Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 343

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 343 (GBl. DDR 1951, S. 343); Gesetzblatt Nr. 50 Ausgabetag: 4. Mai 1951 343 2. Abgabe der Bestätigungen von den Betrieben und Übergabe der Unterlagen von den bisherigen Rechtsträgern an die nach der Reorganisation der volkseigenen Wirtschaft zuständigen Rechtsträger Termin: 20. Mai 1951 3. Überprüfung der Bestätigungen und Zusammenstellung des Planes entsprechend der neuen Struktur bis in die Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich der Deutschen Demokratischen Republik und Landesregierungen : „ 20. Juni 1951 4. Übergabe des aus den Bestätigungen nach der neuen Struktur zusammengefaßten Planes an die Staatliche Plankommission „ 25.Juni 1951 Instruktion über die Lizenzpflieht von Investitionsvorhaben außerhalb des Investitionsplanes. Vom 25. April 1S51 Auf Grund des § 23 Abs. 13 des Gesetzes vom 14. März 1951 über den Volkswirtsehaftsplan 1951, das erste Jahr des Fünfjahrplanes der Deutschen Demokratischen Republik, (GBl. S. 187) wird zur Durchführung des § 9 dieses Gesetzes über die Lizenzpflicht von Investitionsvorhaben außerhalb des Investitionsplanes bestimmt: § 1 (1) Alle Investitionsvorhaben und sonstigen Vorhaben, die nicht durch den Volkswirtschaftsplan 1951 Investitionsplan, Plan der Generalreparaturen, Plan der Werterhaltung bestätigt worden sind, dürfen nur nach Erteilung einer Lizenz durch geführt werden. (2) Lizenzen werden erteilt an: a) private Industrie und Handwerksbetriebe, b) Neubauern für das Neubauern-Bauprogramm, c) private Personen (Eigenheime der Intelligenz, Wohnungsbau üsw.), d) Genossenschaften, e) Körperschaften des öffentlichen Rechts (die nicht mit der Finanzplanung des Staatshaushaltes verbunden sind), f) Betriebe in Treuhandverwaltung. (3) Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere Steilen, die über Finanzpläne mit dem Staatshaushalt verbunden sind, können nur mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik eine Lizenz beantragen. (4) Als lizenzpflichtige Investitionsvorhaben gilt der Gesamtumfang eines Vorhabens, einschl. aller Nebenanlagen, Ausrüstungen und Einrichtungen, die örtlich eine wirtschaftliche Einheit bilden. § 2 Die Lizenzpflicht nach § 1 erstreckt sich nicht auf Vorhaben unter 5000 DM Gesamtkosten, für deren Durchführung planmäßig verteilte Rohstoffe, Mate- rialien und Waren nicht verwendet, Mittel des Haushalts, langfristige Kredite oder Arbeitskräfte nicht in Anspruch genommen werden und eine Baugenehmigung nach den geltenden Bestimmungen nicht erforderlich ist. § 3 (1) Die Erteilung einer Lizenz zur Durchführung eines lizenzpflichtigen Investitionsvorhabens ist unter Beibringung folgender Unterlagen in doppelter Ausfertigung bei der örtlichen Verwaltung zu beantragen: a) Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 und Lageplan mit Zustimmungsvermerk des Rates der Stadt bzw. des Kreises; b) Kostenanschlag mit Massenberechnung und zeitlicher sowie technischer Strukturaufteilung der einzelnen Arbeiten und Lieferungen; c) Aufstellung des Bedarfs an Rohstoffen, Materialien und Waren nach Art, einschl. Ausrüstungen, Menge und Kosten; d) Prüfungsergebnis der für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständigen Abteilung Aufbau des Stadt- bzw. Landkreises mit gutachtlicher Stellungnahme der Landesplanung, welches in Verbindung mit der Lizenz die Baugenehmigung ersetzt, sofern es sich um genehmigungspflichtige Bauvorhaben handelt; e) Erklärung eines Kreditinstituts, daß der erforderliche Kredit im Rahmen des Kreditplanes gewährt werden kann, oder eine Erklärung des Antragstellers über die Art der Finanzierung (Eigenfinanzierung); f) bei Investitionsvorhaben über 250 000 DM einen Arbeitskräfteeinsatzplan, gegliedert nach Berufsgruppen mit Angabe der vorgesehenen Tagewerke. (2) Lizenzen werden von folgenden Stellen erteilt: Für Vorhaben mit einem Gesamtaufwand für das Einzelvorhaben im Jahre 1951 Einzureichen Lizenzerteilung durch a) bis zu 25 000 DM an die Abteilung Aufbau des Stadt- bzw. Landkreises die Abteilung Aufbau im Einvernehmen mit der Abteilung Planung und Materialversorgung des Stadt- bzw. Landkreises bl über 25 000 DM desgl. die Abteilung Aufbau im Einvernehmen mit der Hauptabteilung Wirtschaftsplanung und den zuständigen Fachministerien der Landesregierungen für Neu-bauern-Bau- vorhaben Sonder- regelung Anweisung über die Durchführung des Bodenreform-Programms c) über 250 000 DM über a) und b) an das Ministerium für Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik das Ministerium für Aufbau der DeutschenDemo-kratischen Republik im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission d) über 1 000 000 DM desgl. besondere Anweisung der Staatlichen Plankommission;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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