Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 339

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 339 (GBl. DDR 1951, S. 339); Gesetzblatt Nr. 50 Ausgabetag: 4. Mai 1951 339 dem Formblatt 0107 von den Landesregierungen vorzunehmen und eine Ausfertigung an die Staatliche Plankommission zu übergeben. § 21 (1) Der Volkswirtschaftsplan 1951 Verkehr umfaßt a) die Transport- und Reparaturleistungen sowie Leistungsnormen der Eisenbahn, b) die Transportleistungen und die Kapazitätsentwicklung der Schiffahrt sowie die Reparaturleistungen der dem Verkehr unterstellten Reparaturwerften, c) die Transportleistungen sowie die Kapazitätsentwicklung und die technisch-wirtschaftlichen Kennziffern für den gewerblichen Kraftverkehr und das Straßenwesen, d) die Beförderungsleistungen und den arbeitenden Wagenpark des städtischen Verkehrs und ist dem Ministerium für Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik sowie allen Landesregierungen übergeben worden. (2) Das Ministerium für Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Landesregierungen vergleichen den ihnen übergebenen bestätigten Plan mit dem im Dezember 1950 übergebenen Planentwurf, gliedern ihn entsprechend auf und teilen ihn den Generaldirektionen, WB und Stadt-bzw. Landkreisen mit. Die vorgenannten Stellen haben in der gleichen Weise ihre Pläne zu vergleichen und die Änderungen ihren nachgeordneten Stellen zu übergeben. (3) Die industrielle Produktion (einschl. Reparaturen, jedoch ohne Transport-Beförderungsleistungen usw.) für die Betriebe der Reichsbahn, Schifffahrt und des Kraftverkehrs ist entsprechend den Instruktionen für die Industrieproduktion §§ 10 bis 13 zu bearbeiten. Den Betrieben sind Planaufgaben zu erteilen, und die Bestätigung der Planauflage ist durchzuführen. Die Institutionen der Reichsbahn, Schiffahrt und des Kraftverkehrs haben aus den Bestätigungen nach den gegebenen Instruktionen einen Plan zusammenzustellen, der vom Ministerium für Verkehr derDeutschenDemokratischenRepublik zusammenzufassen und der Staatlichen Plankommission zu übergeben ist. § 22 (1) Der Plan für das Post- und Fernmeldewesen wurde für die a) Leistungen, b) Kapazitäten und c) technisch-wirtschaftlichen Kennziffern dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik übergeben, das ihn auf die Oberpostdirektionen und die ihm direkt unterstehenden Sonderämter aufzuteilen hatte. Das Ministerium für Post- und Fernmelde wesen der Deutschen Demokratischen Republik hat den bestätigten Plan mit dem im Dezember 1950 übergebenen Planentwurf zu vergleichen und die Änderungen den Oberpostdirektionen und Sonderämtern mitzuteilen. (2) Die Oberpostdirektionen teilen den ihnen nachgeordneten Verkehrsämtern die sich aus den Änderungen nach Abs. 1 ergebenden Korrekturen mitbzw. bestätigen die Richtigkeit des vorliegenden Planes. § 23 (1) Der Plan für den Außenhandel wurde über das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel der Deutschen Demokratischen Republik, den DAHA-Fachanstalten sowie der Gesellschaft für Innerdeutschen Handel übergeben. (2) Auf Grund des bestätigten Planes ist von dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel der Deutschen Demokratischen Republik der bestätigte Plan mit dem Planentwurf zu vergleichen; die Änderungen sind den DAHA-Fachanstalten sowie der Gesellschaft für Innerdeutschen Handel mitzuteilen. (3) Die DAHA-Fachanstalten und die Gesellschaft ; für Innerdeutschen Handel bestätigen dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel der Deutschen Demokratischen Republik die erhaltene Planauflage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Änderungen. § 24 (1) Der Plan für den Warenumsatz im-Einzelhandel und für die Warenbereitstellung wurde dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik sowie den Landesregierungen für ihren Zuständigkeitsbereich übergeben. (2) Das Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik vergleicht die bestätigten Pläne mit dem Planentwurf und teilt für die staatlichen Handelsorganisationen HO den fachlichen Leitungen der HO und für den Konsum dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften die Änderungen mit. Die fachlichen Leitungen der HO und der Verband Deutscher Konsumgenossenschaften vergleichen in der gleichen Weise die Pläne und geben die Änderungen über die Landesleitungen den Hauptverkaufsstellen und für den Konsum über die Landesverbände den Kreis-Konsumgenossenschaften bekannt. (3) Die Hauptgeschäftsstellen der HO bzw. die Kreis-Konsumgenossenschaften nehmen eine Neuaufteilung auf die Verkaufsstellen vor. Soweit sich die gegebene Planauflage nicht ändert, ist den Verkaufsstellen eine Mitteilung zu geben, daß die bereits erteilte Planauflage endgültig und verbindlich ist, bzw. sind bei Änderungen neue Planauflagen zu erteilen. (4) Die Verkaufsstellen bestätigen die ihnen erteilte Planauflage gegenüber dem Aussteller. § 25 Die mit dem Volkswirtschaftsplan 1951 den Ministerien der Deutschen Demokratischen Republik und den Landesregierungen übergebenen Warenbilanzen werden von diesen nicht weiter aufgeteilt. § 26 (1) Der Plan für Erfassung und Aufkauf a) für die tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse, b) für die Schweinemast und c) für tierische Rohstoffe wurde dem Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Deutschen Demokratischen Republik und den Landesregierungen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich übergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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