Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1013

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1013 (GBl. DDR 1952, S. 1013); Gesetzblatt Nr. 142 Ausgabetag: 11. Oktober 1952 1013 (2) Kürzere Unterbrechungen innerhalb eines Verhandlungstages oder bis zum folgenden Wochentag ordnet der Vorsitzende an. Längere Unterbrechungen beschließt das Gericht. (3) Die Unterbrechung einer Hauptverhandlung darf nicht länger als insgesamt zehn Tage dauern; dabei bleiben Unterbrechungen von weniger als drei Tagen unberücksichtigt. Andernfalls ist die Hauptverhandlung neu zu beginnen. § 194 Ausbleiben des Angeklagten (1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nur statt, soweit dies nach den Bestimmungen des § 195 und der §§ 236 ff. zulässig ist. (2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen. § 195 Hauplverhandlung gegen den ausgebliebenen Angeklagten (1) Die Hauptverhandlung kann ohne den Angeklagten durchgeführt werden, wenn er ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann, und wenn keine höhere Strafe als Freiheitsentziehung bis zu sechs Monaten oder Besserungsarbeit ausgesprochen wird. Neben der Hauptstrafe kann auf Einziehung, auf Geldstrafe, Aufenthaltsbeschränkung und öffentliche Bekanntmachung des Urteils erkannt werden. (2) Wird die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten durchgeführt, so darf auf Freiheitsentziehung nur erkannt werden, wenrFder Angeklagte vom Richter, vom Staatsanwalt oder einem Untersuchungsorgan schon vernommen worden ist.- (3) Das Protokoll über eine Vernehmung des Angeklagten vor dem Richter, dem Staatsanwalt oder einem Untersuchungsorgan wird in der Hauptverhandlung verlesen. (4) Das in Abwesenheit des Angeklagten ergehende Urteil muß mit den Urteilsgründen zugestellt werden. (5) Die Vorschriften der §§ 236 bis 243 bleiben unberührt. § 196 Beseitigung der Folgen einer Terminversäumung (1) Hat die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten stattgefunden, so kann er binnen einer Woche nach der Zustellung des Urteils die Wiederholung der Hauptverhandlung beantragen, wenn die Voraussetzungen des § 37 vorliegen; hat er von der Ladung zur Hauptverhandlung keine Kenntnis erlangt, so muß diese Wiederholung stattfinden. (2) Der Angeklagte ist hierüber bei der Zustellung des Urteils zu belehren. § 197 Verbindung von Strafsachen Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Strafsachen zur gleichzeitigen Ver- handlung anordnen, wenn dies zweckmäßig ist. Ein Zusammenhang der im § 8 bezeichneten Art ist nicht erforderlich. 2. Teil Gang der Hauptverhandlung § 198 Beginn der Haupt Verhandlung (1) Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf des Angeklagten, der Zeugen und Sachverständigen. (2) Der Vorsitzende gibt die Namen der Richter, Schöffen und des Staatsanwalts bekannt. Er fordert die Zeugen auf, bis zu ihrer Vernehmung den Sitzungssaal zu verlassen. (3) Hieran schließt sich die Feststellung der Personalien des Angeklagten (§ 112). (4) Alsdann trägt der Staatsanwalt den wesentlichsten Inhalt der Anklage vor. (5) Anschließend wird der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verlesen. § 199 Verhandlungsleitung (1) Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme der weiteren Beweise ist Sache des Vorsitzenden. (2) Wird eine im Rahmen der Verhandlungsleitung getroffene Anordnung des Vorsitzenden von einem Beteiligten beanstandet, so entscheidet das Gericht. § 200 Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme (1) Das Gericht hat alles zu tun, was zur Erforschung der Wahrheit notwendig ist. Es hat zu diesem Zweck die Umstände und Folgen der Tat, die Persönlichkeit des Täters und seine Beweggründe allseitig zu erforschen und alle belastenden und entlastenden Umstände aufzuklären. (2) Dieser Aufgabe dient die Vernehmung des Angeklagten zur Person und zur Sache und die darauf folgende Erhebung der weiteren Beweise. § 201 ' Fragerecht der Beteiligten (1) Nach dem Vorsitzenden haben die beisitzenden Richter das Recht, Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen zu richten. (2) Sodann hat der Vorsitzende dem Staatsanwalt zu gestatten, Fragen zu stellen. (3) Der Angeklagte und der Verteidiger können durch Vermittlung des Vorsitzenden Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige richten. Der Vorsitzende kann auch unmittelbare Fragen zulassen. (4) Der Vorsitzende kann ungeeignete oder nicht zur Sache gehörige Fragen zurückweisen. (5) Gegen die Zurückweisung einer Frage durch den Vorsitzenden können die Beteiligten die Entscheidung des Gerichts anrufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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