Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 964

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 964 (GBl. DDR 1951, S. 964); 964 Gesetzblatt Nr. 127 Ausgabetag: 2. November 1951 a) Erteilung von Genehmigungen und Zulassungen für Anlagen, Arbeitsmittel und Werkstoffe vom Standpunkt der betrieblichen Sicherheit und des Arbeitsschutzes, b) laufende Überwachung aller Arbeiten bei Neubau und wesentlichen Reparaturen von Betriebsanlagen, soweit sie sich auf die Erfüllung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen insbesondere der Sicherheitstechnik erstrecken, c) laufende Überwachung dieser Anlagen in bestimmten, durch die Arbeitsschutzbestimmungen im einzelnen festgelegten Fristen, d) Untersuchung von wesentlichen Schäden, e) Überwachung der Wasser- und Wärmewirtschaft der Dampfkessel- und anderer Anlagen, soweit es sich um die Unfallsicherheit solcher Anlagen handelt, f) Prüfung von Kesselwärtern für Dampfkessel sowie von Aufzugsführern, Kranführern, Fördermaschinisten und schaltungsberechtigten Personen für Hochspannungsanlagen dazu beizutragen, daß die in der Anlage 1 bezeich-neten Betriebsanlagen so hergestellt, betrieben und unterhalten werden, daß die Sicherheit der dort Beschäftigten sowie der Menschen und des Gutes der Umgebung gewährleistet ist. D. Ordnungsstrafen und Beschwerden § 40 (1) Auf Antrag der Arbeitsschutzinspektoren können die Arbeitsschutzinspektionen bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Bestimmungen zum Schutze der Arbeitskraft, gegen die besonderen Arbeitsschutzbestimmungen (§ 49 Abs. 1) oder gegen eine auf Grund dieser Verordnung ergangene Anordnung des Arbeitsschutzinspektors Ordnungsstrafen bis zu 300 DM verhängen. (2) Hält die Arbeitsschutzinspektion es für erforderlich, so ersucht sie die zuständige Staatsanwaltschaft um gerichtliche Verfolgung. § 41 (1) Gegen eine auf Grund dieser Verordnung ergangene Anordnung des Arbeitsschutzinspektors steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an die zuständige Arbeitsschutzinspektion zu. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern der Arbeitsschutzinspektor diese nicht wegen drohender Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeschlossen hat. (2) Nach Zurückweisung der Beschwerde durch die Arbeitsschutzinspektion ist eine weitere Beschwerde an die Landesarbeitsschutzinspektion innerhalb von zwei Wochen (gerechnet vom Tage der Zustellung an) möglich. Diese hat keine auf schiebende Wirkung; die Landesarbeitsschutzinspektion k?pn jedoch die Durchführung der Anordnung des Arbeitsschutz- inspektors bis zur Entscheidung über die weitere Beschwerde aussetzen. Die Entscheidung der Landesarbeitsschutzinspektion ist endgültig. (3) Gegen einen Ordnungsstr afbesoheid der Arbeitsschutzinspektion steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen (vom Tage der Zustellung an gerechnet) die Beschwerde an die zuständige Landesarbeitsschutzinspektion zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung der Landesarbeitsschutzinspektion ist endgültig. XI. Registrierung und Statistik § 42 Der Betriebsleiter oder Betriebsinhaber ist verpflichtet, a) jeden Betriebsunfall und jede Erste-Hilfe-Leistung zu registrieren, b) jeden Betriebsunfall, der mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, spätestens am 4. Tage nach dem Unfall über die zuständige Arbeitsschutzinspektion der Sozialversicherung anzuzeigen.Die Unfallanzeige bedarf derGegen-zeichnung eines Vertreters der Arbeitsschutzkommission oder des Arbeitsschutzobmanns. Für jeden Unfallbetroffenen ist eine besondere Anzeige zu erstatten. c) Erkrankungen an einer der in der Liste für Berufskrankheiten aufgeführten Krankheiten 1 sofort über die Arbeitsschutzinspektion der Sozialversicherung und der zuständigen Gesundheitsverwaltung zu melden, d) schwere oder tödliche Unfälle, Massenunfälle, umfangreiche oder bemerkenswerte Erkrankungen, große Brände und Explosionen sofort fernmündlich oder telegrafisch der Arbeitsschutzinspektion und der zuständigen Gesundheitsverwaltung anzuzeigen. XII. Heimarbeit § 43 Für die Heimarbeit gelten neben den Bestimmungen der Verordnung vom 2. Juni 1948 über die Heimarbeit (ZVOB1.S. 279) die Bestimmungen dieser Verordnung. XIII. Allgemeine Strafbestimmungen § 44 (1) Unabhängig von einer durch die Arbeitsschutzinspektion verhängten Ordnungsstrafe können die für die Sicherheit, für die Erhaltung und für den Schutz der Arbeitskraft Verantwortlichen gerichtlich bestraft werden, wenn sie sich erhebliche Verstöße gegen die in dieser Verordnung enthaltenen oder auf sie gestützten Bestimmungen zuschulden kommen lassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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