Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 89

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 89 (GBl. DDR 1951, S. 89); Gesetzblatt Nr. 18 Ausgabetag: 17. Februar 1951 89 c) mit dem Austritt des verantwortlichen Fachmannes aus demBetrieb (vgl. Abschn.I Ziffer3), d) durch fruchtlosen Ablauf der im Abschn. III Ziffer 1 vorgesehenen Frist von 3 Monaten. 10 2. Die Zulassung soll entzogen werden, a) wenn festgestellt wird, daß ein Zugelassener Arbeiten, die von nicht zugelassenen Personen ausgeführt worden sind, mit seinem Namen deckt, b) wenn nach vorangegangener Verwarnung festgestellt wird, daß weiterhin Lehrlingsarbeiten ohne Überwachung und Nachprüfung ausgeführt werden, c) wenn trotz vorausgegangener Verwarnung weiterhin wesentliche Verstöße gegen die Bestimmungen des Vorschriftenwerkes Deutscher Elektrotechniker, maßgebliche Vorschriften oder die Technischen Anschlußbedingungen erfolgen, d) bei Betrugsabsicht, Betrug oder Betrugshilfe gegen den EB oder gegen Dritte, im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage, e) bei falschen Angaben oder Verschweigen von wesentlichen Tatsachen bezüglich der Zulassung, f) bei Fortfall einer oder mehrerer Voraussetzungen für die Zulassung, g) bei Nichtbeseitigung von Mängeln innerhalb der gesetzten Frist. 3. Jede Zulassung kann entzogen werden, wenn trotz vorhergegangener mehrmaliger Verwarnung der Zugelassene den Bestimmungen dieser Vorschrift zuwiderhandelt oder wenn ihm Unzuverlässigkeiten in technischer Hinsicht nachgewiesen werden, wenn er z. B. die Energieversorgung schädigt oder gefährdet. 4. In leichteren Fällen kann von der Entziehung der Zulassung abgesehen werden und vom EB im Einvernehmen mit den beteiligten Wirtschaftsorganisationen eine Geldbuße bis zu-300, DM verhängt werden. Die Geldbuße wird der Volkssolidarität zugeführt. Abschnitt VII Verfahren bei der Erteilung, Versagung oder Entziehung der Zulassung von Herstellern elektrischer Anlagen 1. Die Zulassung oder ihre Entziehung (vgl. Abschn. IV Ziffer 1) erfolgt durch die Hauptdirektion des BB auf Antrag der BD. 2. Im Falle der Versagung oder Entziehung der Zulassung und Verhängung einer Geldbuße kann der Betroffene Einspruch gegen den Bescheid des EB bei einer Berufungsstelle einlegen. Diese besteht aus einem Vertreter der für den Betroffenen zuständigen Wirtschaftsorganisation, einem Vertreter des zuständigen EB und einem Beauftragten der zuständigen Industriegewerkschaft des FDGB. Die Berufungsstelle entscheidet endgültig. 3. Der Einspruch ist in vierfacher Ausfertigung innerhalb eines Monats bei der für den Betriebssitz ' des Betroffenen zuständigen BD des EB einzu-reiehen. Im Regelfälle soll die Sitzung der Berufungsstelle innerhalb 4 Wochen nach Eingang des Einspruches bei der BD des EB durchgeführt werden. 4. Die Mitglieder der Berufungsstelle bestimmen das Verfahren nach ihrem Ermessen. Die Beteiligten sind mündlich zu hören. Es genügt jedoch auch eine schriftliche Äußerung eines oder beider Beteiligten, wenn beide Beteiligten sich damit einverstanden erklären. 5. Über die Kostenverteilung ist in dem Spruch eine Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich gilt, daß die Kosten der Berufungsstelle dem Betroffenen zur Last fallen, wenn der Einspruch als uhbe-gründet verworfen wird, dem EB, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Den Mitgliedern der Berufungsstelle steht Ersatz ihrer baren Auslagen zu. Gebühren werden nicht erhoben. 6. Die Anrufung der Berufungsstelle gegen den Bescheid des EB hat keine aufschiebende Wirkung. Abschnitt VIII Übergangsbestimmungen 1. Die Zulassungsvorschriften gelten für alle nach ihrem Inkrafttreten auszusprechenden Zulassungen. 2. Wer nach den bisher geltenden Zulassungsvorschriften zugelassen ist, bleibt weiter zugelassen. Abschnitt IX Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten In Streitfällen über die Vorschriftsmäßigkeit in der Ausführung einer elektrischen Anlage mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt oder des Materials, welches für die Ausführung der Anlage verwandt wurde, entscheiden die zuständigen Fachausschüsse der Landeskammern der Technik. Über die Auslegung der Bestimmungen des Vorschriftenwerkes Deutscher Elektrotechniker entscheiden die Fachkommissionen der Kammer der Technik, Berlin. Abschnitt X Inkraftsetzung Diese Zulassungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. April 1951 in Kraft. Die für die Zulassung von Herstellern elektrischer Anlagen bisher geltenden Vorschriften, einschl. der Nachträge zu diesen, sind mit dem gleichen Zeitpunkt aufgehoben. Berlin, den 22. Januar 1951 Ministerium für Schwerindustrie Selbmann Minister Ausführungsbestimmung zu der Ersten Durchführungsanordnung zur Energiewirtschaftsverordnung (Technische Anschlußbedingungen für Starkstromanlagen mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt). Vom 22. Januar 1951 Auf Grund § 7 Abs. 1 und § 10 der Ersten Durchführungsanordnung vom 22. Juni 1949 zur Energiewirtschaftsverordnung (ZVOB1. I S. 490) wird zur Sicherstellung der Verteilung von Elektrizität, zur Vermeidung von Störungen der öffentlichen Ver-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 89 (GBl. DDR 1951, S. 89) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 89 (GBl. DDR 1951, S. 89)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X