Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 423

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 423 (GBl. DDR 1951, S. 423); Gesetzblatt Nr. 58 Ausgabetag: 16. Mai 1951 423 verkehr und Straßenwesen nach den Bestimmungen dieser Verordnung und im Rahmen der erteilten Weisungen wahrgenommen. Einteilung der Straßen § 2 (1) Die Straßen werden in folgende Gruppen eingeteilt: Autobahnen, Fernverkehrsstraßen, Landstraßen I. Ordnung, Landstraßen II. Ordnung, kommunale Straßen. (2) Das Ministerium für Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt, welche Straßen als Autobahnen, Fernverkehrsstraßen oder Landstraßen I. und II. Ordnung zu gelten haben. Aufbau der Straßenverwaltung § 3 Die Straßenverwaltung gliedert sich in: 1. die Generaldirektion Kraftverkehr und Straßen- wesen, 2. die Hauptabteilungen Verkehr und Straßen- wesen der Landesregierungen, 3. die Straßeninspektionen und Autobahnmeiste- reien, 4. die Straßenmeistereien, 5. die kommunale Straßenverwaltung. § 4 (1) Der Leiter der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen wird durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik berufen. (2) Bei Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen leitender Angestellter der im § 3 Ziffern 2 bis 4 bezeichneten Straßenverwaltung der Länder hat die Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen ein Vorschlags- und Einspruchsrecht. Aufgaben der Straßenverwaltung § 5 (1) Die Autobahnen und Fernverkehrsstraßen werden von der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen verwaltet. (2) Die Landstraßen I. und II. Ordnung werden von den Hauptabteilungen Verkehr und Straßenwesen der Landesregierimgen verwaltet. (3) Die Verwaltung der kommunalen Straßen ist Aufgabe der Stadtkreise und Gemeinden. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge von Fernverkehrsstraßen in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern und für Ortsdurchfahrten im Zuge von Landstraßen I. und II. Ordnung in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern. § 6 (l) Die operative Durchführung der Aufgaben der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen obliegt den Hauptabteilungen Verkehr und Straßenwesen der Länder und der ihnen nachgeordneten Dienststellen. Diese unterliegen bezüglich der Ver- waltung der Autobahnen und Fernverkehrsstraßen den Anordnungen und Anweisungen der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind nach Weisung der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen in die Haushalte der Länder einzusetzen. (2) Der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen obliegt insbesondere die Kontrolle über die Verwendung der für die Verwaltung dieser Straßenklassen vorgesehenen Finanzmittel. § 7 (1) Die Hauptabteilungen Verkehr und Straßenwesen der Landesregierungen unterliegen bezüglich der Verwaltung der Landstraßen I. und II. Ordnung den fachlichen Weisungen der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen. (2) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Verwaltung und der Unterhaltung der Landstraßen I. und II. Ordnung erläßt die Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen die hierzu erforderlichen Bestimmungen. (3) Die Straßenverwaltungen der Stadtkreise und Gemeinden unterliegen in grundsätzlichen Fragen den fachlichen Weisungen der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen. Ausbau und Neubau von Straßen § 8 Planung und Kontrolle des Neu- und Ausbaues von Autobahnen und Fernverkehrsstraßen sowie der dazugehörigen Nebenanlagen und der in ihrem Zuge liegenden Brücken sind Aufgabe der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen. Sie trifft in Fragen der Landesplanung ihre Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Aufoau der Deutschen Demokratischen Republik. § 9 Planung und Kontrolle des Neu- und Ausbaues von Landstraßen I. und II. Ordnung sowie der dazugehörigen Nebenanlagen und der in ihrem Zuge liegenden Brücken sind Aufgabe der Hauptabteilungen Verkehr und Straßenwesen der Landesregierungen. Diese treffen ihre Entscheidungen in Fragen der Landesplanung im Einvernehmen mit der Hauptabteilung Aufbau bei dem zuständigen Fachministerium der Landesregierung. § 10 Uber die Projektierung und Notwendigkeit des Ausbaues der im Zuge der Fernverkehrsstraßen liegenden Ortsdurchfahrten einschl. der in ihrem Zuge liegenden Brücken in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie der Ortsdurchfahrten im Zuge von Landstraßen I. und II. Ordnung einschl. der in ihrem Zuge liegenden Brücken in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern wird auf Grund des Gesetzes vom 6. September 1950 über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin Aufbaueesetz (GBl. S. 965) entschieden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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