Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1135 (GBl. DDR 1952, S. 1135); Gesetzblatt Nr. 155 Ausgabetag: 7. November 1952 1135 (2) In diesem Rahmen obliegen dem Arbeitsschutzbeauftragten insbesondere folgende Aufgaben: a) Überwachung der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit, insbesondere für Frauen und Jugendliche, ferner des Einsatzes von Springerschichten bei turnusmäßigem Schichtwechsel, b) Überwachung der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen zum Schutze der werktätigen Frauen und Jugendlichen, c) Sorge für die ordnungsmäßige Belüftung, Beleuchtung und Heizung der Arbeitsräume und Arbeitsplätze sowie für die Fernhaltung von Staub, Lärm und anderen Störungen, d) Sorge für die ordnungsmäßige Beschaffung und Verteilung von Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmitteln, e) Kontrolle der Einrichtungen der Werkküche in bezug auf die Einhaltung der Hygienevorschriften, f) Überwachung der kostenlosen Ausgabe von Stärkungsmitteln, Getränken sowie Wasch-und Reinigungsmitteln gemäß § 30 Absätze 5 bis 7 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft, g) Organisierung von Reihenuntersuchungen der Belegschaftsmitglieder in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, h) Berichterstattung über Betriebsunfälle und deren Ursachen sowie Führung der Kranken-und Unfallstatistik, i) Durchführung von aufklärenden Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, z. B. Vorführung von Arbeitsschutzfilmen, Einrichtung von Arbeitsschutzecken. (3) Gemeinsame Aufgaben der betrieblichen Organe für den Arbeitsschutz und die Hygiene sowie für die technische Sicherheit sind: a) die Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr giftiger Gase, b) die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten, c) die Ausarbeitung von Arbeitsschutzbestimmungen, d) die Untersuchung von schweren und tödlichen Unfällen, e) die Sorge für einwandfreie Wegeverhältnisse im Betriebsgelände und in den Betriebsanlagen, f) die Veranstaltung von Arbeitsschutzausstellungen, g) die Abhaltung von Schulungen und Belehrungen der Belegschaftsmitglieder. § 11 (1) Der Arbeitsschutzbeauftragte ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften bei der Projektierung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Betriebsanlagen und -einrichtungen im Einvernehmen mit der staatlichen Arbeitsschutzinspektion zu überwachen. Ihm obliegt ferner die ständige Kontrolle der Arbeitsvorgänge an den Betriebsan- lagen und -einrichtungen sowie die Überwachung der Verwendung der Arbeitsstoffe in arbeitsschutzmäßiger Hinsicht. (2) Aufgabe des Sicherheitsinspektors oder Sicherheitsbeauftragten ist es, die Betriebsanlagen und -einrichtungen bei der Projektierung, Aufstellung und Inbetriebnahme sowie bei ihrer laufenden Benutzung auf ihren technisch einwandfreien Zustand zu prüfen, für die Beseitigung von Mängeln zu sorgen und bei drohender Gefahr unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Zu den Aufgaben des Sicherheitsinspektors oder Sicherheitsbeauftragten gehören insbesondere die Überwachung von Dampfkesseln, Dampfüberhitzern, unter Druck arbeitenden Gefäßen, Flaschen mit verdichteten, verdünnten und aufgelösten Gasen, elektrischen Apparaten und Geräten sowie von Aufzugseinrichtungen und die Prüfung der ordnungsmäßigen Einrichtung und Instandhaltung von Schutzvorrichtungen an Maschinen, Geräten und sonstigen Produktionsanlagen. § 12 Diese Richtlinien treten mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Oktober 1952 Ministerium für Hüttenwesen und Erzbergbau Selbmann Minister Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 102. Huf- und Klauenbeschlag Vom 30. Oktober 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird folgende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: § 1 (1) Die Beschäftigten in Beschlagschmieden sind auf gefährdende Eigenarten der Tiere, selbst wenn diese nicht bösartig sind, aufmerksam zu machen. (2) Der Beschlag und die Pflege der Hufe und Klauen darf nur von gelernten und geprüften Personen ausgeführt werden. § 2 (1) In jeder Beschlagschmiede muß zum Beschlag oder zur Pflege der Hufe und Klauen von Rindern und Einhufern ein Beschlagstand vorhanden sein. (2) Der Beschlagraum oder -platz muß gut beleuchtet und so beschaffen sein, daß die Arbeiten ohne Gefahr für Mensch und Tier vorgenommen werden können. Im Umkreis von 3 m dürfen Maschinen, Maschinenteile, Geräte, Räder, Wagen und Material aller Art nicht .aufgestellt oder gelagert werden. § 3 An Fahrzeuge oder fahrbare Geräte angespannte Tiere dürfen nicht beschlagen werden. Sie sind ausgespannt und ausgeschirrt in den Beschlagraum oder auf den Beschlagplatz zu führen. Der Wagen oder das fahrbare Gerät ist durch Anbremsen oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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