Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 883

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 883 (GBl. DDR 1951, S. 883); Gesetzblatt Nr. 118 Ausgabetag: 5. Oktober 1951 883 tersuchen und ausreichend lange in einem Quarantänestall unterzubringen; ihr Gesundheitszustand ist laufend zu überwachen. (2) Der Quarantänestall muß von den übrigen Stallungen ausreichend abgesondert und mit einer eigenen, gut abgedeckten Dunggrube versehen sein. Er muß einen besonderen Zugang von außen haben. Die Umfriedung muß so geschaffen sein, daß sie Menschen und Tieren den Zutritt aus den übrigen Anlagen des Betriebes verwehrt. Die mit der Pflege und Wartung der Quarantänetiere betrauten Personen sollen nach Möglichkeit in anderen Ställen nicht beschäftigt werden; sie haben Schutzkleidung zu tragen, die beim Verlassen des Stalles abzulegen ist; das Schuhwerk ist zu desinfizieren. (3) Einhufer sind wenigstens 4 Monate lang abzusondern und während dieser Zeit namentlich auf Rotz, Räude, Druse, Lymphangitis epizootica, ansteckende Blutarmut, Beschälseuche und Abortus equi sorgfältig zu untersuchen. Rinder sind wenigstens 3 Wochen abzusondern und während dieser Zeit namentlich auf Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche, Tuberkulose und seuchenhaftes Verkal-ben zu untersuchen. Die Untersuchungsverfahren auf Rotz, Druse, Lymphangitis epizootica, Räude, ansteckende Blutarmut, Beschälseuche und Abortus equi sowie auf Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche, Tuberkulose und seuch'enhaftes Verkalben der Rinder bestimmt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. Die Vorbehandlung der in Quarantäne befindlichen Tiere zur Serumgewinnung ist nicht zulässig. § 7 (1) Über die Aufstellung, Unterhaltung, Verwendung und Beaufsichtigung der Tierbestände sind besondere Bücher (Listen) gemäß Anlage 2 zu führen. (2) Das Einstellen der in den Herstellungsstätten zur Gewinnung von Erzeugnissen der im § 1 bezeich-neten Art gehaltenen Tiere in andere Stallungen, das Zusammenspannen oder der gemeinsame Weidegang von solchen Tieren mit anderen Tieren sowie die gemeinschaftliche Benutzung von Brunnen, Tränken und Schwemmen mit anderen Tieren ist nur gestattet, wenn eine Krankheitsverschleppung nach außen sowie eine Krankheitsübertragung auf die Tiere der Herstellungsstätte nach dem Gutachten des Kreistierarztes ausgeschlossen ist. § 8 (1) Jeder Abgang durch den Tod oder die Schlachtung von Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen und Hunden sowie Geflügel, die zur Herstellung von Erzeugnissen der im § 1 bezeichneten Art gedient haben, ist durch den Leiter des Betriebes sofort dem zuständigen Kreistierarzt anzuzeigen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Landesregierung. (2) Die Abgabe von Tieren, die in die Serumproduktion genommen worden sind, ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anlage 3 nur zur Schlachtung gestattet. (3) Tierkörper oder Tierkörperteile gefallener Tiere, die zur Herstellung von Erzeugnissen der im § 1 bezeichneten Art gedient haben, sind nach den geltenden Vorschriften der Tierkörperbeseitigung in dem Betrieb selbst oder in Tierkörperbeseitigungsanstalten unschädlich zu beseitigen. Die unschädliche Beseitigung findet durch hohe Hitzegrade statt. (4) Der Dünger der Versuchstiere und der Tiere, die zur Herstellung von Erzeugnissen der im § 1 bezeichneten Art gedient haben, darf nur nach ausreichender Desinfektion aus dem Betriebe entfernt werden. Für die Desinfektion ist die Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei Tierseuchen maßgebend. III. Friifur gcpflicht für Impfstoffe, Seren und Bakteriophagen § 9 Prüfungsstellen und Bedeutung der Prüfung (1) Alle Impfstoffe, Seren und Bakteriophagen unterliegen ausnahmslos einer Prüfungspflicht, abgesehen von Autovakzinen und stallspezifischen Vakzinen, deren Befreiung von der Prüfung der Genehmigung der für die Herstellerstätte zuständigen Landesregierung bedarf. Die Prüfung wird, soweit es sich um Impfstoffe, Seren und Bakteriophagen handelt, die in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik hergestellt sind, nach den bestehenden Prüfungsvorschriften von einem zentralen Prüfungsinstitut ausgeführt. Über die Freigabe des geprüften Erzeugnisses entscheidet, wenn es zur Behandlung von Menschen bestimmt ist, das Ministerium für Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik, wenn es für die Behandlung von Tieren bestimmt ist, das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das zentrale Prüfungsinstitut wird, soweit es sich um Erzeugnisse handelt, die für die Behandlung von Menschen vorgesehen sind, von dem Ministerium für Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt; für Erzeugnisse, die für die Behandlung von Tieren bestimmt sind, von dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. Durch beson-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland, einschließlich spezieller sozialistischer Länder, Wiedereingliederung Haftentlassener, sowie zur umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den. aufsichtsführenden.

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