Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 481

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 481 (GBl. DDR 1951, S. 481); 481 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1951 K Berlin, den 25. Mai 1951 Nr. 61 Tag Inhalt Seite 17. 5. 51 Zweite Verordnung zur Durchführung der Wirtschaftsstrafverordnung 481 17.5.51 Verordnung über die Schaffung des Heinrich-Greif-Preises für hervorragende Leistungen in der deutschen Filmkunst 482 21.5.51 Verordnung über die Errichtung des Patentgerichtes . 483 10.5.51 Anweisung über Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung der Arbeitskräfte in der volkseigenen Wirtschaft 483 Berichtigung 484 Hinweis auf Veröffentlichungen in den Ministerialblättern Nrn. 14 bis 16 484 Zweite Verordnung zur Durchführung der Wirtschaftsstrafverordnung. Vom 17. Mai 1951 Auf Grund des § 29 der Verordnung vom 23. September 1948 über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung Wirtschaftsstrafverordnung (ZVOB1. S. 439) wird verordnet: § 1 (1) Das Verlangen auf gerichtliche Strafverfolgung (§ 21 Abs. 2 Wirtschaftsstrafverordnung) ist in allen Fällen zu stellen, in denen Verstöße gegen § 7 Abs.2, § 8 der Wirtschaftsstrafverordnung oder § 12 Abs. 2 der Ersten Anordnung vom 29. September 1948 zur Durchführung der Wirtschaftsstrafverordnung (ZVOB1. S. 463) den Gegenstand des Verfahrens bilden oder in denen Angestellte oder Helfer einer Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung an den den Gegenstand des Verfahrens bildenden Straftaten beteiligt sind. (2) In den Fällen des Abs. 1 ist die Durchführung eines Wirtschaftsstrafverfahrens unzulässig. § 2 Die Anordnung der im § 14 der Wirtschaftsstrafverordnung vorgesehenen Maßnahmen durch eine von dem zuständigen Minister ermächtigte Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung bedarf der vorherigen Zustimmung durch den zuständigen Minister. § 3 (1) Hat eine von dem zuständigen Minister ermächtigte Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung die vorläufige Verwaltung eines Betriebes durch einen j Treuhänder nach § 15 Abs. 1 der Wirtschaftsstraf-! Verordnung angeordnet, so ist diese Anordnung aufzuheben, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei ! 1 I Monaten seit ihrem Erlaß ein Wirtschaftsstrafbescheid ergangen oder die Anordnung von dem zu-! ständigen Minister bestätigt worden ist. Dasselbe gilt für eine Beschlagnahme nach § 15 Abs. 2 der Wirtschaf tsstrafverordnung. (2) Ist vor Inkrafttreten dieser Verordnung die vorläufige Verwaltung eines Betriebes durch einen Treuhänder oder eine Beschlagnahme nach § 15 Abs. 2 der Wirtschaftsstrafverordnung angeordnet worden, so beginnt die Frist mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung. § 4 (1) Besteht die Zuwiderhandlung gegen die Wirtschaftsstrafverordnung in dem Verbringen von Waren, Zahlungsmitteln, Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen, die wirtschaf tlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, aus dem Gebiet oder in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, so ist zuständige Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung im Sinne der Wirtschaftsstrafverordnung das Amt zur Kontrolle des Warenverkehrs. (2) Wird die Zuwiderhandlung durch andere Yer-waltungsorgane, insbesondere durch die Verwaltung der Post oder der Eisenbahn festgestellt, so sind diese verpflichtet, die zur Sicherung der Strafverfolgung notwendigen Maßnahmen zu treffen und den Vorgang unverzüglich zur Entscheidung dem Amt zur Kontrolle des Warenverkehrs vorzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze zu qes taltenDas erfordert auch ständig zu prüfen, ob durch das Vorgehen des Untersuchunqsführers Wirkungen entstehen, die den Beschuldigten zu falschen Aussagen veranlassen können.

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