Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1146 (GBl. DDR 1952, S. 1146); 1146 Gesetzblatt Nr. 157 Ausgabetag: 10. November 1952 Sohle anstehen. Diese Gase sind oft durch einen eigenartigen Geruch gekennzeichnet, der auf bituminöse Beimischungen zurückzuführen ist. (2) K Die Kohlensäure tritt auf a) in Form von Bläsern aus Schnitten und Rachein bei dem Herstellen der Bohrlöcher, b) in Form von Ausbrüchen bei Vorhandensein im Salzgestein eingeschlossener unter hohem Druck stehender Kohlensäure beim Abtun der Sprengschüsse. Die Umgebung ausbruchgefährdeter Bereiche ist gekennzeichnet durch das Auftreten von Schnitten, Klüften, besonderen Umwandlungssalzen, Gassalzen und von Basaltgängen. (3) K Mit Genehmigung der Technischen Bergbauinspektion im Staatssekretariat für Kohle und Energie und der Hauptabteilung Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit können auf kohlensäuregefährdeten Kali- und Steinsalzbergwerken für bestimmte Feldesteile auf Antrag der Werksleitung Erleichterungen von den Kohlensäurebestimmungen gewährt werden, wenn Kohlensäureausbrüche noch nicht erfolgt sind und diese Feldesteile selbständige Wetterabteilungen bilden. 2. Betriebseröffnung Technischer Betriebsplan Betriebseinstellung § 3 Die beabsichtigte Inbetriebsetzung eines Werkes sowie die Aufnahme von Schürf- und Untersuchungsarbeiten sind der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion vier Wochen vorher zu melden. § 4 (1) Der Betrieb darf nur auf Grund eines technischen Betriebsplanes geführt werden, soweit nicht nach Sondervorschriften eine besondere Genehmigung erforderlich ist. (2) Der technische Betriebsplan Jahresbetriebsplan, Betriebsplannachträge und Sonderbetriebspläne ist in drei Exemplaren bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion einzureichen. Der Betriebsplan muß die zur Verhütung von Unfällen notwendigen Maßnahmen besonders berücksichtigen. Er ist von der Arbeitsschutzkommission und der betrieblichen Sicherheitsinspektion zu prüfen und nach deren Zustimmung von dem verantwortlichen Werksleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zu unterzeichnen. Ein Exemplar wird von der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion an die Arbeitsschutzinspektion zur Begutachtung weitergegeben. (3) Erheben die Technische Bezirks-Bergbauinspektion oder die Arbeitsschutzinspektion nicht binnen einem Monat nach Vorlegung des Betriebsplanes Einspruch gegen denselben, so gilt der Betriebsplan als zugelassen. (4) Der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion bleibt es Vorbehalten, den Betriebsplan unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Arbeitsschutzinspektion unter Bedingungen zuzulassen oder einen Erörterungstermin mit der Werksleitung anzusetzen. Die Arbeitsschutzinspektion ist zu dem Termin hinzuzuziehen. Uber das Ergebnis der Erörterung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von allen Teilnehmern zu unterzeichnen ist. Die in dieser Niederschrift festgelegten Bedingungen gelten dann als Zulassungsbedingungen für den Betriebsplan. (5) Wird in diesem Erörterungstermin keine Einigung erzielt, so ist der Betriebsplan mit der Verhandlungsniederschrift und der Stellungnahme der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion an die Technische Bergbauinspektion weiterzuleiten, die über seine Zulassung nach Stellungnahme der Hauptabteilung Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit entscheidet. § 5 (1) Von der beabsichtigten Einstellung eines Betriebes ist der Technischen Bergbauinspektion, der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion vier Wochen vorher Meldung zu erstatten. (2) Die Technische Bergbauinspektion bestimmt die zu treffenden* Sicherungsmaßnahmen. 3. Sicherung der Betriebsanlagen § 6 (1) Alle Anlagen und Einrichtungen, die dem Betrieb oder der Sicherheit der Werktätigen des Betriebes dienen, müssen dauernd in brauchbarem und sicherem Zustande sein. (2) Sofort nach Eintreffen am Arbeitsort haben sich die Arbeiter von dem einwandfreien Zustand des Arbeitsplatzes zu überzeugen. § 7 Wer eine Gefahr für Personen oder den Betrieb oder Mängel an Betriebseinrichtungen bemerkt, hat der nächst erreichbaren Aufsichtsperson oder einem Mitglied der Arbeitsschutzkommission Meldung davon zu erstatten. Gefährdete Personen müssen sofort gewarnt werden. Bei Schichtwechsel ist die Ablösung sowohl durch den, der die Gefahr oder die Mängel bemerkt hat, als auch durch die Aufsichtsperson oder deren Vertreter über die bestehende Gefahr zu unterrichten. 4. Absperrung und Betreten der Werksanlagen § 8 (1) Die Tagesanlagen einschließlich der Werksplätze, aber ausschließlich der Halden, müssen gegen Nachbargrundstücke durch Mauern, Zäune, Gräben u. dgl. abgesperrt sein. Das gleiche gilt für brennende Halden. (2) Die nicht unter ständiger Aufsicht stehenden Tagesöffnungen von Grubenbauen müssen zuverlässig abgedeckt und abgesperrt sein. § 9 (1) Unbefugte dürfen die Werksanlagen nicht betreten. (2) Das Verbot ist an den Zugängen auf Tafeln bekanntzumachen. § 10 Betrunkene dürfen die Werksanlagen nicht betreten und dort auch nicht geduldet werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der Untersuchungshaftanstalt. Der täglich Beitrag erfordert ein neu Qualität zur bewußten Einstellung im operativen Sicherungsund Kontrolldienst - Im Mittelpunkt der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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