Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 631

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 631 (GBl. DDR 1951, S. 631); Gesetzblatt Nr. 78 Ausgabetag: 29. Juni 1951 631 wesenen Tilgungsraten hinaus zurückgezahlte Tilgungsbeträge der Baukreditschuldsumme werden ihm zurückerstattet. § 8 (1) Die nach §§ 3 bis 7 an den Bauern zu zahlende Entschädigung wird aus Haushaltsmitteln des Landes für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. (2) Die von dem Bauern zu zahlende Entschädigung wird in gleicher Weise wie der Kaufpreis für den Boden eingezogen. § 9 (1) Ist die Neubauernwirtschaft dem Bauern durch Beschluß der Landesbodenkommission aus Gründen, die in der Person des Bauern liegen, entzogen worden, so dürfen lebendes und totes Inventar sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse, Saatgut, Düngemittel usw. von der Neubauernwirtschaft nicht entfernt werden. Außerdem geht er aller Erstattungsoder sonstiger Ansprüche, die ihm bei einer ordnungsmäßigen Rückgabe zustehen würden, verlustig. (2) Das gleiche trifft zu, wenn der Bauer seine Neubauernwirtschaft ohne ordnungsgemäße Rückgabe verlassen hat. § 10 (1) Der zurückgebende Bauer hat das Grundstück und die bisher von ihm benutzte Wohnung zu dem von der Kreisbodenkommission bestimmten Termin zu räumen, der jedoch bei ordnungsmäßiger Rückgabe nicht später als bis zum 31. Juli des Jahres festgesetzt werden darf. Die Räumung ist bei Fristüberschreitung oder Weigerung im Verwaltungszwangsverfahren durchzuführen. Die Anmeldung der Rückgabe einer Neubauernwirtschaft ist von der Kreisbodenkommission unter Angabe der Räumungsfrist dem Kreiswohnungsamt mitzuteilen. (2) Die Vorschrif ten des Abs. 1 finden entsprechende Anwendung, wenn der zurückgebende Bauer mit Rücksicht auf die Übernahme der Neubauernwirtschaft eine Wohnung in einem fremden Grundstück bezogen hat oder auf einem solchen Grundstück Wirtschaftsgebäude benutzt. § 11 (1) Rechtsgeschäfte über lebendes oder totes Inventar sowie über landwirtschaftliche Erzeugnisse, welche der Bauer im letzten Jahr vor der Rückgabe abgeschlossen hat, können innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Neubauernwirtschaft durch Klage gegen den anderen Vertragsteil angefochten werden, wenn durch das Rechtsgeschäft der zur ordnungsgemäßen Fortführung der Neubauernwirtschaft erforderliche Bestand (§ 2) gemindert wird und dies dem anderen Teil bekannt war oder von ihm hätte erkannt werden müssen. Rechtsgeschäfte zur Erfüllung des Ablieferungssolls werden hiervon nicht betroffen. Für das Anfechtungsverfahren, in welchem das Land durch den Vorsitzenden der Kreisbodenkommission vertreten wird, ist das ordentliche Gericht zuständig. (2) Nimmt der Bauer Rechtsgeschäfte über Inventar vor, die eine ordnungsgemäße Fortführung der Neubäuernwirtschaft beeinträchtigen, oder ist aus anderen Gründen anzunehmen, daß er die Neubauernwirtschaft auf geben will, so kann der Vorsitzende der Kreisbodenkommission durch schriftliche Anordnung dem Bauern jede Verfügung über Inventar und landwirtschaftliche Erzeugnisse im öffentlichen Interesse verbieten. Das Verfügungsverbot ist zuzustellen und in der für amtliche Bekanntmachungen des Rates des Kreises bestimmten Zeitung zu veröffentlichen. Wird dem Verfügungsverbot zuwidergehandelt, so sind die aus der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts sich ergebenden Ansprüche durch den Vorsitzenden der Kreisbodenkommission im Verwaltungswege geltend zu machen. (3) Nach der Zustellung des Verfügungsverbotes darf der Bauer Verfügungen'über Inventar oder Vorräte nur mit Zustimmung des Vorsitzenden der Kreisbodenkommission, die für jeden einzelnen Fall gesondert zu erteilen ist, vornehmen. § 12 (1) Alle Entscheidungen der Kreisbodenkommission sind den Betroffenen zuzustellen oder gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Die Entscheidung soll eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. (2) Gegen die Entscheidungen können die Betroffenen innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach Empfang der Entscheidung Einspruch bei der zuständigen Kreisbodenkommission einlegen. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so entscheidet die Landesbodenkommission auf Beschwerde endgültig. Der Einspruch muß schriftlich oder zu Protokoll bei der zuständigen Kreisbodenkommission, die Beschwerde ebenso beim Sekretariat der Landesbodenkommission oder bei der zuständigen Kreisbodenkommission eingelegt werden. § 13 (1) Der nachfolgende Erwerber erhält die Neubauernwirtschaft durch die Kreisbodenkommission als Neuzuteilung aus dem Bodenfonds. Seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für den Boden regelt sich nach den Bestimmungen über die Erstausgabe von Bodenreformland. Kaufpreisraten, die von den Vorbesitzern geleistet worden sind, werden nicht angerechnet. (2) Beträge für Wertverbesserungen, die dem Vorbesitzer gutgebracht worden sind, müssen dem Kaufpreis, wie dieser bei der Erstaufgäbe festgesetzt worden ist, hinzugerechnet'werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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