Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 658

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 658 (GBl. DDR 1951, S. 658); 658 Gesetzblatt Nr. 81 Ausgabetag: 7. Juli 1951 \ (2) Kommt es nicht zu einer Vereinbarung über den Vertragsabschluß, so gelten die Bestimmungen des Abs. 4 und 5 des §25 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Februar 1951. § 5 Der Bericht über die Durchführung der abgeschlossenen Verträge ist vom VEAB bis zum 10. September 1951 der VVEAB und dem Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, vorzulegen, der ihn nach Überprüfung bis zum 15. September 1951 dem Ministerium für Handel und Versorgung des Landes Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse übergibt. Das Ministerium für Handel und Versorgung Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse legt einen zusammengefaßten Bericht bis zum 25. September 1951 dem Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Deutschen Demokratischen Republik vor. § 6 Korbweidenruten aus einem anerkannten Feldbestand dürfen bis zum 31. März 1952 nur zur Stecklingsgewinnung verwendet werden. Eine Abgabe von anerkanntem erfaßtem Rutenmaterial zu anderen Zwecken vor dem genannten Termin ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik gestattet. Ablieferungsverträge über den Ertrag dieser Stecklingsflächen zu Konsumzwecken können erst nach dem 31. März 1952 abgeschlossen werden. § 7 Die Anbauer sind verpflichtet, die Weidenanlagen in der Zeit vom 15. November 1951 bis zum 15. März 1952 zu schneiden. Stockkulturen sind von dieser Bestimmung ausgenommen. § 8 (1) Die Verteilung der von den VEAB übernommenen Weiden obliegt den Landesregierungen Hauptabteilung Materialversorgung in Zusammenarbeit mit der DHZ Holz. Sie wird nach einem Plan durchgeführt, der vom Staatssekretariat für Materialversorgung bis zum 1. Oktober 1951 unter Berücksichtigung der Produktionsplanung aufzustellen ist. Eine Durchschrift des Planes ist derö Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu übergeben. (2) Der VEAB darf die übernommenen Weiden nur gegen einen von der Hauptabteilung Materialversorgung der Landesregierung oder der von ihr beauftragten Dienststelle ausgestellten Berechtigungsschein zum Bezüge von Korbweiden und Weidenschienen ausliefern. Die gelieferte Menge ist in Grün- und Trockengewicht auf dem Berechtigungsschein einzutragen. (3) Anbauer, die gleichzeitig Verarbeitungsbetriebe sind und auf Grund von Berechtigungsscheinen Weidenmengen zu erhalten haben, dürfen diese Mengen ihrem eigenen vertraglichen Abgabekontingent entnehmen, wobei sie aber keine qualitativen Aussortierungen für den eigenen Verbrauch vornehmen dürfen. Sie erhalten diese Mengen auf ihre Ablieferung angerechnet. (4) Die Berechnung der Gewichte der Korbweiden, Weidenstöcke usw. erfolgt bei der Erfassung und bei der Abgabe an den Bedarfsträger unter Zugrundelegung des Weidengrüngewichtes. Der Prozentsatz der Feuchtigkeit ist bei der Abnahme durch den VEAB durch einen Sachverständigen festzusetzen. §9 (1) Die VEAB haben bei der Annahme der Korbweiden Ablieferungsbescheinigungen in dreifacher Ausfertigung auszustellen; 1. die erste Ausfertigung erhält der Anbauer, 2. die zweite Ausfertigung ist dem Bürgermeister der betreffenden Gemeinde zur Überprüfung des Ablieferungsstandes der Anbauer auszuhändigen, 3. die dritte Ausfertigung verbleibt bei der Erfassungsstelle. (2) Der VEAB ist verpflichtet, dem Anbauer die übernommenen Weiden innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme zu bezahlen. § 10 Der Aufkauf von Korb- und Bandstockweiden, die über die im Vertrag festgesetzte Menge hinaus erzeugt werden, ist von den VVEAB durchzuführen. § 11 Die Abnahme, Festsetzung der Güte, Abrechnung und Bezahlung der abgelieferten Weiden erfolgen nach den Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 152 vom 1. Oktober 1948 (PrVOBl. S. 217). § 12 Sofern in dieser Anordnung keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten auch für die Pflichtablieferung von Korbweiden die §§ 2, 5, 11, 17, 18, 20, 21 bis 23 der Verordnung vom 15. Februar 1951 und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sinngemäß. § 13 Über die Bearbeitung, Pflege, Schädlingsbekämpfung, Rodung und Neuanlagen von Weidenflächen erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik besondere Bestimmungen. . § 14 Verstöße gegen diese Anordnung wejden nach § 9 der Wirtschaftsstrafveror3nung“vöin 23. Sep%mber 1948 (ZVOB1. S. 439) bestraft, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. § 15 Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Bestimmungen über die Pflichtablieferung und den Aufkauf von Korb- und Bandstockweiden außer Kraft. Berlin, den 26. Juni 1951 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Scholz Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde bereits abgewehrt.

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