Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1003

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1003 (GBl. DDR 1952, S. 1003); Gesetzblatt Nr. 142 Ausgabetag: 11. Oktober 1952 1003 Neunter Abschnitt Ordnungsstrafe § 73 (1) In den in diesem Gesetz bestimmten Fällen kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Einhaltung der den Bürgern im Verfahren obliegenden Pflichten eine Ordnungsstrafe durch Beschluß des Gerichts verhängt werden. Die Ordnungsstrafe besteht' in einer Geldstrafe, bis zur Höhe von 150, DM. (2) In den Fällen, in denen das Gericht eine Ordnungsstrafe verhängen kann, kann es dem Verurteilten die durch seine Säumnis entstandenen Kosten und Auslagen auferlegen. Zehnter Abschnitt Das Recht auf Verteidigung § 74 Wahl eines Verteidigers (1) Der Beschuldigte kann in jeder Lage des Ver- fahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen. - '"w (2) Hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, so kann auch dieser selbständig einen Verteidiger wählen. § 75 Wahlverteidiger Zu Verteidigern können alle in der Deutschen Demokratischen Republik zugeiassenen Rechtsanwälte gewählt werden. § 76 Bestellung eines Verteidigers (1) Dem Angeklagten ist ein Verteidiger zu bestellen in allen Strafverfahren erster und Zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in den Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten. (2) In Strafverfahren vor dem Kreisgericht und in Strafverfahren zweiter Instanz vor dem Bezirksgericht kann das Gericht auf Antrag des Angeklagten oder des Staatsanwalts einen Verteidiger bestellen, wenn die Sache es erfordert. (3) Der Angeklagte kann auf die Bestellung eines Verteidigers verzichten. § 77 Zurücknahme der Bestellung Die Bestellung ist zurückzunehmen, wenn der Angeklagte sich selbst einen Verteidiger wählt und dieser die Wahl annimmt. § 78 Ausbleiben des Verteidigers (1) Wenn in den Fällen des § 76 Absätze 1 und 2 ein bestellter Verteidiger in der Hauptverhandlung ausbleibt, sieh vorzeitig entfernt oder sich weigert, die Verteidigung zu führen, so hat das Gericht dem Angeklagten sogleich einen anderen Verteidiger zu bestellen. Das Gericht kann jedoch auch die Anberaumung eines neuen Hauptverhandlungstermins oder die Unterbrechung der Verhandlung beschließen. (2) Das gleiche trifft'im Falle des § 76 Abs. 1 auf den gewählten Verteidiger zu. (3) Wird durch die Schuld des Verteidigers die Anberaumung eines neuen Hauptverhandlungstermins oder die Unterbrechung der Verhandlung erforderlich, so sind ihm die hierdurch verursachten Kosten aufzuerlegen. § 79 Gemeinschaftlicher Verteidiger Die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger ist zulässig, soweit dies nicht den Interessen der Beschuldigten widerspricht. § 80 Akteneinsicht (1) Der Verteidiger ist nach Zustellung der Anklageschrift zur Einsicht in die Gerichtsakten befugt. (2) Schon vor diesem Zeitpunkt kann ihm die Einsicht in die Akten des Staatsanwalts insoweit gestattet werden, als dies ohne Gefährdung der Untersuchung geschehen kann. (3) Der Verteidiger kann mit dem in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten sprechen und mit ihm korrespondieren, im Ermittlungsverfahren jedoch nur unter den von dem Staatsanwalt festgesetzten Bedingungen; der Zweck der Untersuchung darf nicht gefährdet werden. § 81 Beistände Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten ist nach Zustellung der Anklageschrift als Beistand zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören. Zeit und Ort der Hauptverhandlung sollen ihm rechtzeitig mitgeteilt werden. § 82 ßcchtsanvvai tsgebühren (1) Dem zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalt sind, für die Verteidigung die Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung aus dem Staatshaushalt zu bezahlen. (2) Der Rückgriff gegen den in die Kosten verurteilten Angeklagten bleibt Vorbehalten. ElfterAbschnitt Öffentlichkeit und Ordnungsgewalt ’ § 83 ® Öffentlichkeit (1) Die Verhandlungen vor den Strafgerichten der Deutschen Demokratischen Republik sind öffentlich. (2) Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil der Verhandlung die Öffentlichkeit ausschließen, wenn die öffentliche Verhandlung die Sicherheit des Staates, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit gefährden würde oder wenn es die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen erfordert. (3) Das Gericht kann die Anwesenheit einzelner Personen bei nichtöffentlichen Verhandlungen gestatten. § 84 ürteilsver k Ural uag (1) Urteile sind stets öffentlich zu verkünden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der in der zu gelangen; versucht, die Staatsgrenze zur nach Westberl im Reisezug versteckt, schwimmend oder zu Fuß zu über winden.

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