Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 439

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 439 (GBl. DDR 1951, S. 439); Gesetzblatt Nr. 59 Ausgabetag: 18. Mai 1951 439 (2) Die Vorschriften der §§ 41 bis 48 der Zivilprozeßordnung über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden entsprechende Anwendung. § 14 Vor Erlaß einer Entscheidung soll den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. § 15 (1) Verfügungen, die der Vorbereitung des Verfahrens dienen, können durch den Vorsitzenden allein getroffen werden. (2) Zur Unterzeichnung der Beschlüsse genügen die Unterschriften der Richter. § 16 (1) Eine Anfechtung von Beschlüssen, die keine Endentscheidungen enthalten, findet unbeschadet der Vorschriften des § 36 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen nicht statt. (2) Dies gilt nicht für Entscheidungen, die in entsprechender Anwendung des § 46 der Zivilprozeßordnung ergehen. g (1) Das Gericht kann mündliche Verhandlung anordnen. Dies soll geschehen, wenn es mit Rücksicht auf den Umfang des Streitstoffes und der zu erhebenden Beweise zweckmäßig erscheint oder der Beschleunigung des Verfahrens dient. - (2) Das Gericht kann sämtliche nach der Zivilprozeßordnung zulässigen Beweise erheben. Das persönliche Erscheinen der Parteien kann angeordnet werden. Eine Vereidigung der Parteien findet nicht statt. § 18 Ordnet das Gericht mündliche Verhandlung an, so ist die Kreisvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) hiervon zu benachrichtigen. s . Q (1) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die §§ 159 bis 165 der Zivilprozeßordnung finden entsprechende Anwendung. (2) Endentscheidungen ergehen durch begründeten Beschluß. (3) Im Anschluß an eine mündliche Verhandlung kann die Entscheidung durch Verlesen der Beschlußformel verkündet werden. Die Gründe können in diesem Fall vorbehaltlich ihrer schriftlichen Niederlegung mündlich mitgeteilt werden. (4) Die Bekanntmachung der Endentscheidung erfolgt in allen Fällen durch Zustellung einer Ausfertigung. Die Endentscheidung soll eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. § 20 Die Gerichte sind befugt, an andere Behörden Amtshilfeersuchen zu richten. § 21 Die Vorschriften des § 39 Abs. 2 bis 4 der Ausführungsbestimmungen vom 10. März 1949 (ZVOBI. I S. 193) gelten auch für das Genehmigungsverfahren nach den §§ 5 bis 16 dieser Ausführungsbestimmungen. Berlin, den 12. Mai 1951 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Scholz Minister Instruktion über die Verwendung der imVolkswirtschaf tsplan 1951 vorgesehenen Mittel für Entwurfsarbeiten zu den Bauvorhaben des Investitionsplanes 1S52. Vom 14. Mai 1951 Auf Grund des § 23 Abs. 13 des Gesetzes vom 14. März 1951 über den Volkswirtschaftsplän 1951, das. erste Jahr des Fünfjahrplanes der Deutschen Demokratischen Republik, (GBl. S. 187) wird über die Verwendung der im Volkswirtschaftsplan 1951 vorgesehenen Mittel für Entwurfsarbeiten zu den Bauvorhaben des Investitionsplanes 1952 folgendes be-stimmt: Abschnitt I § 1 (1) Für die rechtzeitige Durchführung der Entwurfsarbeiten für die Investitionsvorhaben des Volkswirtschaftsplanes 1952 sind die den Ministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich der Deutschen Demokratischen Republik und den Landesregierungen von der Staatlichen Plankommission bekanntgegebenen Summen zur Verfügung gestellt worden. (2) Von den Planträgern sind auf Grund der von der Staatlichen Plankommission bekanntgegebenen vorläufigen Kontrollziffern (Fünfjahrplan) vom 20. Oktober 1950 für das Jahr 1952 detaillierte Projektierungspläne zu erstellen, die alle noch zu projektierenden und für das Jahr 1952 nach Auffassung der Planträger durchzuführenden Vorhaben einzeln enthalten müssen. „ „ § 2 Die für die Durchführung der Entwurfsarbeiten (Vorentwurf und Entwurf) für die Investitionsvorhaben des Planes 1952 zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich über die Deutsche Investitionsbank zur Verfügung gestellt. Als Grundlage für die Ausreichung der Mittel dienen der Deutschen Investitionsbank die nach den §§ 7 und 8 zu übergebenden Listen. g (1) Die den Planträgern (Ministerien und Staats-sekretariäten mit eigenem Geschäftsbereich der Deutschen Demokratischen Republik und Landesregierungen) bekanntgegebenen Summen für Entwurfsarbeiten sind die Grenze, bis zu der Projektierungsaufträge von den volkseigenen Entwurfsbetrie-oen bzw. Konstruktionsbüros durchgeführt werden können. Nach Verbrauch dieser Summen können zusätzliche Mittel von den Planträgern bei der Staatlichen Plankommission beantragt werden. (2) Die Planträger sind verantwortlich a) für die zweckentsprechende Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel, b) für die rechtzeitige Aufteilung ihrer Kontrollziffer auf Einzelvorhaben bis zum 26. Mai 1951, c) für den rechtzeitigen Abschluß ordnungsgemäßer Verträge mit den Entwurfs- und Konstruktionsbüros, in denen insbesondere die Verantwortlichkeit und die Fertigstellungstermine festgelegt sind, d) für die laufende Kontrolle der Entwurfsarbeiten ihrer Vorhaben. § 4 Verantwortlich für die rechtzeitige Durchführung und fachliche Prüfung gemäß Anweisung vom 15. Juni 1950 für die Erstellung und Prüfung von Vorent-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 439 (GBl. DDR 1951, S. 439) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 439 (GBl. DDR 1951, S. 439)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Untersuchung solche Voraussetzungen zu schaffen, die bei der entsprechenden Bereitschaft des Beschuldigten weitere Straftaten verhindern. Die Einstellung des Beschuldigten zum.

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