Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1062

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1062 (GBl. DDR 1952, S. 1062); 1062 Gesetzblatt Nr. 146 Ausgabetag: 20. Oktober 1952 § 50 Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und das Ministerium für Handel und Versorgung können im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und der Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane im Wege der Durchführungsbestimmungen für die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister und der Liste der Genossen sowie für die Anmeldung zu den Registern weitere Vorschriften erlassen. Register der volkseigenen Wirtschaft § 60 (1) Die Einrichtung und Führung des Registers der volkseigenen Wirtschaft nach den Vorschriften der Vierten Durchführungsbestimmung zur Verordnung vom 7. April 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft Register der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290) wird dem Rat des Kreises übertragen. Die Registerführung obliegt dem Referat Staatliches Eigentum. (2) In den genannten Vorschriften tritt an die Stelle des Registergerichtes oder dessen Geschäftsstelle der Rat. des Kreises. Referat Staatliches Eigentum; an die Stelle des Ministeriums der Justiz das Ministerium des Innern. (3) § 12 der Vierten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „Ergeben sich bei einem Antrag Zweifel über die Eintragungsfähigkeit oder die Formerfordernisse, so hat der Rat des Kreises die Weisung des Rates des Bezirkes oder über diesen die Weisung des Ministeriums des Innern einzuholen. Soweit erforderlich, entscheidet dieses, nachdem es das zuständige Ministerium gehört hat.“ § 61 Für die Eintragung in das Register ist derjenige Rat des Kreises, Referat Staatliches Eigentum, örtlich zuständig, in dessen Bereich der volkseigene Betrieb seinen Sitz hat. § 62 (1) Die Eintragung im Register erfolgt durch den mit der Führung des Registers betrauten Angestellten. (2) § 10 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 (GBl. S. 290) wird aufgehoben. § 63 Eine Beschwerde gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit findet nicht statt. Gemeinsame Bestimmungen § 64 Die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle in den nach den Vorschriften dieser Verordnung auf die Organe der Verwaltung übergehenden Angelegenheiten erfolgt durch die übergeordneten Verwaltungsorgane. § 65 Zustellungen in Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen dieser Verordnung auf die Verwaltungen übergehen, erfolgen unmittelbar durch die Deutsche Post vermittels Zustellungsurkunde oder durch unmittelbare Übergabe des Schriftstückes an den Empfänger gegen Empfangsquittung. § 66 (1) Für die Erhebung von Gebühren gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Die Beitreibung der Gebühren erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens. Überleitungsbestimmungen § 67 (1) Anhängige Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung auf die nunmehr sachlich und örtlich zuständigen erstinstanzlichen Organe der Verwaltung über. (2) Bei den Bezirksgerichten anhängige Verfahren in Pachtschutzsachen gehen auf die Abteilung Land-und Forstwirtschaft des Rates des Bezirkes über. (3) Bei den Kreis- und Bezirksgerichten anhängige Verfahren nach Kontrollratsgesetz Nr. 45 gehen auf die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Rates des Bezirkes über. § 68 Die Gerichte haben unbeschadet der Vorschrift des § 67 im Rahmen ihrer bisherigen Zuständigkeit bis zur tatsächlichen Übernahme der Geschäfte durch die Organe der Verwaltung tätig zu werden. § 69 (1) Kosten, die nach Abschluß eines Verfahrens vor der Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit festgesetzt worden sind, werden im Haushalt der Justiz vereinnahmt. (2) In den nach den Vorschriften dieser Verordnung übergehenden anhängigen Verfahren dürfen insgesamt nur diejenigen Kosten berechnet werden, die ohne eine Übertragung bei den Gerichten entstanden wären. (3) Kostenvorschüsse, die in den übergehenden anhängigen Verfahren bereits gezahlt und im Haushalt der Justiz vereinnahmt worden sind, müssen nach Beendigung des Verfahrens bei der Festsetzung der Kosten durch die Organe der Verwaltung voll angerechnet werden. (4) Übersteigt ein vorschußweise eingezahlter Betrag den Betrag der endgültigen Kostenabrechnung, so ist der überschießende Betrag durch diejenige Dienststelle zu erstatten, die den Vorschuß vereinnahmt hat. Schlußbestimmungen § 70 Durchführungsbestimmungen erlassen die für die einzelnen Organe der Verwaltung zuständigen Ministerien, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. § 71 Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 1952 in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1952 Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium der Justiz Rau Fechner Stellvertreter des Minister Ministerpräsidenten Herausgeber: Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Micfiaelkirchstr. 17, Anruf 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einsChl. Zustellgebühr Einzelausgaben: Je Seite 0,03 DM, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel beziehbar Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk IX, Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30 Veröffentlicht unter der Llzenz-Nr. 763 des Amtes für Information der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin im Verhandlungssaal und im Gerichtsgebäude zu gewährleisten bei Störung wiederherzustellen und er somit die Sicherheitsorgane bei der Sicherung rieht lieher Hauptverhandlungen wirksam zu unterstützen hat.

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