Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 5

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 5 (GBl. DDR 1951, S. 5); Gesetzblatt Nr. 1 Ausgabetag: 9. Januar 1951 5 (5) Die Herstellerabgabepreise verstehen sich netto, ausschl. Sack oder Umkartons, frachtfrei Bahn- oder Schiffsstation des Großhändlers, bei Fuhrenlieferungen frei Lager des Großhändlers. (6) Die Großhandelsabgabepreise verstehen sich netto, ausschl. Sack oder Umkartons, frei Haus des Einzelhändlers. § 3 ' Die im Jahre 1944 gültig gewesenen Zahlungsund Lieferbedingungen dürfen nicht zum Nachteil der Abnehmer verändert werden, soweit nicht in dieser Preisverordnung anderes bestimmt oder die Sechste Durchführungsbestimmung vom 15. Juli 1949 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (ZVOB1. I S. 548) anzuwenden ist. Berlin, den 23. Dezember 1950 § 4 Für den Rücklauf und die Sicherung rechtzeitiger Rückgabe der Verpackungsmittel Säcke und Umkartons gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 26. Mai 1947 über die Sicherstellung der Rückgabe von Verpackungsmitteln für Betriebe der Lebensmittelindustrie (ZVOB1. S. 63) in Verbindung mit der Verordnung vom 31. März 1948 über die Sicherung von Leihverpackung für Betriebe der Lebensmittelindustrie (ZVOB1. S. 136). Zuschläge für Leihverpackung dürfen nicht berechnet werden. § 5 Diese Preisverordnung tritt am 1 Januar 1951 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Preisverordnung Nr. 39 vom 2. Februar 1950 Verordnung über die Festsetzung von Preisen für Teigwaren (GBl. S. 72) außer Kraft. Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär Preisverordnung Nr. 127. t Verordnung über die Preise für Weizenmehl und Weizengrieß. Vom 23. Dezember 1950 § 1 (1) Die Mühlenabgabepreise werden je t wie folgt festgesetzt: Weizengrieß ( 0- 5°/o) Type W 550 1582 DM, Weizenmehl ( 0-40°/o) „ W 405 1582 DM, Weizenmehl (40-72°/o) „ W 860 1152 DM, Weizenmehl (5-72%) „ W 630 ’ . 1212 DM, Weizenmehl ( 5-78%) „ W 812 1172 DM, Weizenmehl (72-78%) „ W 3300 280 DM. (2) Die Preise verstehen sich netto, ausschl. Sack, frachtfrei Bahn- oder Schiffsstation des Mehlgroßhändlers. Ein Anspruch auf Gewährung von Mengenzu- oder -abschlägen besteht nicht. § 2 (1) Die Großhandelsabgabepreise werden je t wie folgt festgesetzt: Weizengrieß ( 0- 5%) Type W 550 1600 DM, Weizenmehl ( 0-40%) „ W 405 1600 DM, Weizenmehl (40-72%) „ W 860 1170 DM, Weizenmehl ( 5-72%) „ W 630 1230 DM, Weizenmehl (5-78%) „ W 812 1' 1190 DM, Weizenmehl (72-78%) „ W 3300 294 DM. (2) Die Preise verstehen sich netto, ausschl. Sack, frei Verarbeitungsbetrieb oder frei Haus des Einzelhändlers. (3) Beim Verkauf von Weizenmehl und Weizengrieß durch eine Mühle unmittelbar an einen Verarbeitungsbetrieb (Brotfabrik, Bäckerei, Nährmittelfabrik od. a.) oder an Einzelhändler gelten hinsichtlich der Inanspruchnahme der Großhandelsspanne die Vorschriften der §§ 2 und 3 der Preisverordnung Nr. 41 vom 2. Februar 1950 (GBl. S. 74) sinngemäß. § 3 (1) Die Kleinhandelsabgabepreise (Verbraucherpreise) für die zum Verkauf über den Kleinhandel bestimmten Erzeugnisse werden je kg wie folgt festgesetzt: Weizengrieß (0- 5%) Type W 550 1,70 DM, Weizenmehl (0-40%) „ W 405 1,70 DM, Weizenmehl (5-72%) „ W 630 1,32 DM, Weizenmehl (5-78%) „ W 812 . 1,28 DM;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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