Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 41 (GBl. DDR 1951, S. 41); Gesetzblatt Nr. 9 Ausgabetag: 30. Januar 1951 41 Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 1226) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Die Zahlung der Stipendien, die vom Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik in Vereinbarung mit dem Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt werden, erfolgt durch die betreffende Schulverwaltung. Die Richtsätze über die Höhe, in welcher die Stipendien zu zahlen sind, werden durch Haushaltsanweisung den in der Verordnung genannten Schulen mitgeteilt. (2) Die Lehrmittelbeihilfe wird entsprechend den Bedürfnissen in Form eines Lehrmittelschecks an die Teilnehmer verausgabt, der bei einer der betreffenden Schule angeschlossenen oder im Vertrag mit der Schule stehenden Buchhandlung eingelöst werden kann. (3) Die Zahlung der unter § 3 Buchst, c und Buchst, d der Verordnung bestimmten Ausgaben erfolgt an die vom Teilnehmer bei Beginn des Lehrgangs anzugebenden Empfangsberechtigten durch die Schulverwaltung direkt. (4) Die Fahrtkosten III. Klasse für die An- und Abreise zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Lehrganges zu einer der in der Verordnung genannten Schulen werden durch die Schulverwaltung ersetzt. § 2 (1) Die Errechnung der Stipendien erfolgt auf Grund der vom Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik festgesetzten Richtsätze nach dem vor Delegierung zum Lehrgang bezogenen Netto-Gehalt abzüglich der Kosten (Miete) für die -vor dem Lehrgang innegehabte Wohnung. (2) Teilnehmer, die mit einem gesetzlich festgelegten Betrag unterhaltspflichtig sind, haben die dafür notwendigen Unterlagen beizubringen und der Schulverwaltung vorzulegen. § 3 (1) Wird der Lehrgang aus Gründen, die nicht durch eigenes Verschulden des Teilnehmers hervortreten, unterbrochen, entscheidet das Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik über die Weiterzahlung des Stipendiums. (2) Auf Teilnehmer, die zu einer der in der Verordnung genannten Schulen delegiert werden und vor der DelegierungkeinBeschäftigungsverhältnis hatten oder aus anderen Gründen als Stipendienempfänger zu behandeln sind, findet die Verordnung vom 22. Dezember 1950 über die Zahlung von Stipendien für Hörer an der Deutschen Verwaitungsakademie „Walter Ulbricht“ und an Landesverwaltungsschulen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 1226) volle Anwendung auch dann, wenn die Dauer des Lehrganges sechs Monate nicht überschreitet. Der Kreis dieser Teilnehmer darf 2°/o der Gesamthörerzahl nicht überschreiten. Berlin, den 10. Januar 1951 Ministerium des Innern Ministerium der Finanzen Dr. St ein ho ff I.V.: Rumpf Minister Staatssekretär Änderung der V er Ordnung über die Meldung undV erwer tung von feuerfesten Alt- und Abbruchmaterialien. Vom 15. Januar 1951 § 2 Abs. 1 der Verordnung vom 20. Juni 1950 über die Meldung und Verwertung von feuerfesten Alt- und Abbruchmaterialien (GBl. S. 616) erhält folgende Fassung: „(1) Sämtliches im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik vorhandene und anfallende feuerfeste Altmaterial ist von den Besitzern ab 1. Februar 1951 der Deutschen Handelszentrale Steine und Erden, Außenstelle Meißen, Meißen, Dresdner Straße 50, schriftlich zu melden. Die Meldung muß Art und Menge des Materials sowie den Bergungsort oder die Stätte des Anfalles enthalten.“ Berlin, den 15. Januar 1951 Ministerium für Schwerindustrie Selbmann Minister Staatliche Plankommission Staatssekretariat Materialversorgung Kerber Staatssekretär Zwölfte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und über die Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1950. Herstellung und Verkauf von Wurst- und Fleischwarcn Vom 25. Januar 1951 Die wirtschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik ermöglicht es, dem Wunsch der Bevölkerung auf Erweiterung des Sortiments und auf Verbesserung der Qualität bei Fleisch- und Wurstwaren Rechnung zu tragen. Alle fleischverarbeitenden Betriebe, einschl. der Handwerksbetriebe, erhalten dadurch die Möglichkeit, in gesundem Wettbewerb ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Auf Grund des § 31 des Gesetzes vom 22. Februar 1950 über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und über die Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1950 (GBl. S. 163) wird daher im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Staatssekretariat fürNah-rungs- und Genußmittelindustrie bestimmt: § 1 (1) Die Verordnung Nr. 3 vom 17. Februar 1948 über Normen des Rohstoffverbrauchs für Wursterzeugnisse und der Ausbeute der fertigen Produktion (ZVOB1. S. 95) wird hiermit aufgehoben. (2) Die Fleischwarenfabriken und alle sonstigen fleischverarbeitenden Betriebe, einschl. Handwerksbetriebe, können Wurst- und Fleischwaren nach eigenen Rezepturen hersteilen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben vorzunehmen sowie deren kontinuiex liche Durchsetzung zu garantieren.

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