Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 839

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 839 (GBl. DDR 1951, S. 839); der un=** 'l' 839 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1951 Berlin, den 15. September 1951 Nr. 111 Tag Inhalt Seite S. 9. 51 Verordnung über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der Deutschen Demokratischen Republik 8 59 6. 9. 51 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren Vergütungen an Kunsthochschulen 840 Verordnung über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 6. September 1951 Der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sind die Verwaltung und der Schutz des ausländischen Vermögens übertragen worden, das bis zur Übergabe der Verwaltungsfunktionen an die deutschen Dienststellen unter Kontrolle der Sowjetischen Militär-Administration stand. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat die Verwaltung und den Schutz des ausländischen Vermögens übernommen und bestimmt dazu das Folgende: § 1 (1) Vermögen, das ganz oder teilweise Ausländem gehört oder unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländem steht, wird in Verwaltung und Schutz genommen. (2) Der Verwaltung und dem Schutz unterliegt das ausländische Vermögen, das am 8. Mai 1945 vorhanden war. (3) Die endgültige Regelung der das ausländische Vermögen betreffenden Fragen erfolgt bei Abschluß des Friedensvertrages mit Deutschland. § 2 (1) Die Verwaltung des ausländischen Vermögens wird bis zum Abschluß des Friedensvertrages mit Deutschland von den zuständigen Fachministerien oder den dazu bestimmten Körperschaften durchgeführt. (2) Die Verwaltung des ausländischen Vermögens wird übertragen: a) Für wirtschaftliche Unternehmen, die Ausländern gehören oder an denen Ausländer ganz oder überwiegend beteiligt sind, den zuständigen Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik oder den Organen für die Verwaltung der örtlichen Industrie. Die Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik können die Verwaltung den ihnen unterstehenden Vereinigungen dervolks-eigenen Wirtschaft übertragen. b) Für sonstige ausländische Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen, der Deutschen Investitionsbank. Dies gilt nicht für Beteiligungen, die zum Betriebsvermögen der nach a) verwalteten Unternehmen gehören. Die Rechte aus diesen Beteiligungen werden von den unter a) genannten Fachministerien oder Organen wahrgenommen. c) Für ausländische Vermögenswerte, die sich im Besitz, in Verwaltung oder Verwahrung von öffentlichen Körperschaften, Anstalten oder Organisationen befinden, den jeweils zuständigen Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik und der Länder. Die Ministerien können die Verwaltung den ihnen nachgeordneten Körperschaften, Anstalten oder Organisationen übertragen. d) Für Zahlungsmittel, Wertpapiere und Wertsachen, die sich in Verwahrung von Banken und Sparkassen befinden, derDeutschen Notenbank. e) Für Postscheck- und Postsparguthaben, der Deutschen Post. f) Für alle übrigen ausländischen Vermögenswerte, die sich in ihrem Gebiet befinden, den Stadt- und Landkreisen oder den vom Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik bestimmten Verwaltungsdienststellen. § 3 Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen derDeutschen Demokratischen Republik aus. Es kann Weisungen in grundsätzlichen und in Einzelfragen geben und die zur Durchführung gelangenden Maßnahmen auf ihre Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen. § 4 (1) Jede Verfügung über ausländisches Eigentum, das unter Verwaltung und Schutz steht, ist verboten. Dies gilt auch für Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung sowie für die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen. (2) Die Verwalter ausländischen Vermögens sind verpflichtet, dieses nach den Regeln ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bewirtschaften. Sie können die hierzu erforderlichen Rechtsgeschäfte abschließen und in diesem Rahmen über das verwaltete Vermögen verfügen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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