Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 872

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 872 (GBl. DDR 1951, S. 872); 872 Gesetzblatt Nr. 115 Ausgabetag: 27. September 1951 (2) Die Vergütung der Lektoren und Lehrbeauftragten erfolgt nach der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren (GBl. S. 677). § 7 (1) Sofern an der Universität oder Hochschule ein Institut für Slawistik besteht, sind die Lektoren und Lehrbeauftragten Mitarbeiter dieses Instituts. Ihre fachliche Anleitung erhalten sie durch einen Dozenten, der dem für die russische Sprache zuständigen Mitglied des Lehrkörpers dieses Instituts zugeteilt wird. (2) An Universitäten und Hochschulen, an denen keine Institute für Slawistik bestehen, werden die Lektoren für russische Sprache zu einer Arbeitsgruppe zusammengefaßt. Die fachliche Anleitung dieser Arbeitsgruppe übernimmt ein Dozent für russische Sprache und Literatur. II. Unterricht In deutscher Sprache und Literatur für alle Studierenden § 8 Zur Hebung des kulturellen Niveaus werden an allen Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik für alle Studierenden Zirkel für deutsche Sprache und Literatur eingerichtet. § 9 Der Unterricht in deutscher Sprache und Literatur erstreckt sich auf die Dauer von zwei Studienjahren. Es wird vierzehntäglich ein zweistündiger Zirkel abgehalten. § 10 Für den Unterricht in deutscher Sprache und Literatur ist die Kenntnis der deutschen Sprache und Literatur, so wie sie in den Lehrplänen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten und der Oberschulen verlangt wird, Voraussetzung. § 11 Im Unterricht in deutscher Sprache werden laufend schriftliche Übungsarbeiten angefertigt. Im Unterricht über deutsche Literatur wird im letzten Monat eines jeden Semesters eine schriftliche Hausarbeit an gefertigt. Zwischenprüfungen in deutscher Sprache und Literatur finden nicht statt. § 12 (1) Der Unterricht in deutscher Sprache und Literatur wird nach einem einheitlichen Studienplan durchgeführt. (2) Am Ende des Unterrichts wird von jedem Studierenden verlangt: a) die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, b) ein vertieftes Verständnis für die Bedeutung der fortschrittlichen deutschen Literatur in der Entwicklung der Gesellschaft. § 13 (1) Die Zirkel werden von Lektoren durchgeführt. (2) Die Vergütung der Lektoren erfolgt nach der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren (GBl. S. 677). § 14 Die Lektoren für deutsche Sprache und Literatur werden an den Universitäten und Hochschulen zu einer Arbeitsgruppe zusammengefaßt. Die fachliche Anleitung dieser Arbeitsgruppe übernimmt ein Dozent für deutsche Sprache und Literatur. III. Gemeinsame Bestimmungen § 15 Der Prorektor oder stellvertretende Direktor für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium sowie für die allgemeinen Vorlesungen in russischer Sprache und Literatur und in deutscher Sprache und Literatur übt die allgemeine Anleitung und Aufsicht über die Lektoren und Lehrbeauftragten für russische Sprache und Literatur und für deutsche Sprache und Literatur aus. § 16 (1) An allen Universitäten und Hochschulen werden die zur Realisierung des Unterrichts in russischer Sprache und Literatur und in deutscher Sprache und Literatur notwendigen Planstellen für Dozenten, Lektoren und Hilfsassistenten geschaffen. (2) Die Universitäts- und Hochschulverwaltungen haben die Voraussetzungen für die Durchführung des Studiums zu schaffen und hierfür vor allem Arbeitsräume und Handbibliotheken einzurichten. IV. Übergangsbestimmungen § 17 (1) Für die Studierenden, die im Studienjahr 1951/52 bereits ihr drittes oder ein späteres Studienjahr beginnen, werden durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik besondere Richtlinien über Zwischenprüfungen und Staatsexamina in russischer Sprache und Literatur erlassen. (2) Studierende, die im Studienjahr 1951/52 ihr letztes Studienjahr beginnen, nehmen am Unterricht in russischer Sprache und Literatur für alle Studierenden nicht teil. § 18 Studierende, die im Studienjahr 1951/52 ihr zweites Studienjahr beginnen, nehmen am Unterricht in deutscher Sprache und Literatur für alle Studierenden nicht teil. V. Schlußbestimmungen § 19 Das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik erläßt zur Regelung von Einzelheiten besondere Richtlinien. § 20 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. September 1951 in Kraft. Berlin, den 20. September 1951 Staatssekretariat für Hochschulwesen Prof. Dr. Harig Staatssekretär Herausgegeben von der Regierungskanziei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (353) Deutscher Zentralverlag, Berlin 0 17, Miehaelkirchstr. 17 Fernsprecher: 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelnummern je Seite 0,03 DM sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II, Berlin-Treptow, Am Treptower Park 23-30;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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