Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 958

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 958 (GBl. DDR 1951, S. 958); 958 Gesetzblatt Nr. 127 Ausgabetag: 2. November 1951 Die Werksleiter und Betriebsinhaber tragen dabei gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen die Verantwortung für die Durchführung und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Den Arbeitern, Angestellten und der technischen Intelligenz ist gesetzlich die Möglichkeit gegeben, in ihrem eigenen und im volkswirtschaftlichen Interesse der technischen Sicherheit und dem Arbeitsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen. Durch die Bildung von Arbeitsschutzkommissionen (Arbeitsschutzobleuten) in den Betrieben und Verwaltungen findet das Mitbestimmungsrecht der Werktätigen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und in der Bekämpfung der Unfallgefahren seinen sichtbaren Ausdruck. Ein wirklich umfassender Arbeitsschutz wird erst durch die aktive Mitarbeit aller Werktätigen erzielt. Deshalb ist die ständige Aufklärung der- Belegschaften über die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und ihre Gewinnung zur Bekämpfung von Unfallgefahren von großer Bedeutung. Auf Grund des § 59 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 349) wird daher zum Schutze der Arbeitskraft folgendes verordnet: I. V cran twcrllichkeit § 1 Alle Werksleiter, Leiter von Betrieben und Ver-- Wallungen und die Betriebsinhaber (nachfolgend Betriebsleiter oder Betriebsinhaber genannt) haben die Pflicht, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß für die Sicherung und Erhaltung der Arbeitskraft der Werktätigen ständig Sorge getragen ist. § 2 (1) Die Betriebsleiter oder Betriebsinhaber tragen persönlich die volle Verantwortung dafür, daß die Arbeiter und Angestellten während der Arbeit und Anwesenheit im Betrieb vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. (2) Alle von Betriebsleitern und Betriebsinhabern mit der Leitung und Aufsicht der Produktion, der Produktionseinrichtungen und der Beschäftigten beauftragten Personen, wie Ingenieure, Techniker, Abteilungsleiter, Werkmeister u. ä., müssen mit allen notwendigen Arbeitsschutzbestimmungen vertraut sein und sind in ihren Arbeitsbereichen persönlich verantwortlich für die Durchführung und Einhaltung der Maßnahmen zum Schutze für Leben und Gesundheit der Arbeiter und Angestellten. (3) Die Betriebsleiter oder Betriebsinhaber haben dafür Sorge zu tragen, daß die verantwortlichen Personen ihr Wissen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ständig vertiefen und vervollkommnen. n. Sicherheitstechnik und Hygiene § 3 (1) Arbeitsstätten, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen und Arbeitsmittel sind so zu errichten, einzurichten, zu unterhalten und zu vervollkommnen, daß sie günstige Arbeitsbedingungen und ein gefahrloses Arbeiten gewährleisten. (2) Bei der Planung, Errichtung, Erweiterung oder Veränderung von Arbeitsstätten und Betriebsanlagen sind die Erkenntnisse und Vorschriften der Sicherheitstechnik, der Hygiene sowie der Betriebsgesundheitsfürsorge zu berücksichtigen und die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu erfüllen. (3) An den Arbeitsstätten ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für einen geeigneten Feuerschutz zu sorgen. Die Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen sind laufend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Werktätigen sind in der Anwendung und Bedienung der Einrichtungen regelmäßig zu unterrichten. § 4 Produktionsmittel dürfen nur nach den fortschrittlichen sicherheitstechnischen Erkenntnissen hergestellt, instand gesetzt und in einem den jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechenden Zustand angeboten und in den Verkehr gebracht werden. § 5 (1) Alle Betriebe und Betriebsanlagen, die neu errichtet, erweitert oder wesentlich verändert werden, sind hinsichtlich der Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Sicherheitstechnik, bevor sie in Betrieb genommen werden, von den Arbeitsschutzinspektoren zu begutachten. (2) Das gleiche gilt, wenn die Benutzung der Arbeitsräume, die zu verarbeitenden Roh- und Werkstoffe oder das Arbeitsverfahren wesentlich geändert werden sollen. (3) Die in Anlage 1 bezeichneten Betriebsanlagen und Arbeitsstoffe sind a) genehmigungs- und überwachungspflichtig oder b) zulassungs- und überwachungspflichtig oder c) zulassungspflichtig. Die Genehmigung, Zulassung und Überwachung dieser Betriebsanlagen und Arbeitsstoffe "erfolgt gebührenpflichtig durch die Arbeitsschutzinspektoren der Technischen Überwachung. Gebühren Werden nach den geltenden Gebührenordnungen berechnet. (4) Es ist Pflicht aller Arbeitsschutzinspektionen und Arbeitsschutzinspektoren der Technischen Überwachung, ihre Arbeit so zu organisieren, daß eine rechtzeitige Abnahme der genehmigungs- und über-wachungspflichtigen Betriebsanlagen und Arbeits-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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