Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1080

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1080 (GBl. DDR 1952, S. 1080); 1080 Gesetzblatt Nr. 148 Ausgabetag: 24. Oktober 1952 Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 535. Waschmaschinen Vom 14. Oktober 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird die nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: § 1 Waschmaschinen mit bewegter Innentrommel für Naß Wäscherei müssen mit einem Außendeckel versehen sein, der zwangsläufig mit der Ein- und Aus-rückvorichtung verbunden ist. Die Maschine darf sich erst in Betrieb setzen lassen, nachdem der Deckel geschlossen ist. Der Deckel darf sich erst öffnen lassen, wenn die Innentrommel stillsteht. § 2 (1) Innentrommeln müssen eine Feststellvo.rrich-tung haben, die eine unbeabsichtigte Drehung der Trommel verhindert und ihre gefahrlose Beschickung und Entleerung ermöglicht. (2) Nach oben aufgeklappte Verschlußdeckel der Innentrommeln müssen gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichert sein § 3 Waschzusätze, die sich während des Ganges der Maschine notwendig machen, dürfen dem Waschgut nur durch fest am Außenmantel oder Deckel befindliche Trichter eingefüllt werden, anderenfalls nur bei Stillstand der Maschine. § 4 Der Abfluß muß bei Waschmaschinen so montiert sein, daß keine Verbrühungen auftreten können. § 5 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Oktober 1952 Ministerium für Arbeit I. V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 850. Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten Vom 3. Oktober 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird die nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: Geltungsbereich § 1 Die Arbeitsschutzbestimmung findet Anwendung auf den Umgang mit: 1. allen brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis zu + 100° C, 2. den mit derartigen Flüssigkeiten hergestellten Produkten, 3. den ungereinigten Behältern mit einem Fassungsvermögen von über 5 Liter, die brennbare Flüssigkeiten oder damit hergestellte Produkte enthalten haben, 4. den in Flüssigkeit gelösten brennbaren Gasen, soweit sie nicht der Arbeitsschutzbestimmung 860 Verwendung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern für Chlor unterliegen, beim Abfüllen, Mischen, Verwenden, Verarbeiten, Aufbewahren, Lagern und Befördern zu Lande, zu Wasser und in der Luft. § 2 Diese Arbeitsschutzbestimmung findet keine Anwendung auf brennbare Flüssigkeiten in motorisch angetriebenen Fahrzeugen (Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, V/asserfahrzeugen, Flugzeugen), sofern die Flüssigkeiten lediglich als Betriebsstoff für die betreffenden Fahrzeuge dienen. § 3 Beschriftung der Lager- und Transportgefäße Hersteller und Lieferer haben die dieser Arbeitsschutzbestimmung unterworfenen brennbaren Flüssigkeiten und deren Gemische auf den Lagerund Transportgefäßen mit ihrer Gefahrklasse anzugeben, Sämtliche Gefäße, ohne Rücksicht auf ihre Größe, sind mit der Aufschrift „feuergefährlich“ zu bezeichnen, sofern sie Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 55° C enthalten. Vorschriften über die Kennzeichnung der Gesundheitsgefahren sind zu beachten. § 4 Versand- und Begleitpapiere Auf Versand- und Begleitpapieren sind die den vorliegenden Arbeitsschutzbestimmungen unterworfenen Stoffe mit ihrer Gefahrklasse zu bezeichnen. (Siehe Abs. C der „Technischen Grundsätze“ zur Arbeitsschutzbestimmung 850, im nachfolgenden kurz „Technische Grundsätze“ genannt.) ■* § 5 Herstellung und Ausbesserung von Anlagen für brennbare Flüssigkeiten (1) Die Herstellung und Ausbesserung von Anlagen für brennbare Flüssigkeiten ist nur solchen Betrieben gestattet, die über die erforderlichen Fachkräfte und Arbeitsmittel verfügen und bei der zuständigen Bezirksarbeitsschutzinspektion Technische Überwachung als solche angemeldet sind. (2) Der zuständige Sachverständige ist berechtigt, jederzeit die sachgemäße Durchführung aller Arbeiten zu überprüfen und bei Feststellung grober Mängel in der Fertigung im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksarbeitsschutzinspektion Technische Überwachung die Fortsetzung der beanstandeten Arbeiten zu untersagen. § 6 Pflichten der Hersteller, Verarbeiter und Betreiber (1) Die Hersteller und Verarbeiter der diesen Arbeitsschutzbestimmungen unterworfenen brennbaren Flüssigkeiten sowie die Hersteller der hierfür erforderlichen Einrichtungen und die Betreiber von Tankanlagen und Lagerstätten sind für die Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers und der Aussagetätigkeit des Beschuldigten ist. Das Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung muß offensiv auf die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit im Ermittlungsverfahren aufgezeigt und praktische Lösungswege für ihre Durchsetzung bei der Bearbeitung und beim Abschluß von Ermittlungsverfahren dargestellt werden.

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