Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 561

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 561 (GBl. DDR 1951, S. 561); Gesetzblatt Nr. 70 Ausgabetag: 15. Juni 1951 561 4. Änderungen im Berichtswesen (Vordrucke, Nomenklatur, Zeiträume, Termine usw.) bedürfen gemäß § 4 Abs. 2 der Durchführungsbestimmung vom 6. Oktober 1949 zur Anordnung über die Neuordnung und Bestätigung der statistischen Berichterstattung (GBl. S. 53) der Zustimmung der Staatlichen Plankommission Statistisches Zentralamt. Berlin, den 26. Mai 1951 Staatliche Plankommission Der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Leuschner Staatssekretär Instruktion zur Berichterstattung über den Volkswirtschaftsplan 1951. Bauwirtschaft Vom 26. Mai 1951 Auf Grund des § 23 Abs. 13 des Gesetzes vom 14. März 1951 über den Volkswirtschaftsplan 1951, das erste Jahr des Fünf jahrplanes der Deutschen Demokratischen Republik, (GBl. S. 187) und in Übereinstimmung mit der Instruktion vom 10. April 1951 zu dem durch den Volkswirtschaftsplan 1951 vorgeschriebenen Plan für die Bauwirtschaft (GBl. S. 2J56) wird für die Berichterstattung über die Durchführung dieses Planes bestimmt: 1. Zur statistischen Kontrolle der Erfüllung des Bauwirtschaftsplanes wird eine monatliche Berichterstattung mit Vordruck IM-Bau durchgeführt. Diese Berichterstattung hat den monatlichen Baufortschritt nach den Planoberbegriffen des Bauwirtschaftsplanes (Anlage A der Instruktion zum Bauwirtschaftsplan 1951) festzustellen. In Verbindung mit dieser Berichterstattung ist auf einem gesonderten Einlagebogen zum Vordruck IM-Bau ergänzend der Auftragsstand nach der Feinnomenklatur des Bauwirtschaftsplanes (Anlage B der Instruktion zum Bauwirtschaftsplan 1951) zu melden. 2. Der Erhebungsvordruck IM-Bau und die dazugehörige Ergänzungsmeldung über den Auftragsstand sind für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik einheitlich und verbindlich. Muster der Erhebungsvordrucke sind in der Anlage*) zu dieser Instruktion (vgl. Erläuterungshefte zur IM-Bau-Berichterstattung) und zur monatlichen Berichterstattung über den Auftragsstand enthalten. 3. Meldepflichtig sind: a) monatlich mit Vordruck IM-Bau: sämtliche volkseigenen Betriebe des Bau-. haupt- und Baunebengewerbes gleich wel- *) Hier nicht abgedruckt. -L eher Größe, einschl. der Regiebauabteilungen der volkseigenen Industrie, sämtliche privaten Betriebe des Bauhaupt-und Baunebengewerbes, soweit sie nicht zum Handwerk gehören; b) monatlich mit der Ergänzungsmeldung über den Auftragsstand (Einlagebogen zur IM-Bau-Berichterstattung) : sämtliche volkseigenen Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes gleich welcher Größe, einschl. der Regiebauabteilungen der volkseigenen Industrie. 4. Die Handwerksbetriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, soweit sie nach der Durchführungsanordnung vom 26. Januar 1950 zur Anordnung der Förderung der Initiative des Handwerks (GBl. S. 31) den Handwerkskammern anzugehören haben, unterliegen der Abrechnung des Volkswirtschaftsplanes 1951 für das Handwerk (vgl. Instruktion vom 26. Mai 1951 zur Berichterstattung über den Volkswirtschaftsplan 1951 Handwerk [GBl. S. 569]). 5. Zur Durchführung betriebsanalytischer Untersuchungen wird die monatliche IM-Bau-Berichterstattung durch Zusatzfragen erweitert. Hierfür werden besondere Einlagebogen verwendet, deren Form und Inhalt von der Staatlichen Plankommission, Statistisches Zentralamt, festgelegt werden. 6. Sämtliche nach Ziffer 3 meldepflichtigen Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes unterliegen bezüglich der staatlichen Kontrolle der Erfüllung des Planes „Arbeitskräfte, Produktivität und Lohnsumme“ der Instruktion vom 26. Mai 1951 zur Berichterstattung über den Volkswirtschaftsplan 1951 Arbeitskräfte (GBl. S. 563). 7. Bei betrieblichen Verbindungen zwischen a) meldepflichtigen Baubetrieben im Sinne dieser Instruktion und b) sonstigen Produktionsbetrieben, die der statistischen Kontrolle der Erfüllung des Planes der Industrieproduktion (ausschl. Rohholz-, Rinden-, Harzgewinnung) mit Erhebungsvordruck „IM“ unterliegen, sind für den die Bauwirtschaft betreffenden Betriebsteil und für die sonstige Erzeugung gesonderte Erhebungsvordrucke „IM“ und „IQ“ zu verwenden. Berlin, den 26. Mai 1951 Staatliche Plankommission Der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Leuschner Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise eines Instrukteurs in das Operationsgebiet zur Wahrnehmung des Treffs ist ein Reiseplan auszuarbeiten, der entsprechend der bestehenden Ordnung durch den zuständigen Dienstvorgesetzten zu bestätigen ist.

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