Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 880

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 880 (GBl. DDR 1951, S. 880); 880 Gesetzblatt Nr. 117 Ausgabetag: 4. Oktober 1951 Anlage zu § 1 Abs. 1 vorstehender Durchführungsbestimmung Liste der Versorgungsberechtigten Lfd. Nr. Versicherungs- schein-Nr. Name, Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Wohn- anschrift Monats- gehalt (Brutto) Höhe der Rente in °/ Bezeichnung des Betriebes Tätig als 1 2 3 4 3 6 7 8 9 1 (Wird von der Prof. Müller, 13.3 98 Dresden WH, DM 1800, 60°/ TH Dresden Professor 2 Landesversiche- mngsanstalt Brandenburg ausgelüllt) Kurt Berlin Straßstr. 2 mit Lehrstuhl 3 usw. Berlin, den - 195 Bestätigt Staatssekretariat für Hochschulwesen Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Erholungsurlaub. Zusatzurlaub in bestimmtenProduktionszweigen Vom 30. September 1951 Auf Grund des § 5 Abs. 4 der Verordnung vom 7. Juni 1951 über Erholungsurlaub (GBl. S. 547) wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: § 1 (1) In allen Betrieben der Produktionszweige Bergbau, Metallurgie, Grundstoff-Chemie, Energie, Eisenbahn, Zement-Industrie und Feuerfeste Industrie kann Betriebsangehörigen mit mehrjähriger ununterbrochener Tätigkeit im gleichen Betrieb ein zusätzlicher Urlaub gewährt werden. (2) In bestimmten Betrieben im Bereich des Ministeriums für Maschinenbau der Deutschen Demokratischen Republik kann Betriebsangehörigen mit rr jhrjähriger ununterbrochener Tätigkeit im gleichen Betrieb gleichfalls zusätzlicher Urlaub gewährt werden. An die Betriebsleitungen dieser von den Ministerien für Maschinenbau und für Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik bestimmten Betriebe ergehen unmittelbar von dem Minister für Maschinenbau der Deutschen Demokratischen Republik entsprechende Anweisungen. § 2 (1) Der zusätzliche Urlaub für Betriebsangehörige beträgt im Urlaubsjahr bei mindestens dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit im gleichen Betrieb 1 Tag, bei mindestens fünfjähriger ununterbrochener Tätigkeit im gleichen Betrieb 2 Tage, bei mindestens zehnjähriger ununterbrochener Tätigkeit im gleichen Betrieb 3 Tage. (2) Der zusätzliche Urlaub kann im Urlaubsjahr gewährt werden, wenn die mindestens drei-, fünf-oder zehnjährige ununterbrochene Tätigkeit im gleichen Betrieb vor dem 30. Juni des Urlaubsjahres vollendet wird. § 3 Ist ein Anspruch auf Zusatzurlaub für langjährige ununterbrochene Tätigkeit auch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen herzuleiten, so wird Zusatzurlaub aus diesem Grunde nur einmal gewährt nach der für den Urlaubsberechtigten günstigeren Regelung. § 4 Die Betriebsleiter haben dafür Sorge zu tragen, daß Bestimmungen über zusätzlichen Urlaub gemäß dieser Durchführungsbestimmung in den abzuschließenden Betriebskollektivverträgen Aufnahme finden. In den bereits abgeschlossenen Betriebskollektivverträgen erfolgt die Aufnahme dieser Bestimmungen als Nachtrag zum Betriebskollektivvertrag. § 5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1951 in Kraft- Berlin, den 30. September 1951 Ministerium für Arbeit C h w a 1 e k Minister Herausgegeben von der Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (363) Deutscher Zentralverlag, Berlin 0 17, Mlchaelkirchstr. 17 Fernsprecher: 6/61)1 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelnummern je Seite 0,03 DM sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II, Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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