Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1010

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1010 (GBl. DDR 1952, S. 1010); 1010 Gesetzblatt Nr. 142 Ausgabetag: 11. Oktober 1952 § 156 (1) In dem Steckbrief ist der Verfolgte zu bezeichnen und, soweit möglich, zu beschreiben. Das Verbrechen, dessen er verdächtig ist, sowie Ort und Zeit seiner Begehung sind anzugeben. (2) Die §§ 144, 149 gelten entsprechend. Fünfter Abschnitt Abschluß des Ermittlungsverfahrens § 157 Abschließende Entscheidungen des Untersuchungsorgans Die von einem Untersuchungsorgan geführten Ermittlungen können abschließen mit: 1. der Einstellung des Ermittlungsverfahrens, 2. der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens, 3. der Übergabe der Akten an den Staatsanwalt. § 158 Einstellung durch das Untersuchungsorgan (1) Das Untersuchungsorgan ist befugt, das Verfahren selbständig einzustellen, 1. wenn der festgestellte Sachverhalt weder ein Verbrechen noch eine Übertretung ist, 2. wenn festgestellt ist, daß nicht der Beschuldigte das Verbrechen oder die Übertretung begangen hat. (2) Das gilt nicht für solche Verbrechen, für die der Generalstaatsanwalt die Einstellung der Staatsanwaltschaft Vorbehalten hat. (3) Der Beschuldigte ist von der Einstellung in Kenntnis zu setzen. § 159 Vorläufige Einstellung durch das Untersuchungsorgan Das Untersuchungsorgan ist befugt, das Verfahren selbständig vorläufig einzustellen, 1. wenn der Täter unbekannt ist, 2. wenn der Beschuldigte abwesend ist, nach der Tat geisteskrank geworden ist oder durch das Zeugnis eines staatlich angestellten Arztes eine sonstige schwere Erkrankung nachgewiesen ist. § 160 ' Begründung und Benachrichtigung (1) Die Einstellung oder die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist schriftlich zu begründen. (2) Sie ist dem Anzeigenden mit der Angabe von Gründen mitzuteilen, falls nicht besondere Umstände dem entgegenstehen. § 161 Fortgang des Verfahrens Einem vorläufig eingestellten Verfahren ist Fortgang zu geben, wenn die Voraussetzungen für die vorläufige Einstellung weggefallen sind. § 162 Übergabe der Sache an den Staatsanwalt Erfolgt keine Einstellung oder vorläufige Einstellung, so hat das Untersuchungsorgan die Akten dem Staatsanwalt mit einem ausführlichen Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zu-sammenfaßtj zu übergeben. § 163 Entscheidungen des Staatsanwalts Nach Übergabe der Sache kann der Staatsanwalt folgende Entscheidungen treffen: 1. Einstellung des Ermittlungsverfahrens, 2. vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, 3. Rückgabe der Sache an das Untersuchungsorgan, 4. Erhebung der Anklage. § 164 Einstellung durch den Staatsanwalt (1) Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, 1. wenn der festgestellte Sachverhalt weder ein Verbrechen noch eine Übertretung ist, 2. wenn festgestellt ist, daß nicht der Beschuldigte das Verbrechen begangen hat, 3. wenn nicht festgestellt ist, daß der Beschuldigte das Verbrechen oder die Übertretung begangen hat. (2) Der Beschuldigte ist von der Einstellung in Kenntnis zu setzen. Vorläufige Einstellung durch den Staatsanwalt § 165 Der Staatsanwalt kann das Verfahren vorläufig einstellen, 1. wenn der Täter unbekannt ist, 2. wenn der Beschuldigte abwesend ist, nach der Tat geisteskrank geworden ist oder sonst schwer erkrankt ist, 3. wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen eines anderen Verbrechens rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen eines anderen Verbrechens zu erwarten hat, nicht ins Gewicht fällt, 4. wenn der Beschuldigte wegen des Verbrechens einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird. § 166 Die Bestimmungen der §§ 160 und 161 finden entsprechende Anwendung. § 167 Rückgabe an das Untersuchungsorgan Der Staatsanwalt kann die Sache an das Untersuchungsorgan zurückgeben, wenn noch weitere Ermittlungen erforderlich sind. § 168 Erhebung der Anklage Bieten die Ermittlungen genügend Anlaß zur Erhebung der Anklage, so reicht der Staatsanwalt entweder die Anklageschrift bei dem Gericht ein oder stellt den Antrag auf Erlaß eines richterlichen Strafbefehls. § 169 Die Anklageschrift (l) Die Anklageschrift enthält den Antrag, das Hauptverfahfen zu eröffnen und die Hauptverhandlung anzuberaumen. In der Anklageschrift werden angegeben: 1. die Personalien des Angeklagten (§ 112);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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