Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 688

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 688 (GBl. DDR 1951, S. 688); 688 Gesetzblatt Nr. 86 Ausgabetag: 18. Juli 1951 Selbstverwaltungsorgane Träger der gesamten Wirtschaftspolitik. Darum werden die Ämter für Arbeit als selbständige Dienststellen aufgelöst und in der demokratischen Selbstverwaltung Organe für die Aufgaben der Arbeitsverwaltungen errichtet. Zu diesem Zweck wird auf Grund des § 59 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 349) folgendes verordnet: § 1 (1) Zur weiteren Vereinfachung unserer Verwaltung werden die Aufgaben der bisherigen Ämter für Arbeit von den neu zu bildenden Abteilungen für Arbeit in den Verwaltungen der Räte der Stadt- bzw. Landkreise übernommen. (2) Die Haushaltsmittel, die zur Bestreitung der persönlichen und sächlichen Kosten der Abteilungen für Arbeit erforderlich sind, werden von den Räten der Stadt- bzw. Landkreise in ihren Haushaltsplan eingeplant. (3) Die Anleitung und Anweisung der Abteilungen für Arbeit bei den Räten der Stadt- bzw. Landkreise erfolgt durch die Hauptabteilungen für Arbeit des zuständigen Fachministeriums der Landesregierungen bzw. durch das Ministerium für Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik. (4) Die Abteilungen für Arbeit sind in folgende Fachgebiete aufzugliedern: a) Planung und Statistik, b) Arbeitskräftelenkung, c) Arbeitsschutz, d) Kollektivverträge und Lohnkontrollen. § 2 Die Abteilungen für Arbeit haben die Aufgabe: 1. a) die Reserven an Arbeitskräften zu erfassen, den Ausgleich zwischen den Betrieben sowie den zwischen- und überbezirklichen Ausgleich von Arbeitskräften zu organisieren; b) die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe bei der Werbung von Arbeitskräften zu unterstützen; c) bei der Lenkung der Nachwuchskräfte mitzuwirken; d) die arbeitsfähigen schwerbeschädigten und körperbehinderten Arbeitskräfte in den Arbeitsprozeß einzugliedern; e) Meldekarten für Arbeitsuchende auszustellen, Kontrolltage festzusetzen und eine Meldekontrolle über die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung durchzuführen. In Landkreisen kann der Rat des Kreises die Bürgermeister der Gemeinden mit der Durchführung der Meldekontrolie beauftragen. f) die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb ihres Aufgabenbereiches zu kontrollieren. 2. a) die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu überprüfen und die Beseitigung festgestellter Mängel zu veranlassen; b) Betriebsunfälle und deren Ursachen in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzkommissionen zu untersuchen; c) die Arbeitsschutzkommissionen in den Betrieben in Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund anzuleiten; 3. a) Betriebskollektivverträge nach den Bestimmungen der geltenden Kollektivvertragsverordnungen zu bestätigen und ihre Einhaltung zu überwachen; b) Eetriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen und Betrieben zu bestätigen, ihre Durchführung zu kontrollieren und die Beachtung der Tarifverträge sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. § 3 Folgende dem Ministerium für Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik und den bisherigen Ämtern für Arbeit obliegenden Aufgaben werden der Sozialversicherung übertragen: 1. die Erfassung von Schwerbeschädigten und Invaliden, die auf Grund ihrer Beschädigung oder Körperbehinderung nicht in den Arbeitsprozeß einbezogen werden können; 2. die Arbeitslosenversicherung nach Maßgabe der Verordnung vom 1. Februar 1947 über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit (veröffentlicht im Jahrbuch „Arbeit und Sozialfürsorge“ Teil I S. 347) mit Ausnahme der bei den Abteilungen für Arbeit verbliebenen Aufgaben (§ 2 Ziffer 1 Buchst, e). § 4 (1) Das Staatssekretariat für Berufsausbildung übernimmt bis zum 31. August 1951 die bisherigen Aufgaben und die Verantwortung des Ministeriums für Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik und seiner Verwaltungen für die Durchführung des N ach wuchsplan es. (2) In den Ministerien für Wirtschaft der Landesregierungen sind Hauptabteilungen für Berufsausbildung zu schaffen, die den Weisungen des Staatssekretariats für Berufsausbildung unterstehen. (3) Bei den Räten der Stadt- und Landkreise sind Abteilungen für Berufsausbildung zu schaffen. (4) Das Staatssekretariat für Berufsausbildung erläßt hierzu gemeinsam mit dem Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik die notwendigen. Anweisungen. § 5 Die Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich sind im Bereich ihrer Zuständigkeit verantwortlich für 1. die Aufstellung von Arbeitskräfteplänen auf Grund des Volkswirtschaftsplanes und deren Durchführung; 2. die Werbung von Arbeitskräften; 3. die Sicherung des Facharbeiternachwuchses durch Einrichtung von Lehrplätzen, Ausbau des Betriebsberufsschulwesens und den Bau von Lehrlingswohnheimen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

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