Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 438

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 438 (GBl. DDR 1951, S. 438); 438 Gesetzblatt Nr. 59 Ausgabetag: 18. Mai 1951 Zuteilung von mehreren getrennt liegenden und daher nur mit imverhältnismäßigem Aufwand zu bearbeitenden Flurstücken oder aus sonstigen Gründen nicht gewährleistet ist. „ § 4 Die Verpachtung von Teilen einer den Umfang einer Familien Wirtschaft übersteigenden Wirtschaft kann genehmigt werden, wenn durch die Verpachtung die Wirtschaften der Pächter in ihrer Wirtschaftlichkeit gefördert werden. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Wirtschaften der Pächter durch die Pachtflächen den Umfang einer Familienwirtschaft übersteigen. § 5 Der Beschränkung des § 5 Abs. 2 Buchst, a der Durchführungsanordnung unterliegen nicht diejenigen Personen, die nach dem Gesetz vom 11. November 1949 über den Erlaß von Sühnemaßnahmen und die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte für ehemalige Mitglieder und Anhänger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht (GBl. S. 59) das aktive und passive Wahlrecht erhalten haben. § 6 Eine erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sie im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 Buchst, a bis d der Durchführungsanordnung erteilt worden ist. Der Widerruf kann nach Maßgabe des § 10 Abs. 1 der Durchführungsanordnung angefochten werden. n. Sicherung der Landbewirtschaftung § 7 Die Voraussetzungen, unter denen Maßnahmen nach Artikel VII Abs.l des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 getroffen werden können, sind auch dann gegeben, wenn der Eigentümer es ablehnt, mit einem Abkömmling oder dessen Ehegatten, der das Grundstück bewirtschaftet, ein die Bewirtschaftung regelndes Vertragsverhältnis abzuschließen, sofern das Verlangen nach Abschluß eines solchen unter Würdigung aller Umstände gerechtfertigt erscheint und dem Bewirtschaftenden nicht zugemutet werden kann, ohne Abschluß eines Vertragsverhältnisses die Bewirtschaftung fortzuführen. Dies gilt nicht, sofern der Eigentümer nach weist, daß eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ohne Begründung eines solchen Vertragsverhältnisses anderweit gewährleistet ist. § 8 Die Bestimmung des Artikels VII Abs. 4 des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 findet keine Anwendung auf Eigentümer solcher landwirtschaftlichen Grundstücke, die durch Zuteilung von Boden aus dem Bodenfonds vergrößert worden sind (sogenannte Aufstockwirtschaften). in. V erf ahrensvorschrif ten § 9 Örtlich zuständig ist der Rat des Kreises oder der kreisfreien Stadt, worin das Grundstück gelegen ist. Reicht das Grundstück über den Bezirk eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus, so richtet sich die Zuständigkeit nach der örtlichen Lage des Grundstücksteils, von dem aus das gesamte Grundstück bewirtschaftet wird. „ § 10 Die Kreisvereinigung der gegenseitigen Bauem-hilfe(Bäuerliche Handelsgenossenschaft) und die Räte j \ der Kreise und Städte sind Beteiligte im Sinne des § 10 Abs. 1 und 2 der Durchführungsanordnung. Zuständig ist diejenige Kreisvereinigung oder derjenige Rat des Kreises oder der Stadt, in dessen Bereich das Grundstück oder der nach § 9 maßgebende Grundstücksteil liegt. § 11 § 11 der Ausführungsbestimmungen von 10. März 1949 zu der Anordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 45 des Kontrollrats (ZVOB1.1 S. 193) im Folgenden „Ausführungsbestimmungen“ genannt ist nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften anzu wenden: a) Im Falle des § 11 Abs. 1 Buchst, a der Ausführungsbestimmungen kann an Stelle einer zweiten Ausfertigung der Vertragsurkunde eine beglaubigte Abschrift eingereicht werden. b) Im Falle des § 11 Abs. 1 Buchst, b der Ausführungsbestimmungen kann von der Einreichung eines Grundbuchauszuges Abstand genommen werden, wenn die für die Genehmigung zuständige Dienststelle die Vorlegung eines vom Notar gefertigten Auszuges des Grundbuchinhaltes für ausreichend hält. Die für die Genehmigung zuständige Dienststelle kann auch anordnen, daß der Grundbuchauszug auf bestimmte Angaben beschränkt wird. Der Auszug muß in diesem Falle auf die Unvollständigkeit hinweisen. c) Im Falle des § 11 Abs. 1 Buchst, d der Ausführungsbestimmungen entfällt die Vorlegung des amtlichen Nachweises über die Genehmigung des vereinbarten Kauf- oderPachtpreises seitens der zuständigen Preisstelle, wenn in dem Verfahren vor der für die Genehmigung zuständigen Dienststelle der Preis im Zusammenwirken mit der zuständigen Preisstelle geprüft wird. d) Ist die Vorlegung eines amtlichen Nachweises über den Einheitswert nicht möglich, weil für das zu veräußernde oder zu belastende Grundstück kein Einheitswert festgestellt ist, so hat die Finanzverwaltung auf Antrag der für die Genehmigung zuständigen Dienststelle den Einheitswert des Grundstücks auf Grund der Richtlinien der Abgabenverwaltung zu ermitteln. § 12 (1) Die Amtsgerichte entscheiden durch einen Amtsrichter als Vorsitzenden und zwei Beisitzer aus den Kreisen sachkundiger Personen. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der Besetzung mit zwei Richtern und drei Beisitzern aus den Kreisen sachkundiger Personen. Die Bestellung der Beisitzer erfolgt bis zu einer anderweitigen Regelung auf Grund der jetzt geltenden landesrechtlichen Vorschriften. (2) Durch Anordnung der Justizministerien der Länder kann die Zuständigkeit gemeinschaftlicher Amtsgerichte für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte bestimmt werden. § 13 (l) Das Verfahren nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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