Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 550 (GBl. DDR 1951, S. 550); 550 Gesetzblatt Nr. 69 Ausgabetag: 14. Juni 1951 JNoch: Anlage H alogen-Kohlenwasserstof f e, Kadmium oder seinen Verbindungen, Kalkstickstoffe, Kohlenoxyd, Mangan oder seinen Verbindungen, Methanol, Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologen und deren Abkömmlingen, Nitro-Gase, Phosphor oder seinen Verbindungen, Quarzstaub, Quecksilber oder seinen Verbindungen, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Thomasmehl, sofern sie bei Ausübung ihrer Arbeit tatsächlich gefährdet sind; 4. mit angelegtem Atemschutzgerät arbeiten müssen. Verordnung über Kündigungsrecht. Vom 7. Juni 1951 Auf Grund § 39 des Gesetzes der- Arbeit vom 19. April 1950 zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 349) wird verordnet: I. Allgemeines § 1 (1) Das Arbeitsvertragsverhältnis eines Arbeiters oder Angestellten’kann nur nach den Vorschriften [ dieser Verordnung gekündigt werden. (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf 1. Be: ufsausbildungsverhältnisse; 2. die Arbeitsvertragsverhältnisse mit Personen, die zur Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes von den verfassungsmäßig dazu bestimmten j Körperschaften oder Personen gewählt oder j ernannt worden sind; 3. die Arbeitsvertragsverhältnisse für die Zeit, in der sie im Ausland zu erfüllen sind. § 2 (1) Für Personen, mit denen Einzelarbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden, finden die Bestimmungen der §§ 4 bis 8 dieser Verordnung keine Anwendung. (2) Die Kündigungsfristen sind im Einzelarbeitsvertrag festzulegen. Zeitlich begrenzte Arbeitsvertragsverhältnisse sind für die Dauer von mehr als sechs Monaten zulässig. § 3 Von den Bestimmungen dieser Verordnung bleiben unberührt die gesetzlichen Sonderbestimmungen für die Arbeitsvertragsverhältnisse der in der Land- . und Forstwirtschaft Beschäftigten, der Schwerbeschädigten und der Verfolgten des Naziregimes. II. Kündigung und Kündigungsfristen § 4 Während der ersten beiden Wochen der Beschäftigung gilt eine Kündigungsfrist von drei Arbeitstagen zum Arbeitsschluß. § 5 Nach Ablauf der ersten beiden Wochen der Beschäftigung gilt eine Kündigungsfrist von vierzehn Tagen zum Arbeitsschluß. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Angabe von Gründen. § 6 Auf die Kündigungsfrist nach § 4 kann zu Gunsten der Kündigungsfrist nach § 5 schriftlich verzichtet werden. § 7 Die Kündigungsfrist wird ermittelt nach der Dauer der Beschäftigung vom Tage der Einstellung bis zum Zugang der Kündigung. § 8 (1) Zeitlich begrenzte Arbeitsvertragsverhältnisse sind bis zu einer Dauer von sechs Monaten zulässig und bedürfen bei einer Dauer über einen Monat hinaus der Schriftform. (2) Wird ein Arbeitsvertragsverhältnis nach Ablauf der bestimmten Zeit fortgesetzt, so finden unter Anrechnung der vorangegangenen Beschäftigungszeit die Vorschriften der §§ 4 und 5 entsprechende Anwendung. § 9 Das Arbeitsvertragsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn a) der Beschäftigte durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verstößt; b) die fristlose Entlassung des Beschäftigten von einem zuständigen staatlichen Untersuchungsoder Kontrollorgan verlangt wird; c) der Beschäftigte in einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb unrichtige Angaben im Personalfragebogen macht; d) der Beschäftigte eine strafbare Handlung begangen hat, wegen der seine Weiterbeschäftigung im Betrieb nicht mehr zu vertreten ist; e) der Beschäftigte die Arbeitsleistung beharrlich verweigert; f) der B/schäftigte in einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb trotz mehrmaliger Verwarnung die Arbeitsdisziplin gröblich verletzt; g) bei einem befristeten Arbeitsvertragsverhältnis der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeitsleistung ungeeignet ist;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel Strafgesetzbuch und und gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Deutschen Demokratischen Republik sind: die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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