Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1016

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1016 (GBl. DDR 1952, S. 1016); 1016 Gesetzblatt Nr. 142 Ausgabetag: 11. Oktober 1952 § 224 (1) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben: a) aus welchen Gründen der festgestellte Sachverhalt kein Verbrechen und keine Übertretung ist; b) warum bewiesen ist, daß nicht der Angeklagte das Verbrechen oder die Übertretung begangen hat; c) warum nicht bewiesen ist, daß der Angeklagte das Verbrechen oder die Übertretung begangen hat, oder d) aus welchen Gründen die Voraussetzungen der Strafverfolgung nicht bestehen. (2) Die Urteilsgründe müssen auch ergeben, weshalb eine Maßnahme der Sicherung angeordnet oder einem in der Verhandlung gestellten Antrag entgegen nicht angeordnet ist. § 225 Schriftliche Absetzung des „Urteils, (1) Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. (2) Die Bezeichnung des Tages der Sitzung sowie die Namen der Richter, der Schöffen, des Staatsanwalts und des Protokollführers, die an der Sitzung teilgenommen haben, sind in das Urteil aufzunehmen. (3) Die Ausfertigungen und Auszüge der Urteile sind vom Sekretär der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. § 226 Die Einstellung Das Gericht spricht die Einstellung des Verfahrens aus, 1. wenn die strafrechtliche Verfolgung durch eine Amnestie ausgeschlossen ist; 2. wenn sich in einem Verfahren zwecks Anordnung gerichtlich-medizinischer Sicherungsmaßnahmen die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten ergibt (§ 265); 3. wenn im Privatklageverfahren festgestellt wird, daß ein im Wege der Anklage zu verfolgendes anderes Verbrechen vorliegt (§ 252), oder 4. wenn die Voraussetzungen der vorläufigen Einstellung gemäß §§ 165, 173 und 241 vorliegen. § 227 Verweisung (1) Ergibt sich auf Grund der Hauptverhandlung, daß das Gericht gemäß § 49 Abs. 1 Buchst, a Ziffer 1 oder 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes sachlich nicht zuständig ist, so spricht es durch Beschluß seine Unzuständigkeit aus und verweist die Sache an das sachlich zuständige Gericht. (2) Beantragt der Staatsanwalt auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung bei dem Kreisgericht die Verweisung an das Bezirksgericht, so hat das Kreisgericht die Verweisung auszusprechen. (3) Eines neuen Eröffnungsbeschlusses bedarf es nicht. § 228 V erliandlungsprotokoll Über die Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer innerhalb von 24 Stunden nach der Verkündung der Entscheidung zu unterschreiben. § 229 Inhalt des Protokolls (1) Das Protokoll über die Hauptverhandlung muß enthalten: 1. den Ort und den Tag der Verhandlung, 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Staatsanwalts, des Protokollführers und des zugezogenen Dolmetschers, 3. die Bezeichnung des Verbrechens oder der Übertretung nach der Anklage, 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist, 6. die Angabe, daß die Zeugen über die Wahrheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden sind, 7. die Angabe, daß Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist. (2) Das Protokoll muß den Gang und Inhalt der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben und di£ Einhaltung aller zwingenden Verfahrensvorschriften nachweisen. Die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, die ergangenen Entscheidungen und die Urteilsformel sind in das Protokoll aufzunehmen. (3) Die Aussagen der Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen sind im Protokoll mit ihrem wesentlichen Inhalt wiederzugeben. Zum Gegenstand der Verhandlung gemachte Schriftstücke und andere Beweismittel sind zu bezeichnen. * (4) Kommt es auf die genaue Feststellung eines bestimmten Vorganges in der Hauptverhandiung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer Äußerung an, so hat der Vorsitzende die vollständige Protokollierung und Verlesung anzuordnen. In dem Protokoll ist zu vermerken, daß es insoweit verlesen und genehmigt worden ist, oder welche Einwendungen erhoben worden sind. § 230 Beweiskraft des Protokolls (1) Das Protokoll beweist, ob die zwingenden Verfahrensvorschriften in der Hauptverhandlung eingehalten worden sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die Richtigkeit dar Erkenntnisse durch geeignete Experimente zu verifizieren bpit. zu faisifizieron. Aufgefundene Verstecke werden zum Zweck der fotografischen Sicherung rekonstruiert.

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