Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1126

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1126 (GBl. DDR 1952, S. 1126); 1126 Gesetzblatt Nr. 154 Ausgabetag: 5. November 1952 § 4 (1) Die Meldungen gemäß § 6 der Verordnung erfolgen durch einen Meldebogen IV. (2) Der Meldepflichtige gemäß § 6 der Verordnung hat die ausgefüllte Meldung in zweifacher Ausfertigung (mit einer Durchschrift) an die zuständige Abteilung Gesundheitswesen des Kreises zu übersenden, unabhängig davon, wieviel Kontrollunter-suchungen in der Zwischenzeit durchgeführt wurden. (3) Erscheint der Patient zur Kontrollunter-suchung nicht, so ist eine formlose Meldung zu erstatten. (4) Die Bestimmungen des § 2 Abs. 3 finden Anwendung. § 5 Den Meldungen unterliegen alle ab 1. November 1952 festgestellten Erkrankungs- und Verdachtsfälle. § 6 Verändert sich die Zuständigkeit der Abteilung Gesundheitswesen des Kreises durch Wechsel des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Patienten, so hat die Behandlungsstelle im Sinne der §§ 2 und 3 der Verordnung die Karteikarte für Geschwulstkranke (§ 1 Abs. 6) an die neue Behandlungsstelle zu übersenden. Desgleichen hat die bisher zuständige Abteilung Gesundheitswesen die vorhandenen Unterlagen an die zuständig gewordene Abteilung Gesundheitswesen zu übersenden. § 7 Die in den ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigten meldepflichtigen Ärzte erstatten die Meldungen über den ärztlichen Leiter der Einrichtung. Dieser hat die Meldungen an die in den Bestimmungen der Verordnung und dieser Anweisung genannten Steilen unverzüglich weiterzuleiten. Zuständig im Sinne dieser Durchführungsbestimmung ist nur die Abteilung Gesundheitswesen (Betreuungsstelle für Geschwulstkranke) gemäß § 1 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 20. Oktober 1952 zur Verordnung über die Meldung von Geschwulsterkrankungen (GBl. S. 1124). § 9 Die Meldebogen (I, II, III, IV) und die Karteikarten für Geschwulstkranke werden durch das Ministerium für Gesundheitswesen bestimmt und in der erforderlichen Anzahl den meldepflichtigen Stellen durch die Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellt. § 10 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1952 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Anlage zu § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Klassifizierung der Krebslokalisation nach Erkrankungsstadien. A. Stadieneinteilung aller malignen Tumoren (mit Ausnahme des Mamma-Carcinoms und des Collum-Carcinonis). Stadium 0: Praecancerosen der Haut, oder Primärtumor nicht auffindbar bei Imponieren der Metastase als Primärtumor. Stadium I: Primärtumor ist klein und streng auf seinen Entstehungsort begrenzt. Er wäre leicht radikal operabel. Klinisch besteht keine Beteiligung der regionären Lymphknoten. j Stadium II: Primärtumor hat seinen Entstehungsort überschritten und das umliegende Gewebe infiltriert, geht aber nicht über den Rand des befallenen Organs hinaus. Die regionären Lymphknoten bieten Anzeichen einer beginnenden Metastasierung in Form einzelner, vergrößerter, aber völlig beweglicher Lymphknoten. Der Geschwulstprozeß wäre noch radikal operabel. Stadium III: Der Geschwulstprozeß ist weit fortgeschritten über die Grenze des befallenen Organs hinaus. Es bestehen ausgeprägte, begrenzt bewegliche oder mehrfache, regionäre Metastasen. Die radikale Entfernung erscheint zweifelhaft. Stadium IV: Generalisierung des Geschwulstprozesses mit weiter örtlicher Ausdehnung des Tumors und breitem Übergreifen auf die Nachbarschaft. Zahlreiche Metastasen auf dem Lymph-oder Blutwege. Absolut inoperabler Geschwulstprozeß. B. Stadieneinteilung des Mamma-Carcinoms. Stadium I: Kleiner Primärtumor in Brustdrüse, voll verschieblich, ohne regionäre Metastasen (Steinthal I). Stadium II: Primärtumor verschieblich, axillar gut verschiebliche vereinzelte Lymphknoten oder Tumor mit Haut verwachsen (Apfelsinenschalenphänomen) mit axillaren Lymphknoten (Steinthal II). Stadium III: Primärtumor von beliebiger Größe, axillare Lymphknoten begrenzt beweglich und supraclaviculäre Lymphknoten tastbar. Oder Tumor mit Pectoralis und Fascie verwachsen und regionäre Metastasen (Steinthal III). Stadium IV: Ausgedehnter Befall der Brustdrüse, Dissemination in der Haut, breites Wachstum in die Gewebsunterlagen, Brustmuskel, Fascien und Rippen; ausgedehnte Lymph’ome. Oder Tumor von geringerem Ausmaß mit Fernmetastasen oder kontralateralen Metastasen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen. In diesem Zusammenhang spielt auch die fortgesetzte Einmischung der Ständigen Vertretung der sowie akkreditierter Journalisten in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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