Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 9 (GBl. DDR 1951, S. 9); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1951 Berlin, den 10. Januar 1951 Nr. 2 Ta9 Inhalt Seite 29 12. 50 Zwölfte Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren 9 29.12. 50 Dreizehnte Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren. 10 29. 12. 50 Vierzehnte Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren. 11 Zwölfte Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren. Vom 29. Dezember 1950 Auf Grund des § 6 der Anordnung vom 2. Dezember 1948 über die Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren [Verteilungsanordnung] (ZVOB1. S. 562) wird für die Durchführung der Warenbewegung von Erzeugnissen der holzbearbeitenden und -verarbeitenden sowie der forstwirtschaftlichen Industrie ab 1. Januar 1951 folgendes bestimmt: § 1 (1) Die Deutsche Handelszentrale Holz (nachfolgend „DHZ Holz“ genannt) ist Handelsorgan im Sinne des § 4 Abs. 1 der Verteilungsanordnung vom 2. Dezember 1948. (2) Der Warenbereich, auf den sich die Tätigkeit der DHZ Holz erstreckt, ist durch das Staatssekretariat für Materialversorgung festgelegt. § 2 (1) Die Lieferwerke sind gemäß § 5 Abs. 2 der Verteilungsanordnung verpflichtet, dem Staatssekretariat für Materialversorgung gemäß dessen Anweisungen über ihre spezifizierte Produktionsauflage bzw. vertraglich vereinbarte Produktionsmenge, die Produktion und deren Verwendung Bericht zu erstatten. (2) Auch der Deutsche Außenhandel (DAHA) Holz ist bezüglich des Importaufkommens und dessen ‘Verwendung gegenüber dem Staatssekretariat für Materialversorgung nach dessen Weisungen meldepflichtig. § 3 Die DHZ Holz schließt mit den Lieferwerken über alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Waren Rahmenverträge ab. Diese Verträge erstrecken sich auf die gesamte anfallende Produktion der Lieferwerke. In ihnen müssen genaue Festlegungen bezüglich der zu liefernden Mengen, Qualitäten, Preis-und Lieferbedingungen, Liefertermine und sonstigen Verpflichtungen beider Vertragspartner enthalten sein. Bei Nichteinhaltung der Verträge sind für beide Vertragspartner Konventionalstrafen festzulegen. § 4 (1) Das Staatssekretariat für Materialversorgung teilt den Kontingentträgern Kontingente auf Zuteilungsplänen M 593 zu. 1 Exemplar der Zuteilungspläne erhält die DHZ Holz. (2) Der Kontingentträger erteilt auf Grund der Zuteilungspläne M 593 Zuteilungsbescheide M 593a an seine Bedarfsträgergruppen (VVB’en oder ihnen gleichgestellte Bedarfsträgergruppen). 1 Exemplar der Zuteilungsbescheide M 593a erhält die DHZ Holz. (3) Die Bedarfsträgergruppe teilt die ihr erteilten Kontingente auf ihre Bedarfsträger auf. Vor Kontingenterteilung sind gegebenenfalls mit der DHZ Holz Absprachen bezüglich Festlegung von Lieferbereichen, Sortimenten, Lieferterminen usw. zu treffen. (4) Die zentralen Kontingentträger haben selbst bzw. durch ihre Bedarfsträgergruppen die „Bestellungen M 31“ vor Übergabe an die Bedarfsträger der Zentrale der DHZ Holz in Berlin vorzulegen. Auf der „Bestellung M31“ muß die für den Bedarfsträger vorgesehene Kontingenthöhe durch die Bedarfsträgergruppe bestätigt sein. Die Zentrale der DHZ Holz in Berlin prüft den Kontingentanspruch und legt das Lieferland fest. Die Bedarfsträgergruppen übermitteln nunmehr die Bestellungen dem Bedarfsträger, der auf Grund dieser Unterlagen die spezifizierte Bestellung der Filiale oder Niederlassung der DHZ Holz erteilt. Die Filiale oder Niederlassung der DHZ Holz veranlaßt die Auslieferung ab Lager, Lieferwerk oder ab Wald. (5) Die Kontingentträger „Land“ sowie der Kontingentträger „Magistrat von Groß-Berlin“ reichen für die ihnen unterstellten Bedarfsträgergruppen die „Bestellung M 31“ an die Filiale des betreffenden Landes ein bzw. veranlassen die Bedarfsträgergruppen, ihre Bestellungen, auf denen die Höhe der für die Bedarfsträger vorgesehenen Kontingente bestätigt sein muß, an die Filiale abzugeben. Die Bedarfsträgergruppe übermittelt die von der Filiale bestätigten Aufträge dem Bedarfsträger. Dieser spezifiziert die Bestellungen und übergibt sie der nächstgelegenen Niederlassung, welche die Auslieferung ab Lager, Lieferwerk oder ab Wald veranlaßt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den objektiven Möglichkeitni cfr zu lösenden Beobachtungsauf gäbe -entweder noch währetid dfer Beobachtung oder sofort im Anschluß daran dokumentiert worden sind.

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