfalls Spezialfeuerlöschgeräte in greifbarer Nähe vorhanden sein. § 305 (1) Über die Feuerlöscheinrichtungen und ihre Verwendung ist'ein besonderer Feuerlöschpian aufzustellen. (2) An geeigneten Stellen ist durch Schilder auf die nächste Feuerlöscheinrichtung hinzuweisen. (3) Halbjährlich sind die Feuerlöscheinrichtungen zu prüfen und die Löschmannschaften in ihrem Gebrauch zu unterweisen. 3. Verhalten bei Bränden unter Tage § 306 (1) Wer den Ausbruch eines Brandes entdeckt und ihn nicht selbst löschen kann, muß sofort der nächst erreichbaren Aufsichtsperson Meldung erstatten. (2) Aus den durch Brand oder Brandgase gefährdeten Betriebsorten ist die Belegschaft unverzüglich zurückzuziehen. Die Zugänge sind abzusperren. Diese Betriebsorte dürfen nur auf Anweisung des Werksleiters wieder belegt werden. Über alle Maß- nahmen sind die Technische Bezirks-Bergbauinspektion und die Arbeitsschutzinspektion zu unterrichten. § 307 (1) Bei Ausbruch eines Grubenbrandes entscheidet der Werksleiter, ob die Grubenwehr zu alarmieren und in der Nähe der Brandstelle bereitzustellen ist. (2) Der Werksleiter entscheidet ferner, ob die Brandbekämpfungsarbeiten ohne Gasschutzgeräte oder mit Einsatz der Grubenwehr durchzuführen sind. (3) Die Brahdbekämpfungsarbeiten müssen unter ständiger Beobachtung einer Aufsichtsperson durchgeführt werden. (4) Die Brandwetter müssen laufend auf ihren Gehalt an Kohlenoxyd geprüft werden. Außerdem sind in gewissen Zeitabständen Wetterproben zur Analyse zu entnehmen. 4. Verantwortlichkeit für die Brandbekämpfung § 308 Der Werksleiter ist dafür verantwortlich, daß bei Ausbruch von Bränden über und unter Tage zweckentsprechende Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden. Abschnitt XVI. Markscheidewesen 1. Grubenbild § 309 (1) Von jedem Bergwerk muß ein Grubenbild in zwei Ausfertigungen vorhanden sein, von denen die eine bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion, die andere auf dem Werk aufzubewahren ist. (2) Die Kosten für die Anfertigung und die regelmäßigen Nachtragungen der Grubenbilder tragen die Werke. 2. Nachtragung des Grnbenbilöes § 310 (1) Auf dem Grubenbild sind die Grubenbaue und die GebirgsaufSchlüsse in regelmäßigen Fristen nachzutragen, und zwar bis 50 000 t jährlicher Förderung jährlich, bis 300 000 t jährlicher Förderung halbjährlich, über 300 000 t jährlicher Förderung alle vier Monate. Dabei ist der Abbau nach seinem Stande am Ende des Vierteljahres anzugeben. Tagesgegenstände, auf die der Grubenbetrieb Rücksicht nehmen muß, sind mindestens jährlich nachzutragen. (2) Die Technische Bezirks-Bergbauinspektion kann kürzere Fristen anordnen oder die Fristen verlängern. § 311 Unverzüglich müssen auf das Grubenbild aufgetragen werden: a) die von der Technischen Bergbauinspektion und den Technischen Bezirks-Bergbauinspektionen festgelegten Sicherheitspfeiler und Schutzbezirke,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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