Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 614

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 614 (GBl. DDR 1951, S. 614); 614 Gesetzblatt Nr. 76 Ausgabetag: 27. Juni 1951 Demokratischen Republik befindet. Eine Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs besteht jedoch nicht, wenn der Schuldner des Entgeltes die freiberufliche Dienstleistung lediglich für private Zwecke in Anspruch genommen hat (z. B. ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, privater Sprach- oder Musikunterricht, künstlerische Vorträge bei Familienfestlichkeiten, Leistungen der Architekten für den privaten Hausbesitz). (2) Der Steuerabzug ist vom Schuldner des Ent- geltes für Rechnung des Empfängers des Entgeltes im Zeitpunkt der Zahlung, Gutschrift oder Verrechnung der Vergütung vorzunehmen. § b Abführung der Steuerabzugsbeträge Der Schuldner des Entgeltes hat die einbehaltene Steuer unter der Bezeichnung „Steuerabzug von freiberuflichen Einkünften“ innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats an das für die Abführung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten. Gleichzeitig sind dem Finanzamt der Gesamtbetrag der steuerabzugspflichtigen Entgelte und der Gesamtbetrag der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge anzuzeigen. § 6 Steuerabzugsbescheinigung und Aufzeichnungspflicht Der Schuldner des Entgeltes ist verpflichtet: 1. dem Empfänger des Entgeltes die Höhe des Steuerabzugs zu bescheinigen, 2. die steuerabzugspflichtigen Entgelte laufend aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen den Zeitpunkt der Zahlung, der Gutschrift oder der Verrechnung der Entgelte sowie die Höhe der Steuerabzugsbeträge und den Zeitpunkt der Abführung an das Finanzamt erkennen lassen. § 7 Erstattung (1) Steuerabzugsbeträge werden dem Empfänger des Entgeltes auf Antrag erstattet, wenn 1. die Steuerabzugsbeträge einbehalten und abgeführt worden sind, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestanden hat, 2. die einbehaltenen und abgeführten Steuerabzugsbeträge die durch etwaige Veranlagung festgestellte Einkommensteuer übersteigen, 3. in den Fällen des § 3 Abs. 2 der LStÄVO die Jahressteuer nach den Bestimmungen dieser Verordnung höher ist als die Jahressteuer nach den bisher geltenden Vorschriften unter Berücksichtigung einer Senkung der Lohnsteuer um 10°/o. (2) Steuerabzugsbeträge dürfen nur an Entgeltempfänger erstattet werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik haben. (3) Die Erstattung ist durch das Finanzamt vorzunehmen, in dessen Bezirk der Empfänger des Entgeltes seinen Wohnsitz hat. Sie darf erst dann erfolgen, wenn der Empfänger des Entgeltes durch Vorlage der Steuerabzugsbescheinigungen im Sinne des § 6 Ziffer 1 die Abführung und die Höhe der Steuerabzugsbeträge nachgewiesen hat. § 8 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1951 in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1951 Ministerium der Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär Zweite Durchführungsbestimmung zu der Verordnung zur Änderung der Besteuerung der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz (LStÄVO). Berechnung u. Entrichtung der Einkommensteuer- Abschlagszahlungen (Vorauszahlungen) für Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug unterliegen Vom 20. Juni 1951 Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Verordnung vom 24. Mai 1951 zur Änderung der Besteuerung der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz (GBl. S. 493) wird bestimmt: § 1 Verpflichtung zur Abschlagszahlung (Vorauszahlung) (1) Lohnempfänger haben Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, wenn sie im Kalenderjahr noch andere Einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung usw.) von mehr als 720, DM beziehen. (2) Steuerpflichtige, die freiberufliche Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 der LStÄVO oder derartige Einkünfte und Lohneinkünfte erzielen und bei der freiberuf liehen Tätigkeit im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zwei technische Hilfspersonen beschäftigen, haben Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, wenn 1. die Entgelte aus freiberuflicher Tätigkeit, die dem Steuerabzug nach § 4 der LStÄVO nicht unterlegen haben, im Kalendervierteljahr 1000, DM übersteigen, 2. im Kalenderjahr noch andere Einkünfte von mehr als 720, DM bezogen werden. (3) Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die im Jahresdurchschnitt mehr als zwei technische Hilfspersonen beschäftigen, haben Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, wenn ihre Jahreseinkommensteuer die durch Steuerabzug entrichtete Einkommensteuer übersteigt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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