Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1005

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1005 (GBl. DDR 1952, S. 1005); Gesetzblatt Nr. 142 Ausgabetag: 11. Oktober 1952 1005 § 101 (1) Die Beschwerde ist bei dem Staatsanwalt einzulegen, dem die Aufsicht über das Untersuchungsorgan obliegt. (2) Durch die Beschwerde wird der Gang der Untersuchung nicht aufgehalten. (3) Der Staatsanwalt hat über die Beschwerde innerhalb von fünf Tagen zu entscheiden und in den Fällen, in denen er der Beschwerde stattgibt, dem Untersuchungsorgan die entsprechende Weisung zu erteilen. li Zweiter Abschnitt Gang des Ermittlungsverfahrens § 102 Einleitung der Untersuchung Anlaß zur Einleitung einer Untersuchung, können geben: 1. Eigene Wahrnehmungen der Untersuchungs-'organe, 2. Aufträge des Staatsanwalts, . 3. Mitteilungen oder Anzeigen von staatlichen Organen, 4. Mitteilungen oder Anzeigen von Bürgern, 5. Selbstbezichtigungen. § 103 Strafanzeige Anzeigen von Verbrechen können bei dem Staatsanwalt oder den Untersuchungsorganen, insbesondere bei der Deutschen Volkspolizei, mündlich oder schriftlich erstattet werden. Über die mündliche Anzeige ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist von dem Anzeigenden zu unterschreiben. § 104 Tod unter verdächtigen Umständen Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird die Leiche eines Unbekannten gefunden, so hat das Untersuehungsorgan dies dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwalts zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist. Vor Erteilung der Zustimmung soll in der Regel ein staatlich angestellter Arzt die Todesursache ermitteln. § 105 Absehen von Untersuchungen (1) Das Untersuchungsorgan kann von der Einleitung einer Untersuchung absehen, wenn die Anzeige eine Übertretung betrifft und das Interesse des werktätigen Volkes die Strafverfolgung nicht erfordert. (2) Wird die Einleitung einer Untersuchung abgelehnt, so ist der Bescheid dem Anzeigenden zuzustellen. Er kann gegen den Bescheid innerhalb einer Woche bei dem Staatsanwalt Beschwerde erheben. § 106 Anordnung fies Ermittlungsverfahrens Ergibt die Prüfung der Anzeige oder des zur Kenntnis des Staatsanwalts oder Untersuchungsorgans gelangten Sachverhalts, daß der Verdacht eines Verbrechens oder einer Übertretung besteht, so ordnet der Staatsanwalt oder der Leiter des Untersuchungsorgans durch schriftliche, begründete Verfügung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens an. Dies ist dem Beschuldigten bei Beginn seiner Vernehmung mitzuteilen. Die Mitteilung ist im Protokoll zu vermerken. § 107 Bearbeitungsfristeil im Ermittlungsverfahren (1) Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten abzuschließen. Ermittlungsverfahren, in denen gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet ist, sind besonders beschleunigt durchzuführen. (2) Der Generalstaatsanwalt setzt für die einzelnen Arten der Ermittlungsverfahren Fristen fest. Kann ausnahmsweise wegen des Umfanges der Sache oder wegen der Schwierigkeit der Ermittlungen die Frist nicht eingehalten werden, so ist die Genehmigung des zuständigen Staatsanwalts zur Überschreitung der Frist einzuholen. Eine Überschreitung der Plöchstfrist von drei Monaten ist nur mit Genehmigung des Generalstaatsanwalts zulässig. § 108 Umfang fisr Ermittlungen Der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan, haben die Umstände und Folgen der Tat, die Persönlichkeit des Täters und seine Beweggründe allseitig zu erforschen und alle belastenden und entlastenden Umstände aufzuklären. Beweise, deren Verlust zu befürchten ist, sind zu sichern. § 109 Vernehmung des Beschuldigten Der Beschuldigte ist durch den Staatsanwalt oder das Untersuchungsorgan zu vernehmen. Beantragt der Beschuldigte Beweiserhebungen, so sind sie durchzuführen, wenn sie von Bedeutung sein können. § HO Ladung (1) Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden. Die Ladung kann die Androhung enthalten, daß er im Falle des Ausbleibens vorgeführt werden kann. (2) Auch ohne Ladung kann der Beschuldigte zur Vernehmung vorgeführt werden, wenn dies im Interesse der Untersuchung zweckmäßig ist. § Hl Protokoll Über jede Ermittlungshandlung ist ein Protokoll aufzunehmen. § 112 Vornchmungsprotokoll (1) Das Protokoll über die Vernehmung eines Beschuldigten oder Zeugen hat zu enthalten: a) Ort und Zeit der Vernehmung, b) den Namen des Vernehmenden, c) die Personalien des Zeugen (§ 56); beim Beschuldigten außerdem sämtliche Vornamen, ' Familienstand, Geburtsort und Staatsangehörigkeit,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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